Die Unkündbarkeit griechischer Beamter
Historische Entwicklung Die verfassungsrechtliche Garantie der Unkündbarkeit griechischer Staatsbeamter wurde mit der Verfassungsrevision im Jahr 1911 eingeführt, als aktive Bekämpfung der parteipolitischen Korruptionsherrschaft und Rechtslosigkeit, die bis dahin bezüglich Ernennung und Entlassung von Beamten herrschte. Auf seinen Vorschlag hin, gelang es Eleftheros Venizelos eine Bestimmung, Art. 102, durch das Revisionsparlament zu bringen. Mit diesem Artikel wurde die Institution der verfassungsrechtlichen Unkündbarkeit erheblich verstärkt, da die Entlassung Letzterer behindert wird, sofern die entsprechenden Amststelle bestehen, jedoch nicht auch die Arbeitsstellen, so wie es in späteren entsprechenden Verfassungstexten definiert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unkündbarkeit von Beamten zum ersten Mal verfassungsrechtlich verankert wurde, mit dem Ziel, ihren neutralen und unabhängigen Status gegenüber politischen Einflüssen und parteipolitischen Rivalitäten zu...