Bezahlung der Erbschaftssteuer durch Abtretung der Liegenschaft an den griechischen Staat
Immer mehr Steuerpflichtige können ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wovon auch die Erbschaftssteuern betroffen sind. Aus diesem Grund wird die Bezahlung der Erbschaftssteuer u.a. auch durch die Abtretung von Liegenschaften ermöglicht. Nachfolgend ein kurzer Überblick der dem Steuerpflichtigen von Gesetzes wegen zur Verfügung stehenden Mittel, um seine Erbschaftssteuern zu begleichen. Abtretung der Liegenschaft an den Staat (Hingabe an Erfüllungs statt) Das Generalsekretariat für öffentliche Einnahmen (GGDE) wird in Kürze einen Beschluss veröffentlichen, mit welchem den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zur Abtretung Ihrer Liegenschaft an den griechischen Staat geboten wird, wenn sie die geschuldete Erbschaftssteuer teilweise oder gänzlich nicht in bar bezahlen können. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass durch Abtretung der Liegenschaft die Steuerschuld getilgt wird. Das Finanzministerium antwortete auf eine Anfrage von Abgeordneten mi...