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Änderungen der Wohnsitzadresse, Daten der Identitätskarte sowie persönlicher Andaben des Steuerpflichtigen mittels elektronischem Verfahren

Beschluss POL. 1123/30.4.2014 Änderungen persönlicher Daten natürlicher Personen mittels elektronischer Einreichung des Formulars M1 Die Änderungen persönlicher Daten natürlicher Personen können nunmehr auf elektronischem Weg über die Anwendung TAXISNET erfolgen, sofern die Personen Zugang dazu haben (persönlicher PIN und Passwort).  Änderungen der Wohnsitzadresse, Daten der Identitätskarte (ID) sowie persönlicher Angaben werden mit dem erforderlichen Formular M1 „Ausstellung A.F.M./Änderungen Persönlicher Daten“, das im Internet unter www.gsis.gr aufgerufen werden kann, auf elektronischem Weg eingereicht.  Im Speziellen hat der Steuerpflichtige, natürliche Person, die Möglichkeit zur Änderung oder Ergänzung der auf der ID angegebenen persönlichen Daten: Vor- und Nachname, Vor- und Nachname des Vaters, Vor- und Nachname der Mutter, Geburtsdatum sowie Angaben gemäss Tabelle b) des Formulars (Art der ID, ID-Nummer, Ausstellungsdatum, A...

IKA - Online-Identifizierung für Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Versicherte beim IKA sowie ETEA mit Wohnsitz im Ausland können ihre in der speziellen elektronischen Anwendung aufgezeichneten Daten online identifizieren. Mittels dem elektronischen Identifizierungs-Dienst des IKA haben Rentner mit ausländischem Wohnsitz die Möglichkeit, ihre eventuell fehlenden Angaben einzugeben, wie Sozialversicherungsnummer (AMKA), AFM (Steuernummer) sowie alle anderen notwendigen Daten, so dass ihre Rentenkontos vollständig aktualisiert werden.  Die im Ausland ansässigen Rentner bzw. Versicherten können ihre Registernummer (AMA), Vor- und Nachname   und den Namen des Vaters eingeben, so wie diese auf dem anfänglichen Rentenbescheid ausgewiesen oder gegebenenfalls geändert und dem IKA gemeldet worden sind, um ihre registrierten Daten sehen zu können.  IKA weist darauf hin, dass die Angaben korrekt eingegeben werden, so dass es keine Probleme bei der Identifizierung gibt. Sollten Rentner des IKA mehr als eine Rente erhalten, mu...

Unternehmen wird die Steuernummer (AFM) entzogen

Ohne eine „Steueridentität“, d.h. ohne AFM, werden sich in nächster Zukunft Unternehmen – die dem Staat Geld schulden - wiederfinden. Die Steuerbehörden werden mittelfristig zur Deaktivierung des AFM juristischer Personen mit fälligen und nicht regulierten Verpflichtungen schreiten und so alle wirtschaftlichen Transaktionen der Unternehmen blockieren.  Die Unternehmen ohne AFM werden nicht mehr in der Lage sein, mit andern Unternehmen, Privaten oder Länder der EU geschäftliche Beziehungen zu pflegen, Geld zu empfangen oder Kredite von Banken aufzunehmen, für Transaktionen mit dem Staat Geld und Steuerrückerstattungen entgegenzunehmen, Steuererklärungen einzureichen, Liegenschaften zu übertragen und an öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerben teilzunehmen.  Mit dieser Massnahme zwingt das Finanzministerium die Unternehmen, zuerst ihre Verpflichtungen gegenüber dem Staat zu regeln, um so ihr AFM zurückzuerhalten. Die sofortige Deaktivierung des AFM der Unterneh...