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Das Sozialversicherungssystem Griechenlands und „die stille Staatsverschuldung“

Eine vom Hamburgischen WeltWirtschaftsinstitut erarbeitete Studie charakterisiert das Versicherungssystem und die sich aus diesem ergebenden Forderungen als „stille Staatsverschuldung“ Um in den kommenden 50 Jahren die im Versicherungssystem entstehenden Defizite decken zu können, schätzen die Technokraten ein, dass der astronomische Betrag von ca. 1,08 Billionen Euro nötig ist. In heutigen Preisen entspricht dieser Betrag ungfähr dem Sechsfachen des BIP des Landes…  Der Troika sind die enormen Probleme des Versicherungssystems bekannt und sie bezeichnet diese als eine „tickende Zeitbombe“. Zu deren Entschärfung verlangt sie mit zunehmendem Druck die Ergreifung von Massnahmen, die sich in einer ersten Phase auf die Einschränkung der vorzeitigen Verrentungen beziehen. Gleichzeitig verlangt sie, dass die für die Gewährung der Mindestrente erforderliche Versicherungszeit von derzeit 15 Jahren auf 20 Jahre erhöht wird.  Die versicherungsmathematischen Studi...

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof beurteilt die Rentenkürzungen

Im siebenköpfigen Gremium des Obersten Verwaltungsgerichtshofes (StE) wurden die Beschwerden der Rentner (IKA-TEAM) diskutiert. Darin fordern sie, dass die im Zuge der Memorandums-Regelungen getätigten Kürzungen der Haupt- und Zusatzrenten als verfassungswidrig und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossend, beurteilt werden.  Die Rentner geben an, dass seit 1.11.2011 die Renten von mehr als 1‘200 Euro um 20% gekürzt wurden und bei allen, die das 55. Altersjahr noch nicht erreicht haben und Renten von über 1‘000 Euro erhielten um 40%, während die Kürzungen bei Zusatzrenten ab dem gleichen Zeitpunkt 15% betrugen.  In ihren Anträgen stützten sie sich darauf, dass die Kürzungen den verfassungrechtlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit, gleichzeitig auch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, wie auch den Vertrauensschutz verletzen. Ebenfalls wird argumentiert, dass die fraglichen Kürzungen auch gegen die Europäische Mens...

IKA - Online-Identifizierung für Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Versicherte beim IKA sowie ETEA mit Wohnsitz im Ausland können ihre in der speziellen elektronischen Anwendung aufgezeichneten Daten online identifizieren. Mittels dem elektronischen Identifizierungs-Dienst des IKA haben Rentner mit ausländischem Wohnsitz die Möglichkeit, ihre eventuell fehlenden Angaben einzugeben, wie Sozialversicherungsnummer (AMKA), AFM (Steuernummer) sowie alle anderen notwendigen Daten, so dass ihre Rentenkontos vollständig aktualisiert werden.  Die im Ausland ansässigen Rentner bzw. Versicherten können ihre Registernummer (AMA), Vor- und Nachname   und den Namen des Vaters eingeben, so wie diese auf dem anfänglichen Rentenbescheid ausgewiesen oder gegebenenfalls geändert und dem IKA gemeldet worden sind, um ihre registrierten Daten sehen zu können.  IKA weist darauf hin, dass die Angaben korrekt eingegeben werden, so dass es keine Probleme bei der Identifizierung gibt. Sollten Rentner des IKA mehr als eine Rente erhalten, mu...