Beginn der Weiterleitung von Daten an das GGPS durch die Banken betr. Kunden mit erhöhtem Risiko der Steuerhinterziehung
Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 29.7.2013 betr. den von Finanzminister, G. Stournaras, unterzeichneten Beschluss, mit welchem der Prozess zur Weiterleitung der Bankkundendaten betr. Kunden mit erhöhtem Risiko der Steuerhinterziehung an das GGPS (Generalsekretariat der Informatiksysteme) beginnt. Im Beschluss wird die Art, das Verfahren und der Zeitrahmen der Übertragung festgelegt und jedes andere Thema im Zusammenhang mit den eingereichten Daten, die Kunden von Kreditinstituten betreffen und in die Kategorie „hohes Risiko" der Steuerhinterziehung fallen. Gemäss Beschluss sind die Kreditinstitute verpflichtet, Datensammlungen mit wirtschaftlichem und steuerlichem Interesse an das GGPS zu liefern unter Anwendung des Art. 82, §§ 2 und 8, Einkommenssteuergesetz. In diese Verpflichtung fallen: A. Selbständig Erwerbende, die Bankkonten unterhalten oder die tatsächlich Begünstigte sind und...