Neuer Zyklus zur Regulierung illegaler Bauten ab 2. September 2013
Ab dem kommenden Montag, 2. September 2013, beginnt das Verfahren zur Aufnahme in die neue Regelung bezüglich Regulierung illegaler Bauten. Alle Eigentümer, die das Gesuch zur Regulierung unter dem bisherigen Recht (4014/2011) gestellt hatten, müssen das Gesuch neu stellen, um unter die neue Bestimmungen (4178/2013) zu fallen. Das neue Gesuch ist deshalb notwendig, da das Gesetz 4178 Bestimmungen enthält, die im bisherigen Recht nicht vorhanden waren, wie die Einführung von Kategorien analog zum Verstoss und die günstigeren Regelungen für die schwächsten Gesellschaftsgruppen. Beispiel: Vor 1975 errichtete Wohnliegenschaften können mit der Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 500.00€ endgültig reguliert werden (nach bisherigem Recht hätten die Eigentümer 15% der Sonderbusse bezahlen müssen). In der Regulierungsphase (Gebühr bereits bezahlt) nach bisherigem Recht befinden sich rund 390‘000 Akten, während sich in der Bearbeitungsphase (Gebühr noch...