Nachweis steuerlicher Wohnsitz – Frist zur Einreichung bis 30.6.2014
Wir erinnern unsere Leser daran, dass alle natürlichen Personen mit Auslandwohnsitz und welche ein tatsächliches Einkommen aus Quellen in Griechenland erzielen, den gemäss Bestimmungen zu erbringenden Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes fristgerecht, d.h. vor dem Fristablauf zur Einreichung der Einkommensteuerdeklaration am 30.6.2014 , einzureichen haben. Der Nachweis hat in physischer Form und mit den entsprechenden Anmerkungen oder Bestätigungen, aus welchen der Auslandwohnsitz des Steuerpflichtigen hervorgeht, bei der D.O.Y., bei welcher der Steuerpflichtige seine Einkommenssteuerdeklaration als Person mit Auslandwohnsitz einreicht, erbracht zu werden (POL. 1146/19.5.2014). (Unter der Rubrik „Nachweis“ finden Sie diverse Artikel mit dem Thema der Bestätigung des steuerlichen Wohnsitzes. Ebenfalls berichteten wir in unserem letzten Artikel „Ärger und Ungerechtigkeit für Auslandgriechen bezüglich ihres steuerlichen Wohnsitzes, was die nationale Wirtschaft trifft“ ü...