Schweiz - Expatriates Verordnung: Änderungen ab 1. Januar 2016
Ab dem 1. Januar 2016 trat die revidierte Expatriates-Verordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung wird einerseits geregelt, wer als Expatriate gilt und welche - nebst den normalen Berufsauslagen - weiteren Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Ziel der Revision war es, die Personengruppe der Expatriates genauer zu definieren und die Akzeptanz der Abzüge zu verbessern. Nachfolgend erläutern wir kurz die Konsequenzen dieser neuen Verordnung. Definition Expatriates Als Expatriates werden neu definiert die leitenden Angestellten sowie Spezialistinnen und Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt werden. Als vorübergehend gilt dabei eines auf höchstens fünf Jahre befristetes Arbeitsverhältnis . Somit werden die abzugsfähigen Mehrkosten an einen bestehenden Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber geknüpft und folglich fallen lokale Arbeitsverträge nicht unter dies...