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Ärger und Ungerechtigkeit für Auslandgriechen bezüglich ihres steuerlichen Wohnsitzes, was die nationale Wirtschaft trifft

Die Ministerin der Partei Nea Demokratia, Panagiota Iakobidou, hat dem Parlament die Frage über die ungerechte Behandlung der Griechen mit dauerndem Wohnsitz im Ausland gestellt und, dass der griechische Staat den steuerlichen Wohnsitz für diese Auslandgriechen als in Griechenland gegeben erachtet.  Dadurch droht ihnen eine doppelte Steuerbelastung, d.h. in ihrem Wohnsitzstaat (welche Steuern legitimerweise von diesem Staat erhoben werden) und in Griechenland für ihr weltweites Einkommen besteuert zu werden.  Wir haben schon in einigen Beiträgen über den steuerlichen Wohnsitz berichtet und die Problematik, die sich seit der Einführung der entsprechenden Bestimmungen für die betroffenen natürlichen Personen ergeben hat. Wir wollen nochmals darauf hinweisen, dass dies auch natürliche Personen mit Auslandwohnsitz ohne griechische Staatsbürgerschaft betrifft, die jedoch in Griechenland aus irgendeiner Quelle Einkommen erzielen oder über bewegliches und/oder unb...

Gesetzliche Schlupflöcher - Liegenschaftensteuern

Grosse Schlupflöcher zur legalen Senkung der gesamten Steuerrechnung haben sich durch die Änderungen in der Besteuerung des Einkommens und Liegenschaftenbesitzes für tausende von Liegenschafteneigentümer geöffnet.  Dies betrifft hauptsächlich Eigentümer mit Liegenschaften von signifikantem Wert und aus denen sie relativ hohe Einkommen erzielen.  Die grosse Senkung der Handänderungssteuer, praktisch die Befreiung der Verkäufer von der Grundstückgewinnsteuer aber auch die Senkung des Einkommenssteuersatzes für juristische Personen bilden die Grundlage der Entwicklungen, welche nunmehr die Besteuerung der Einkommen aus Liegenschaften mittels einer juristischen Person sehr lukrativ gemacht haben, d.h. einer vom Eigentümer gegründeten Gesellschaft.  Die Senkung der Steuerrechnung durch Übertragung der Einkommen (resp. der Liegenschaften) vom Eigentümer auf eine juristische Person wirkt sich unmittelbar aus, wobei sich ein Nachteil der anfänglichen (u...

Ausländische Investoren - Weiter geht es mit den Beschlüssen

Das Finanzministerium hat mit der Veröffentlichtung einer Pressemitteilung, den Beschluss bezüglich der Besteuerung ausländischer Investoren, die aus griechischen Staats- oder Unternehmensanleihen Kapitalgewinne erzielen der Besteuerung unterliegen, dementiert. Hierzu unsere Berichte  "Ausländische Investoren werden vom griechischen Fiskus zur Kasse gebeten!" sowie "Nun doch keine Besteuerung ausländischer Investoren"   Mit neuestem Beschluss POL 1145/2014 vom 16.5.2014 wird nun der dementierte Beschluss POL 1117/2014 vom 25.4.2014 (detaillertes Verfahren der Besteuerung ausländischer Investoren)   widerrufen. Der Widerruf gilt bis zur Veröffentlichung eines neuen Beschlusses in dieser Angelegenheit.   Dieses Thema scheint u.E. noch nicht gänzlich vom Tisch zu sein und es bleibt abzuwarten, wie das Finanzministerium weiter verfahren wird.    Es sei nochmals angemerkt, dass der widerrufene Beschluss v.a. ausländische Begünstigte betrifft...