Der gläserne Bankkunde - über Steuerhinterziehung und einem gerechten Steuersystem



Die Steuerkontrollbehörden sollen in Zukunft direkten (online-)Zugang zu allen Bankkonten inklusive aller getätigten Transaktionen bis auf 10 Jahren zurückreichend erhalten. Das mit diesem Zugang erweiterte System „Register der Bank- und Zahlungskonten“ wird für alle grossen Kontrollmechanismen, wie die SDOE, das Zentrum für Steuerpflichtige mit grossem Vermögen (welches mit dem „Abstauben“ der Liste bezüglich Überweisungen erneut beauftragt wurde), das Kontrollzentrum grosser Unternehmen, usw. zugänglich sein. Wie das Generalsekretariat mitteilt, soll das System auf Ende Jahr auch auf Kredittransaktionen und börsengehandelter Produkte weiter ausgebaut werden.


Der gläserne Bankkunde

Somit könnte das Bankgeheimnis – wieder einmal – in Griechenland gänzlich seine Bedeutung verlieren. Auch schon unter der ehemaligen Regierung wurden seit dem Jahre 2013 immer wieder diesbezügliche Beschlüsse erlassen und diverse Schritte unternommen (siehe unten „Relevante Artikel“). 


Das entsprechende System arbeitet bei der SDOE und den Kontrollbehörden seit Anfang 2013. Bis heute jedoch, hatte der Steuerrevisor nur Zugang zu bestimmten Informationen, wie Kontosaldo, Datum der Eröffnung oder Saldierung, Anzahl der Mitbegünstigten usw., jedoch keinen direkten Zugriff auf die Kontobewegungen. Hierfür musste er vorab einen schriftlichen Antrag an die Bank stellen, um diesbezüglich Auskunft zu erhalten (meist schriftlich), was oft Monate dauerte. 


Solche „technischen“ Probleme führten dazu, dass im Jahr 2014 von der gesamten Liste der Auslandüberweisungen lediglich 700 Fälle bearbeitet werden konnten. Nunmehr werden die Revisoren in der Lage sein, all diejenigen mit „verdächtigen“ Transaktionen aufzuspüren und aufgrund der Tatsache, dass das System auch jegliche Transaktionen rückwirkend bis zu 10 Jahre erfasst, erlaubt es dem Kontrollmechanismus somit auch, „alte Sünden“ aufzudecken. 


Die Regeln        

Um nun extrem persönliche Daten weiterhin abzusichern, soll der Zugang aufgrund bestimmter „Regeln“ erfolgen: 

  1. Der Zugang zum System wird nur bevollmächtigten Steuerrevisoren ermöglicht. Das Verfahren zur Aufhebung des Bankgeheimnisses muss vorab vollständig durchgeführt werden. (Aufgrund der Bestimmungen bezüglich Datenschutz scheint u.E. diese Regel des Verfahrens eine rein formelle Angelegenheit darzustellen, um dadurch den Bestimmungen bezüglich Datenschutz in formeller Hinsicht gerecht zu werden).
  2. Die Banken werden nur für bestimmte Steuerpflichtige die Daten weitergeben, d.h.  das System erlaubt keine Massendatenübertragung. Der Revisor hat die Aktennummer, das AFM des Steuerpflichtigen, das zu kontrollierende Bankkonto und das Transaktionsjahr bekannt zu geben. Die Bank ihrerseits ist verpflichtet – in den meisten Fällen gleichentags – die gesamten Abhebungen und Einlagen, die während der bestimmten Periode durchgeführt wurden, mitzuteilen.

Zur Einführung dieses Systems wurde die technische Zusammenarbeit zwischen den Banken und dem E-Government des Generalsekretariats öffentlicher Einnahmen und dem Generalsekretariat der Informationssysteme abgeschlossen. Das System wird in den nächsten Wochen in Betrieb genommen, wobei sowohl der neue Generalsekretär für Informationssysteme als auch die stellvertretende Finanzministerin , Nadia Valavani, die entsprechenden Beschlüsse vorab unterschreiben müssen. 


Die Integration der Kredittransaktionen sowie börsengehandelter Produkte ist bis auf Ende Jahr geplant. 


Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist ein - und nicht nur in Griechenland – globales Thema. Was jedoch über die griechischen Medien bezüglich der täglichen Praxis der Steuerbehörden nicht an die Öffentlichkeit dringt, sind die vielen Fälle, in welchen zwar der Steuerpflichtige pflichtgemäss sein Kapital/Einkommen versteuert und erst hernach dieses Vermögen auf ein Auslandkonto überweist resp. Anlagen im Ausland tätigt, was  grundsätzlich auch legitim ist. Nicht alle dieser Steuerpflichtigen sind zwangsläufig auch Steuerhinterzieher! Da jedoch die griechischen Banken (Staat) auf diese Liquidität angewiesen sind, werden teils auch solche Steuerpflichtige im Nachinein als „verdächtige Steuerhinterzieher“ in dem Sinne herangezogen, als dass sie von den Steuerbehörden Tortouren ausgesetzt werden, um dadurch die Abhebung des korrekt versteuerten Einkommens/Kapitals zu verhindern. 


Nun wird sich – berechtigterweise – so manch einer die Frage stellen, wenn denn dieses Geld korrekt versteuert wurde, so kann doch die Steuerbehörde aufgrund dieses Tatbestandes nicht ohne begründeten Verdacht entsprechende Schritte gegen solche Steuerpflichtige unternehmen? Grundsätzlich wäre dies auch korrekt. Diejenigen jedoch, die sich diese – und vielleicht auch noch viele weitere - Frage(n) stellen noch nie mit den griechischen Steuerbehörden in Kontakt gekommen sind, werden eher schwer nachvollziehen können, wie die tägliche Praxis tatsächlich aussieht. Und leider betrifft dies nicht nur solche Fälle, sondern u.a. auch rein administrative Belange (wie die Einreichung einer Wohnsitzbestätigung,  usw.). Generell muss man sich bewusst sein, dass in Griechenland ein Steuerpflichtiger für den Staat von vorneherein einmal als Steuersünder gilt (mit oder ohne Vorhandensein begründeter Tatbestände seitens des Staates) und die Nachweispflicht bei ihm liegt. Dabei ist er oft dem Goodwill des einzelnen Steuerbeamten ausgesetzt. 


Ein gerechtes Steuersystem - Steuererleichterungen

Wie schon gewisse Regierungen vorher – v.a. vor den Wahlen – versprach auch die heutige Regierung ein gerechtes und einfaches Steuersystem. Alle sollten für das gleiche Einkommen/Kapital dasselbe bezahlen, was einem gerechten System auch nahe kommen würde. 


In Griechenland profitieren jedoch weiterhin bestimmte Unternehmens- und Personengruppen von enormen Steuererleichterungen, die teils sogar in der Verfassung verankert sind. Die Änderung dieses Tatbestandes hat jedoch bis heute keine Regierung in Erwägung gezogen. Im Gegenteil lässt auch der jetzige Finanzminister, G. Varoufakis, die Option zur Erhebung einer neuen ausserordentlichen Steuer für Steuerpflichtige mit einer bestimmten Grenze übersteigenden Einkommens offen, um so das Manko und die Schulden des Staates zu senken. Das Finanzministerium plant somit einen zweiten obligatorischen Solidaritätsbeitrag, wobei jedoch bestimmte – von der Krise jedoch weitgehend verschonte – Wirtschaftszeige ausgenommen werden.  Charakteristisch hierfür sind die Reeder. 


Für diesen Wirtschaftszweig bleibt die Solidaritätsabgabe weiterhin freiwillig. Wohingegen Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 12‘000 Euro zur Abgabe verpflichtet sind, was – wie es scheint – auch dieses Jahr der Fall sein wird, obwohl deren Abschaffung versprochen wurde. 


Weiter scheinen die Steuererleichterungen für die Reedereien fast schon provokativ in Anbetracht, dass für die natürlichen Personen und Personengesellschaften diese weitgehend abgeschafft wurden. Um sich dieses Missverhältnis vor Augen zu halten, seien hier nur folgende Daten widergegeben: Alle Reedereien unter griechischer Flagge bezahlten für das Steuerjahr 2013 insgesamt (Einkommen, Gewinnsteuer usw.) 80 Mio. Euro an Steuern, wobei sich die Steuerlast gleichzeitig für dasselbe Steuerjahr des griechischen Reederei-Personals (sehr geringe Anzahl) auf 152 Mio. Euro belief (Daten aufgrund den Steuerdeklarationen). 


Aufgrund solcher und sicherlich auch vieler anderer herrschenden Tatsachen, scheinen doch gewisse Aktionen wie ein Tropfen auf dem heissen Stein. Bei genauerer Betrachtung könnte man auch - wenn auch mit Vorsicht - sagen, dass teils den Bürgern durch eben solche Aktionen (manchmal mit mehr Bürokratie als Resultaten verbunden) den Bürgern Sand in die Augen gestreut werden soll, die Regierung unternehme alles, um auch die „Reichen“ und die „Steuersünder“ zur Kasse zu bitten.


Wir halten ausdrücklich fest, dass unsere obigen Ausführungen einerseits in keiner Art und Weise die Befürwortung der Steuerhinterziehung ausdrücken sollen, im Gegenteil sind wir der Ansicht, dass solche Fälle korrekt untersucht und bei Vorliegen begründeter Tatbestände auch geahndet werden müssen. Andererseits teilen wir mit obigen Ausführungen auch keinerlei persönlichen politischen Ansichten über irgendwelche Regierungen, sondern weisen auf generelle öffentliche Aussagen hin. 

Unsere auf nur wenige Beispiele beschränkten Ausführungen sollen nur sehr punktuell aufzeigen, dass grundsätzlich viel unternommen und geändert werden müsste, um einem gerechten und einfachen Steuersystem gerecht zu werden und Aktionen/Sanktionen beim Vorhandensein einer stabilen und gerechten Basis für alle resp. gegen alle gleich gezielt vorgenommen werden müssten, um auch langfristig die gewünschten Resultate zu erhalten. 


Relevante Artikel

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