Der gläserne Bankkunde - über Steuerhinterziehung und einem gerechten Steuersystem
Die
Steuerkontrollbehörden sollen in Zukunft direkten (online-)Zugang zu allen
Bankkonten inklusive aller getätigten Transaktionen bis auf 10 Jahren
zurückreichend erhalten. Das mit diesem Zugang erweiterte System „Register der
Bank- und Zahlungskonten“ wird für alle grossen Kontrollmechanismen, wie die
SDOE, das Zentrum für Steuerpflichtige mit grossem Vermögen (welches mit dem
„Abstauben“ der Liste bezüglich Überweisungen erneut beauftragt wurde), das
Kontrollzentrum grosser Unternehmen, usw. zugänglich sein. Wie das Generalsekretariat
mitteilt, soll das System auf Ende Jahr auch auf Kredittransaktionen und
börsengehandelter Produkte weiter ausgebaut werden.
Der gläserne Bankkunde
Somit
könnte das Bankgeheimnis – wieder einmal – in Griechenland gänzlich seine Bedeutung
verlieren. Auch schon unter der ehemaligen Regierung wurden seit dem Jahre 2013
immer wieder diesbezügliche Beschlüsse erlassen und diverse Schritte
unternommen (siehe unten „Relevante Artikel“).
Das
entsprechende System arbeitet bei der SDOE und den Kontrollbehörden seit Anfang
2013. Bis heute jedoch, hatte der Steuerrevisor nur Zugang zu bestimmten
Informationen, wie Kontosaldo, Datum der Eröffnung oder Saldierung, Anzahl der
Mitbegünstigten usw., jedoch keinen direkten Zugriff auf die Kontobewegungen.
Hierfür musste er vorab einen schriftlichen Antrag an die Bank stellen, um diesbezüglich
Auskunft zu erhalten (meist schriftlich), was oft Monate dauerte.
Solche
„technischen“ Probleme führten dazu, dass im Jahr 2014 von der gesamten Liste
der Auslandüberweisungen lediglich 700 Fälle bearbeitet werden konnten. Nunmehr
werden die Revisoren in der Lage sein, all diejenigen mit „verdächtigen“ Transaktionen
aufzuspüren und aufgrund der Tatsache, dass das System auch jegliche Transaktionen
rückwirkend bis zu 10 Jahre erfasst, erlaubt es dem Kontrollmechanismus somit
auch, „alte Sünden“ aufzudecken.
Die Regeln
Um nun
extrem persönliche Daten weiterhin abzusichern, soll der Zugang aufgrund
bestimmter „Regeln“ erfolgen:
- Der Zugang zum System wird nur bevollmächtigten Steuerrevisoren ermöglicht. Das Verfahren zur Aufhebung des Bankgeheimnisses muss vorab vollständig durchgeführt werden. (Aufgrund der Bestimmungen bezüglich Datenschutz scheint u.E. diese Regel des Verfahrens eine rein formelle Angelegenheit darzustellen, um dadurch den Bestimmungen bezüglich Datenschutz in formeller Hinsicht gerecht zu werden).
- Die Banken werden nur für bestimmte Steuerpflichtige die Daten weitergeben, d.h. das System erlaubt keine Massendatenübertragung. Der Revisor hat die Aktennummer, das AFM des Steuerpflichtigen, das zu kontrollierende Bankkonto und das Transaktionsjahr bekannt zu geben. Die Bank ihrerseits ist verpflichtet – in den meisten Fällen gleichentags – die gesamten Abhebungen und Einlagen, die während der bestimmten Periode durchgeführt wurden, mitzuteilen.
Zur
Einführung dieses Systems wurde die technische Zusammenarbeit zwischen den
Banken und dem E-Government des Generalsekretariats öffentlicher Einnahmen und
dem Generalsekretariat der Informationssysteme abgeschlossen. Das System wird
in den nächsten Wochen in Betrieb genommen, wobei sowohl der neue Generalsekretär
für Informationssysteme als auch die stellvertretende Finanzministerin , Nadia
Valavani, die entsprechenden Beschlüsse vorab unterschreiben müssen.
Die
Integration der Kredittransaktionen sowie börsengehandelter Produkte ist bis
auf Ende Jahr geplant.
Steuerhinterziehung
Die
Steuerhinterziehung ist ein - und nicht nur in Griechenland – globales Thema. Was jedoch über die griechischen Medien bezüglich der täglichen Praxis
der Steuerbehörden nicht an die Öffentlichkeit dringt, sind die vielen Fälle,
in welchen zwar der Steuerpflichtige pflichtgemäss sein Kapital/Einkommen versteuert
und erst hernach dieses Vermögen auf ein Auslandkonto überweist resp. Anlagen
im Ausland tätigt, was grundsätzlich
auch legitim ist. Nicht alle dieser Steuerpflichtigen sind zwangsläufig auch
Steuerhinterzieher! Da jedoch die griechischen Banken (Staat) auf diese Liquidität
angewiesen sind, werden teils auch solche Steuerpflichtige im Nachinein als „verdächtige
Steuerhinterzieher“ in dem Sinne herangezogen, als dass sie von den Steuerbehörden
Tortouren ausgesetzt werden, um dadurch die Abhebung des korrekt versteuerten Einkommens/Kapitals
zu verhindern.
Nun wird
sich – berechtigterweise – so manch einer die Frage stellen, wenn denn dieses
Geld korrekt versteuert wurde, so kann doch die Steuerbehörde aufgrund dieses
Tatbestandes nicht ohne begründeten Verdacht entsprechende Schritte gegen
solche Steuerpflichtige unternehmen? Grundsätzlich wäre dies auch korrekt. Diejenigen
jedoch, die sich diese – und vielleicht auch noch viele weitere - Frage(n) stellen
noch nie mit den griechischen Steuerbehörden in Kontakt gekommen sind, werden eher schwer nachvollziehen können, wie die tägliche Praxis tatsächlich
aussieht. Und leider betrifft dies nicht nur solche Fälle, sondern u.a. auch
rein administrative Belange (wie die Einreichung einer Wohnsitzbestätigung, usw.). Generell muss man sich bewusst sein,
dass in Griechenland ein Steuerpflichtiger für den Staat von vorneherein einmal als Steuersünder gilt
(mit oder ohne Vorhandensein begründeter Tatbestände seitens des Staates) und die
Nachweispflicht bei ihm liegt. Dabei ist er oft dem Goodwill des einzelnen
Steuerbeamten ausgesetzt.
Ein gerechtes
Steuersystem - Steuererleichterungen
Wie schon
gewisse Regierungen vorher – v.a. vor den Wahlen – versprach auch die heutige
Regierung ein gerechtes und einfaches Steuersystem. Alle sollten für das
gleiche Einkommen/Kapital dasselbe bezahlen, was einem gerechten System auch
nahe kommen würde.
In Griechenland
profitieren jedoch weiterhin bestimmte Unternehmens- und Personengruppen von
enormen Steuererleichterungen, die teils sogar in der Verfassung verankert
sind. Die Änderung dieses Tatbestandes hat jedoch bis heute keine Regierung in
Erwägung gezogen. Im Gegenteil lässt auch der jetzige Finanzminister, G.
Varoufakis, die Option zur Erhebung einer neuen ausserordentlichen Steuer für
Steuerpflichtige mit einer bestimmten Grenze übersteigenden Einkommens offen, um
so das Manko und die Schulden des Staates zu senken. Das Finanzministerium
plant somit einen zweiten obligatorischen Solidaritätsbeitrag, wobei jedoch
bestimmte – von der Krise jedoch weitgehend verschonte – Wirtschaftszeige ausgenommen
werden. Charakteristisch hierfür sind
die Reeder.
Für diesen
Wirtschaftszweig bleibt die Solidaritätsabgabe weiterhin freiwillig. Wohingegen
Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 12‘000 Euro zur Abgabe
verpflichtet sind, was – wie es scheint – auch dieses Jahr der Fall sein wird,
obwohl deren Abschaffung versprochen wurde.
Weiter
scheinen die Steuererleichterungen für die Reedereien fast schon provokativ in
Anbetracht, dass für die natürlichen Personen und Personengesellschaften diese weitgehend
abgeschafft wurden. Um sich dieses Missverhältnis vor Augen zu halten, seien hier
nur folgende Daten widergegeben: Alle Reedereien unter griechischer Flagge
bezahlten für das Steuerjahr 2013 insgesamt (Einkommen, Gewinnsteuer usw.) 80
Mio. Euro an Steuern, wobei sich die Steuerlast gleichzeitig für dasselbe
Steuerjahr des griechischen Reederei-Personals (sehr geringe Anzahl) auf 152 Mio.
Euro belief (Daten aufgrund den Steuerdeklarationen).
Aufgrund
solcher und sicherlich auch vieler anderer herrschenden Tatsachen, scheinen
doch gewisse Aktionen wie ein Tropfen auf dem heissen Stein. Bei genauerer
Betrachtung könnte man auch - wenn auch mit Vorsicht - sagen, dass teils den
Bürgern durch eben solche Aktionen (manchmal mit mehr Bürokratie als Resultaten
verbunden) den Bürgern Sand in die Augen gestreut werden soll, die
Regierung unternehme alles, um auch die „Reichen“ und die „Steuersünder“ zur
Kasse zu bitten.
Wir halten
ausdrücklich fest, dass unsere obigen Ausführungen einerseits in keiner Art und Weise die Befürwortung
der Steuerhinterziehung ausdrücken sollen, im Gegenteil sind wir der Ansicht,
dass solche Fälle korrekt untersucht und bei Vorliegen begründeter Tatbestände
auch geahndet werden müssen. Andererseits teilen wir mit obigen Ausführungen auch keinerlei persönlichen politischen Ansichten über irgendwelche Regierungen, sondern weisen auf generelle öffentliche Aussagen hin.
Unsere auf nur wenige Beispiele beschränkten Ausführungen sollen nur sehr punktuell aufzeigen, dass grundsätzlich viel unternommen und geändert werden müsste, um einem
gerechten und einfachen Steuersystem gerecht zu werden und Aktionen/Sanktionen beim
Vorhandensein einer stabilen und gerechten Basis für alle resp. gegen alle gleich gezielt vorgenommen
werden müssten, um auch langfristig die gewünschten Resultate zu erhalten.
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