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Es werden Posts vom November, 2013 angezeigt.

Unglaublich aber wahr – Pfändungen auch für zukünftige Schulden!

Bei der Suche nach Geldern für die Regierung, sind vom Generalsekretariat für öffentliche Einnahmen 4‘000 natürliche Personen und Unternehmen zur Zielscheibe geworden, die mehr als 1,5 Mrd. Euro schulden. Schuldner, die seit Jahren keine Einkommenssteuer oder Mehrwertsteuer bezahlen, jedoch ein Luxusleben führen.  Auf der Jagd nach den Grossschuldnern, startete das Finanzministerium die Geschäftseinheit öffentlicher Einnahmen (E.M.EIS). Tatsächlich sind, wie in einer entsprechenden Entscheidung festgelegt, die unter die Zuständigkeit der E.M.EIS fallenden Beträge, diejenigen, die 1‘5 Mio. Euro übersteigen.  In Wirklichkeit jedoch, scheinen die Dinge etwas anders zu liegen. Und dies, weil – wie der Anwalt gegenüber news.gr klagt, Steuerspezialist, Georgios Pitsilis – die Verantwortlichen der Einkommenseinnahmen dieser Einheit zu Pfändungen von Bankeinlagen schreiten, nicht nur für fällige Schulden gegenüber dem Staat, aber auch für bestätigte Verpflichtungen ( die Ei

Luxussteuern, Neuzulassungsgebühren - Gesetzesentwurf vom Parlament gutgeheissen

Am 12. November 2013 berichteten wir über den neuen Gesetzesentwurf zu den verschiedenen Änderungen, Zusätze und Aufhebungen bezüglich Luxussteuern, Gewerbeabgaben, Neuzulassungsgebühren usw. .   In der Zwischenzeit wurde der Gesetzesentwurf unter dem Titel „Ratifizierung des Verfahrens rechtlichen Inhalts „Regelungen zur Behandlung von äusserst dringendem und unvorhergesehenem Bedarf der „Griechischen Verteidigungssysteme AG“ „ vom griechischen Parlament gutgeheissen und tritt mit der Veröffentlichung in der Regierungszeitung in Kraft.  Diesbezüglich wollen wir unten stehend auf die zwei Themen der Neuzulassungsgebühren und Luxussteuer eingehen und den Wortlaut der entsprechenden abgestimmten Artikel wiedergeben:  Zu Artikel 5 des neuen Gesetzes - Neuzulassungsgebühr Änderungen der Bestimmungen bezüglich Erhebung der Neuzulassungsgebühr von Personenfahrzeugen 1.        § 1 Art. 126 N. 2960/2001 wird wie folgt ersetzt:   „Der Steuerwert zur Erh

Die neue geseztliche Regelung zur „Abwehr“ von Steuerbussen

Artikel von Efi Tsapaliou Wieder einmal lässt uns Troika ihre Präsenz spühren, nun zu Lasten tausender unserer Mitbürger mit Schulden gegenüber dem Staat, die eine erneute Überprüfung der bestätigten Steuern, für welche sie geahndet werden, wünschen. Es handelt sich um eine neue Regelung, die von einer Steuerbehörde ausgestellten Verwaltungsaktes ab dem 1.8.2013 und danach betrifft und in der Praxis das Recht zur Abwehr von einer grossen Anzahl der Bürger entzieht.  Die bisherige Regelung Im Jahre 2010 – wieder nach Anweisung von Troika – bestand die Forderung, Massnahmen zur Institutionalisierung eines Verfahrens einzuleiten, welche der Anrufung des Gerichts vorausgeht. Und dies deshalb, weil die gerichtliche Streitschlichtung in der griechischen Rechtsordnung oft ein so zeitraubendes Verfahren ist, dass bis zum Zeitpunkt der Verhandlung des Falles, dieser verjährt ist.  So wurde mit Artikel 36 N. 3943/2011 der „Ausschuss für Verwaltungsbeilegung von Steuer