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Es werden Posts vom Oktober, 2013 angezeigt.

Erhöhung der Immobiliensteuern um das siebenfache in fünf Jahren

Hinter einer komplizierten mathematischen Formel zur Berechnung der Einheitssteuer verbergen sich unerträgliche Belastungen für Besitzer von innerhalb der Bauzone gelegenen Grundstücke. Die Steuerbelastung wird wesentlich höher für Grundstücke in teuren Gegenden ausfallen.  Der bisher sichere Hafen der Investitionen befindet sich nun im Sturm, wobei die Eigentümer jedes Jahr mehr Steuern bezahlen. Im Jahr 2014 wird das Finanzministerium 3,6 Mrd. Steuern bestätigen, wohingegen im Jahr 2009 die Vermögenssteuern 526 Mio. nicht überstiegen. D.h., dass die Vermögenssteuer für das unbewegliche Vermögen in fünf Jahren um 684,4% gestiegen ist.  Die Angaben des Finanzministeriums, welche die enormen Belastungen der Liegenshaften in den letzten fünf Jahren aufzeigen, sind rein indikativ: Im Jahr 2009 wurden 526 Mio. Euro entrichtet Im Jahr 2010 wurden 487 Mio. Euro eingenommen Im Jahr 2011 erreichten die Einnahmen 1,17 Mrd. Euro Im Jahr 2012 stiegen die Einnahmen auf

Anrufung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes bezüglich neuer Gesetzgebung über Regulierung illegaler Bauten

Es ist noch nicht lange her seit der Veröffentlichung des neuen Gesetzes 4137/2013 über die Regulierung illegaler Bauten, nachdem Bestimmungen des Gesetzes 4014/2011 als verfassungswidrig erklärt worden waren und schon haben erneut Bürger aus verschiedenen Landesteilen Griechenlands den Obersten Verwaltungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes angerufen.  Diese Bürger behaupten, dass das neue Gesetz 4137/2013 zur Regulierung illegaler Bauten und die Beschlüsse des stellvertretenden Umweltministers, St. Kalafati, mit welchen das Verfahren der elektronischen Übermittlung der Nachweise zur Regulierung usw. verfassungswidrig und illegal sind.  Die Bürger betonen in ihren Beschwerden, dass das neue Gesetz „jede verbrecherische Handlung zu Lasten der gesetzlichen Bauplanung und zu Lasten der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und der Lebensqualität der Einwohner belohnt“. Unter anderem erwähnen die Beschwerdeführer, dass das Gesetz 4137/2013

Motorfahrzeugabgaben und Luxussteuer / Anfang November Öffnung der elektronischen Anwendung

Anfang November wird die elektronische Anwendung „Taxisnet“ vom Generalsekretariat öffentlicher Einnahmen geöffnet, mittels welcher die Steuerpflichtigen den Steuerbescheid bezüglich Motorfahrzeugabgaben 2014 und Luxussteuer ausdrucken können. Diese Steuern sind bis Ende 2013 zu bezahlen.  Wie letztes Jahr werden keine Steuerbescheide zwecks Bezahlung der Motorfahrzeugabgaben nach Hause versandt, wobei zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen bezüglich Steuerhöhe aufgrund des Hubraums vorliegen.  Motorfahrzeugabgaben Steuerhöhe aufgrund des Fahrzeug-Hubraums:  Ab 51 ccm bis 300 ccm                   22 Euro Ab 301 ccm bis 785 ccm 55 Euro Ab 786 ccm bis 1‘071 ccm             120 Euro Ab 1‘072 ccm bis 1‘357 ccm         135 Euro Ab 1‘358 ccm bis 1‘548 ccm         240 Euro Ab 1‘549 ccm bis 1‘738 ccm         265 Euro Luxussteuer Bezüglich der Luxussteuer sieht das Gesetz 4111/2013 vor: 1.a. Es wird eine Luxussteue