Vereinfachung der Bürokratie – Aufhebung der Pflicht zur Einreichung von Original-Dokumenten oder beglaubigten Kopien
Das Rundschreiben (ΔΙΣΚΠΟ/Φ.15/οικ. 8342) des Ministeriums für Verwaltungsreformen sieht die Aufhebung der Pflicht zur Einreichung von Original-Dokumenten oder beglaubigten Kopien an die öffentliche Verwaltung vor. Der Staat muss zukünftig einfache Kopien und vom PC gedruckte Dokumente akzeptieren. Diese Massnahme soll ab Juli 2014 in Kraft treten. Das veröffentlichte Gesetz N. 4250/2014 beinhaltet u.a. wichtige bürokratische Vereinfachungen, mit welchen Verwaltungsverfahren verbessert, flexibler und effizienter werden. Unter den wichtigsten Änderungen gehört die Aufhebung der Pflicht zur Einreichung von Original-Dokumenten oder beglaubigten Kopien durch die Interessierten für jegliche Transaktionen mit der öffentlichen Verwaltung. In diese neue Regelung fallen nicht nur die Verwaltungsbehörden, aber auch alle übrigen Träger des öffentlichen Dienstes, wie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die direkt oder indirekt vom Staat kontrol...