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Es werden Posts vom Juni, 2013 angezeigt.

Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung natürlicher Personen

Stufenweise, gemäss A.F.M.-Nummer, wird die Frist zur Einreichung der Steuererklärung natürlicher Personen betr. Finanzjahr 2013 (2012) bis Ende August 2013 verlängert (die Frist für juristische Personen läuft am 8. Juli 2013 ab).  Die Frist der elektronischen Einreichung der Steuererklärung wird gemäss der letzten Zahl der A.F.M.-Nummer wie folge verlängert:  1,2                                         22. Juli 2013 3,4                                         29. Juli 2013 5,6                                         5. August 2013 7,8                                         12. August 2013 9                                             26. August 2013 0                                             30. August 2013 Es werden keine weitere Fristerstreckung gewährt (lt. Charis Theoxaris in Twitter).   Für juristische Personen (Steuerpflichtige gemäss Art. 2, §2 Einkommenssteuergesetz) läuft die Frist zur elektronischen Einreichung a

Der IWF zeigt Verständnis für die Steuerhinterziehung in Griechenland!

Der IWF erklärt in einer speziellen Studie, dass die Griechen - um zu überleben - aufgrund des herrschenden Steuersystems in die Steuerhinterziehung gedrängt werden. Im Bericht werden alle Prozesse, die im griechischen Steuersystem herrschen, aufgezählt und entlastet die Griechen von ihrer Wahl, wichtige Teile ihres Einkommens vom Fiskus zu verbergen und so der griechischen Staatskasse wichtige Einnahmequellen zu entziehen. Der Bericht des IWF - der schon seit längerem vollendet, aber erst kürzlich diskret veröffentlicht wurde – betrifft die Steuerverwaltung, die Steuererhebung und die Steuerhinterziehung und es werden im Wesentlichen die Details erklärt, warum die Bezahlung der Steuern in Griechenland unvernünftig ist! Es ist unvernünftig in Greichenland Steuern zu bezahlen Gemäss den Analysen im Bericht (erarbeitet von einer vierköpfigen Spezialistengruppe des IWF) sind die Gründe, warum es unvernünftig ist, in Griechenland Steuern zu bezahlen, folgende:  1.   

Dokumente zum Nachweis steuerlicher Wohnsitz – Aktuelles Rundschreiben des Finanzministeriums

Wiederum ist ein neues Rundschreiben des Finanzministeriums veröffentlicht worden, mit welchem die einzureichenden Dokumente für Personen mit Auslandwohnsitz und Einkommen in Griechenland erneut definiert werden. Dieses basiert – wie auch von uns diese Woche berichtet – auf der Vereinfachung dieses Prozederes.        Wir geben hier das Rundschreiben POL 1136/10.6.2013 zusammenfassend wieder (teils ist es eine Wiederholung unseres Berichtes vom 12.6.2013 der Pressemitteilung des Finanzministeriums ):           1.  Personen mit Auslandwohnsitz, die ein tatsächliches Einkommen in Griechenland erzielen, haben für das Finanzjahr 2012 (Steuerjahr 2011) zusammen mit der Steuererklärung für das Finanzjahr 2013 (Steuerjahr 2012) folgende Dokumente beizulegen: Βestätigung der zuständigen Steuerbehörde, in welchem sie ihren Wohnsitz begründen, aus welcher ihr steuerlicher Wohnsitz hervorgeht, oder Kopie ihrer Steuerabrechnung, bei Fehlen einer Steuerabrechnung, Kopie