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Rückwirkende Anpassung der Verkehrswerte der Liegenschaften in Griechenland

Mit Beschluss des Finanzministeriums POL 1009/18.1.2016 wurden die Verkehrswerte der innerhalb der Bauzone befindlichen Liegenschaften angepasst, welche in irgend einer Art und Weise übertragen wurden, d.h. von Todes wegen, Schenkungen, elterliche Zuwendung oder entgeltliche Übertragung. Anpassung der Verkehrswerte und Besteuerung Die Anpassung der Verkehrswerte erfolgt in folgenden Fällen Übertragungen von Todes wegen, die bereits eingetreten sind, und Übertragungen aufgrund einer Vereinbarung aus irgend einem Grund, die bereits verfasst und unterschrieben sind, ab dem 21.5.2015 und danach. Die rückwirkende Anpassung betrifft Erbschaften Schenkungen elterliche Zuwendungen Der Zeitpunkt des Ablebens oder der Vertragsvereinbarung hat vor dem 21.5.2015 zu liegen, wobei die entsprechende Steuerpflicht jedoch nach dem 21.5.2015 entstanden ist, unabhängig davon, ob die entsprechende Steuerdeklaration eingereicht oder ein St...