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Es werden Posts vom Januar, 2014 angezeigt.

Personen mit Wohnsitz im Ausland - Neu: Bestimmung eines Steuervertreters in Griechenland

Mit Beschluss POL 1283/30.12.2013 wird § 1 Art. 8 KFD (Steuerverfahrensgesetz) betr. der Bestimmung eines Steuervertreters in Griechenland näher definiert.  1.        Jede natürliche oder juristische Person oder juristische Körperschaft, die in Griechenland im Sinne des Einkommenssteuergesetzes steuerpflichtig ist und über keine Postadresse in Griechenland gemäss den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes verfügt, ist ab 1.1.2014 verpflichtet, einen Steuervertreter mit steuerlichem Wohnsitz in Griechenland zu bestimmen, an welche Adresse die Steuerverwaltung jede Art von Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Steuerpflichtigen senden kann. 2.        Diese als Stellvertreter bestimmte Person trägt keinerlei Verantwortung bezüglich der Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Steuerpflichtigen. 3.        Die unter Punkt 1 erwähnte Personen haben zur Bestimmung des Stellvertreters der Steuerverwaltung folgende Dokumente einzureichen: -           Antrags-Formular M1 (d

Regulierung illegaler Gebäude - Frist bis 7.2.2014 und von den 102 Raten profitieren

Nächste Woche, konkret am Freitag, 7. Februar 2014, enden die Fristen zur Unterstellung unter das neue Gesetz 4178/2013 zur Regulierung der illegalen Gebäude für alle, die unter die Bestimmungen des bisherhigen Gesetzes 4014/2011 aufgenommen wurden und fällige Schulden (Busse) haben oder nur eine Gebühr entrichtet haben.  Dasselbe Datum wurde als Endfrist zur Unterstellung festgesetzt, ohne zusätzliche Belastungen der 102 monatlichen – oder 17 halbjährlichen – Raten, wobei ab dem 8. Februar 2014 die Interessierten in die andere Kategorie fallen, d.h. 84 monatliche oder 14 halbjährliche Raten. „Alle, die sich beeilen, es anzumelden, werden von vielen Raten zur Abzahlung der Busse profitieren. Je früher die Bürger ihr illegales Gebäude melden, je mehr Zeit verbleibt ihnen zur Bezahlung der entsprechenden Busse. Ein Zeitraum, der fast neun Jahre erreicht“, erklärte der stellvertretende Umweltminister, Stavros Kalafatis, und fügte hinzu „der Staat hat nun den Willen und d

Steuern – Senkung der ruinösen Bussen

Gesetzliche Massnahmen werden durch das Ministerium ergriffen, um die Bussen bei verspäteter Einreichung der MWST- Deklaration und anderen Kategorien von Deklarationen zu senken.  Der eingereichte Vorschlag beinhaltet die drastische Senkung der Busse bis zu 50%, wenn jemand das erste Mal Deklarationen nicht oder verspätet einreicht, unter der Voraussetzung der Einhaltung innert angemessener Frist.  Konkret bereitet das Finanzministerium die Änderung der Bussen vor, welche hauptsächlich bei Verfahrensvergehen auferlegt werden, mit Kürzungen bis zu 50% bei Bussen von 1‘000 und 2‘500 Euro bezüglich fristgerechter Einreichung der Deklarationen und einen Bussen-Plafond bei Nicht-Ausstellung von Quittungen.  Die Verdoppelung der Bussen wird nicht bei einer zweimaligen verspäteten Einreichung der Deklaration auferlegt, jedoch nach Durchführung der Kontrolle, welche einen Rückfall innerhalb von fünf Jahren bestätigt. Für die Vervierfachung der Busse muss ein zweiter Rüc