Erhöhung der Scheidungsrate in Griechenland zu Steuerzwecken
Um der Übersteuerung zu entgehen
sowie von sozialen Zuschüssen zu profitieren, lassen sich immer mehr
Paare in Griechenland scheiden oder leben getrennt.
Die Wirtschaftskrise und die damit
einhergehenden signifikanten Einkommensrückgänge führen u.a. auch
zu immer mehr Scheidungen und Trennungen, mit einer Scheidungsrate
von über 20%,wobei viele Paare angeben, getrennt zu leben. Es ist dabei ein offenes Geheimnis, dass sich viele dieser
Paare aus rein wirtschaftlichen Gründen scheiden lassen, um so dem Fiskus und den Banken zu
entkommen sowie staatliche Zuschüsse zu erhalten und von Rabatten
auf der Liegenschaftensteuer (ENFIA) oder der Stromrechnung zu
profitieren.
Fiktive Scheidung
Vor allem bei den selbständig
Erwerbenden ist ein hoher Anteil an „fiktiven“ Scheidungen zu
vermerken. Diese Personengruppe sieht sich oft mit hohen Steuern
sowie Sozialversicherungsbeiträgen konfrontiert und schuldet dem
Staat und den entsprechenden Versicherungsträgern hohe Summen. Im
Falle einer Scheidung wird in solchen Fällen somit der andere
Ehepartner grundsätzlich verschont, indem u.a. seine Bankkonten
nicht blockiert werden oder er weiterhin eine steuerliche
Unbedenklichkeitserklärung erhält.
Grundsätzlich gilt bei Eheleuten die
Einreichung einer gemeinsamen Steuererklärung. Nach einer Scheidung
oder Trennung jedoch, haben sie eine getrennte Steuererklärung
einzureichen und folglich eine getrennte Deklaration des Einkommens.
Da in der Regel die Mutter die elterliche Gewalt erhält, profitiert
sie vom Kinderabzug, wobei meist auch ein geringes bis gar kein
Einkommen angegeben wird. Mit einem niedrigen Einkommen wiederum,
profitiert sie von sozialen Zuschüssen, evenutell auch vom
„garantierten Mindesteinkommen“, aber auch von Rabatten auf den
Stromrechnungen und der Liegenschaftensteuer (ENFIA).
Wirtschaftliche Vorteile
Aufgrund der Tatsache, dass viele der
staatlichen Zuschüsse sowie Steuererleichterungen vom Einkommen abhängig sind und dieses nach einer Scheidung
oder Trennung getrennt voneinander deklariert wird, können solche
fiktiven Scheidungen resp. Trennungen für viele Paare zu
wirtschaftlichen Vorteilen führen, wie z.B.:
Schutz des Eigenheims
Nach dem Gesetz Katseli ist
grundsätzlich nur der Hauptwohnsitz eines Darlehensnehmers unter
bestimmten Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen geschützt. So
lassen sich viele Paare „auf dem Papier“ scheiden, um einerseits
ihr einst erworbenes und mit einer Hypothek belastetes Eigenheim vor
einer Pfändung zu schützen und andererseits, um auf diese Weise –
laut Aussagen von diversen Anwälten – oft auch ein vorhandenes
Ferienwohnung/-haus zu retten. Der Grund dafür ist derjenige,
dass ein Ehepartner den Hauptwohnsitz als solchen behält und der
zweite die Ferienwohnung/-haus als Hauptwohnsitz bezieht.
Familienzulagen
Die Kinderzulagen und das
Mindesteinkommen einer Familie sind abhängig vom deklarierten Einkommen.Sinkt folglich das deklarierte Einkommen, erhöhen
sich diese Kinderzulagen entsprechend.
Rabatt auf der Liegenschaftensteuer
(ENFIA)
Steuerpflichtige mit einem niedrigen
Einkommen haben Anspruch auf 50% Rabatt der Liegenschaftensteuer
(EINFIA). Der Rabatt wird dem/der Steuerpflichtigen, seinem/seiner
Ehegattin/Ehegatte und den minderjährigen Kindern gewährt, sofern
bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, d.h. nicht Überschreiten
einer bestimmten Wohnoberfläche und eines bestimmten Betrages des
gesamten unbeweglichen Vermögens.
Zuschuss für Heizkosten
Zum Bezug von Heizkostenzuschüssen
müssen ebenfalls bestimmte Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen erfüllt
sein, unabhängig der Einkommensquelle resp. Vermögensart.
Schutz vor Pfändungen
Ein weiterer Grund für diese fiktiven
Scheidungen kann der Schutz vor einer Liegenschaftenpfändung durch
die Steuerbehörden sein. Grundsätzlich erfolgt die Blockierung der
Bankkonten nur auf den als Schuldner ausgewiesenen Ehegatten, d.h.
nur auf seinen Namen lautenden Bankkonten.
Teils werden jedoch auch Konten lautend
auf mehrere Begünstigte eingefroren, v.a. wenn es sich um hohe
ausstehende Beträge gegenüber den Steuerbehörden oder
Sozialversicherungsträgern handelt. Mitbegünstigte sehen sich dann
mit der Tatsache konfrontiert, dass nicht nur ihr Vermögen, sondern
auch ihr Lohn oder ihre Rente verloren geht, auch wenn grundsätzlich
solche Konten unpfändbar sind. Folglich kann der Staat, auch wenn
die Mitbegünstigten diese Konten als „unpfändbar“ deklariert
haben (Lohn/Renten), laut den gesetzlichen Bestimmungen den Teil des
Betrages pfänden, auf welchem ein vom Schuldner nachweislicher
Eigentumsanspruch besteht. Nur wenn die eigentlichen Schuldner diese
Konten als „unpfändbar“ deklariert haben sollten, bleiben die
Mitbegünstigten und Nichtschuldner verschont.
Quelle: Ta Nea
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Besten Dank für Ihren Kommentar.