Capital Control – Was gilt heute?

Das Finanzministerium veröffentlicht in einer kurzen Zusammenfassung die heute gültigen Regelungen bezüglich das Abheben von Bargeld und Geldtransaktionen. Dabei wird betont, dass das Finanzministerium mit steten Initiativen und Interventionen schrittweise eine grosse Anzahl von Transaktionen freigibt, mit dem Ergebnis, dass der Markt und der Alltag der Bürger grösstenteils wieder zur Normalität zurückgefunden haben.

Zusammenfassung:

  • Jeder Einleger kann Bargeld bis zu 420 Euro/Woche von einem ATM und direkt in einem Kreditinstitut im In- und Ausland abheben, diess kann mittells einer oder mehrerer Transaktionen stattfinden. Zudem ist das Abheben von Bargeld bis zu 10% von Geldbeträgen, welche vom Ausland einem Konto bei einem in Griechenland tätigen Kreditinstitut gutgeschrieben wurden, erlaubt.
  • Kapitalüberweisungen ins Ausland sind bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Monat, Kunde und pro Zahlungs- oder Kreditinstitut erlaubt.
  • Der Gebrauch von Kredit- und Bankkarten sowie das E-Banking sind im Inland ohne Beschränkungen erlaubt.
  • Für den Bezug von Waren- und Dienstleistungen aus dem Ausland ist der Gebrauch der Kredit- und Bankkarte erlaubt. Der Einkauf im Internet von ausländischen E-Shops ist i.d.R. erlaubt, dabei gelten einige Ausnahmen, wie z.B. Bekleidung usw. .
  • Bürgern, welche ins Ausland reisen, ist der Transfer von bis zu 2'000.00 Euro Bargeld (oder Fremdwährung in entsprechender Höhe) erlaubt. Personen mit ständigem Auslandwohnsitz fallen nicht unter diese Beschränkung.
  • Grenzüberschreitende Zahlungsanweisungen sind erlaubt, sofern die Gutschrift auf ein Konto bei einem in Griechenland tätigen Kreditinstitut erfolgt.
          (Anmerkung: Gemäss Wortlaut darf es sich hierbei nur um grenzüberschreitende Zahlungsanweisungen vom Ausland nach Griechenland handeln, wobei die Bank auch eine in Griechenland tätige ausländische Bank sein kann, da nicht explizit erwähnt wird, dass die Gutschrift auf eine griechische Bank zu erfolgen hat, sondern nur um eine in Griechenland tätige Bank.)
  • Geldbeträge, welche vom Ausland mittels Überweisung auf ein Konto bei einem in Griechenland tätigen Kreditinstitut gutgeschrieben werden, können ganz oder teilweise wieder ins Ausland transferiert werden. 

    (Anmerkung: Aufgrund des vorherigen Absatzes, ist eine Zahlung ins Ausland nur dann möglich, wenn vorab eine vom Ausland getätigte Gutschrift auf ein Konto bei einer in Griechenland tätigen Bank erfolgt ist. Ansonsten dies grundsätzlich nicht erlaubt ist – siehe Ausnahmen untenstehend.Betreffend Abhebung von Bargeld von solchen ausländischen Überweisungen siehe oben.)
  • Renten und Sozialleistungen von griechischen Versicherungsträgern werden wie üblich auch ins Ausland ausbezahlt.
  • Die Bezahlung von ausländischen Krankenkaus- und Arztrechnungen ist mittels Banküberweisung erlaubt. Ebenfalls ist die Abhebung und Überweisung von Bargeld bis zu einem Betrag von 2'000.00 Euro (oder Fremdwährung in der entsprechenden Höhe) für eine Begleitperson einer sich ins Ausland begebenden Person zwecks Krankenhausaufenthalts erlaubt.
  • Beim Vorliegen wichtiger Gründe, wie Gesundheit oder aussergewöhnlicher sozialer Umstände sind – ausnahmsweise – Zahlungen ins Ausland erlaubt oder die Abhebung von Bargeld bis zu einem Betrag von 2'000 Euro im Monat in einer oder mehrerer Tranchen.
  • Die Bezahlung von Schulgeldern mittels eines Kreditinstituts sowie die Überweisung von bis zu 5'000 Euro (oder Fremdwährung in der entsprechenden Höhe) pro Quartal für Auslagen, wie Aufenthalt und Lebenshaltungskosten eines im Ausland befindlichen Studenten oder Austauschstudenten ist erlaubt. Der Höchstbetrag liegt bei 8'000 Euro, sofern diese Beträge direkt auf ein Konto des Studentenwohnheims oder des Vermieters überwiesen werden. 

    (Anmerkung: Die Restriktion der direkten Bezahlung auf ein Konto des Vermieters scheint unseres Erachtens nur schon aus praktischer Sicht etwas nicht machbar. Denn in diesem Fall müsste der Vermieter seine Miete abziehen und den Restbetrag, welcher für die Lebenshaltungskosten des Studenten vorgesehen ist, an den Studenten zurückerstatten (?).)
  • In Ausnahmefällen ist die Eröffnung eines Bankkontos erlaubt, wie für Studenten (neue oder Austauschstudenten) und Soldaten, Zahlung von Gehältern, Krediten, neuer Renten und Sozialleistungen, Begleichung von Schulden aufgrund von Zahlungsregelungen an Sozialleistungsträger und den griechischen Staat, Zahlungen an Benefizveranstaltungen für Personen, die unter unheilbaren Krankheiten leiden, Start-ups usw.
  • In Ausnahmefällen ist die vorzeitige Begleichung von Krediten (teilweise oder gänzlich) in bar, durch Überweisungen vom Ausland sowie mittels neuer Kreditvergabe mit dem Zweck der Umstrukturierung erlaubt.
  • In Ausnahmefällen ist die vorzeitige Beendigung von Termineinlagen, die Bezahlung von Auslagen aufgrund von Krankenhausaufenthalten, von Schulgeldern, Gehältern, fälligen Schulden gegenüber Kreditinstituten, dem griechischem Staat und Sozialversicherungsträgern sowie Lieferanten erlaubt. Ebenfalls ist die vorzeitige, teilweise Kündigung von Termingeldern zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten bis zu einem Betrag von 1'800 Euro im Monat sowie zum Kauf einer Liegenschaft erlaubt.
  • Von den Beschränkungen ausgenommen sind Geldbeträge von ausländischen internationalen Organisationen und karitativen Einrichtungen, die für humanitäre Zwecke vorgesehen sind. Ebenso sind von diesen ausgenommen die kirchliche Metropolis und Erzdiözese, welche einen Betrag bis zu 10'000 und 20'000 Euro im Monat abheben dürfen.
  • Von den Beschränkungen betroffene Transaktionen können ausnahmsweise getätigt werden, wenn diese vorab vom Zulassungsausschuss für Banktransaktionen oder den speziellen Unterausschüssen der Kreditinstitute genehmigt wurden und, sofern diese aus wichtigen Gründen zu erfolgen haben und schriftlich nachgewiesen werden. Die entsprechenden Anträge werden je nach Region an die entsprechenden Filialen der Kreditinstitute gestellt.

Für Tätigkeiten, die nicht speziell geregelt werden, gelten die bestehenden Gesetzesvorschriften.

Zur Erleichterung der Transaktionen und Tätigkeiten der Unternehmen und selbständig Erwerbenden hat der Zulassungsausschuss für Banktransaktionen bei jedem Kreditinstitut spezielle Unterausschüsse gegründet. Diese untersuchen Anträge bis zu 150'000 Euro/Tag pro Kunde mit einer monatlichen Zulassungsgrenze von 70 Mio. Euro für die vier systemrelevanten Banken und 308 Mio. Euro für die gesamten Kreditinstitute.

Es werden ebenfalls Regelungen für ein direktes Verarbeitungsverfahren bezüglich Auslandtransaktionen bis zu einem Betrag von 5'000 Euro eingeführt, welche direkt vom Filialennetzerk der Kreditinstitute erfolgen sollen sowie schnelle Genehmigungsverfahren für Transaktionen von 5'001.00 bis 10'000.00 Euro, so dass u.a. auch die Jungunternehmer ohne frühere Handelstätigkeiten unterstützt werden.


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