ILO – Verletzung der internationalen Arbeitsübereinkommen durch Griechenland



In der 102. Tagung der ILO (Internationale Arbeitsorganisation), welche seit 5. Juni 2013 in Genf stattfindet, wird u.a. über die Anrufung der ILO durch den GSEE (Verband der griechischen Arbeitnehmer) betr. Verletzung internationaler Arbeitsübereinkommen durch die EU-Massnahmen in Griechenland diskutiert.

Bereits haben die Prüfungsausschüsse der ILO in ihren Berichten darauf hingewiesen, mit jüngstem Bericht des Sachverständigenausschusses, dass mit den Legislativmassnahmen der EU Grundrechte umgangen werden, welche von internationalen Übereinkommen geschützt sind, wie Gesamtarbeitsverträge, Gesamtverhandlungen, gerechte Lohn- und Arbeitsbedingungen, sozialer Dialog zur Beschäftigungsausübung und Versicherung der Bürger.

Die Anrufung durch den GSEE an die ILO wurde im Jahr 2010 hinterlegt und der Bericht des Sachverständigenausschusses ist der 5. Bericht in Folge, in welchem Griechenland von der ILO einbezogen wurde. 

EU-Massnahmen wider griechische Verfassung und internationaler Übereinkommen
Der GSEE und die Gesamtheit der Arbeitnehmer und Arbeitslosen Griechenlands warten auf den Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichtshofes (StE) betr. Unvereinbarkeit der EU-Massnahmen mit der griechischen Verfassung und den geltenden internationalen Übereinkommen auf Kosten der kollektiven Autonomie. Währenddessen intensivieren sie und setzen ihren Kampf fort durch Präsentation der gegen die EU-Massnahmen aktualisierten Eingabe des Verbandes an der Tagung der ILO. 

Erneut wird die Gesamtheit der griechischen Justiz eingeladen, diese neue internationale Rechtsprechungsgrundlage zu nutzen, die Verletzung der griechischen Verfassung und der grundlegenden internationalen Arbeitsübereinkommen anzuerkennen und die EU-Massnahmen, welche die Rechte und die Würde der Arbeitnehmer durch den brutalen Angriff jeglicher Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit in Griechenland verletzen.

Bericht Sachverständigenausschuss ILO 2013
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung des Inhalts des diesbezüglichen Berichts des Sachverständigenausschusses ILO 2013, welcher vom GSEE als Argumentationsgrundlage aufgenommen wird: 

Der Sachverständigenausschuss nimmt zur Anwendung der Internationalen Übereinkommen und Empfehlungen, in ihrem jährlichen Bericht an der Internationalen Tagung der ILO mit ihren Ergebnissen betr. Anwendung der internationalen Arbeitsbedingungen durch die Staaten, in mehreren Kommentaren ausgiebig Bezug auf Griechenland: 

  • Von ernsten und umfangreichen Verletzungen ihrer internationalen Verpflichtungen zum Schutze der kollektiven Autonomie,
  • der Unverletzlichkeit der Bedingungen der Gesamtarbeitsverträge, 
  • der kollektiven Rechte,
  • dem Recht zur Sozialversicherung und den Rechtsgenuss mit Regeln der Gleichstellung und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz.

Es wird bemerkt, dass Griechenland nun schon seit 2 Jahren nicht auf das Gesuch - mit dem Ziel, den vollen Genuss der grundlegenden kollektiven Arbeitsrechte zu schützen - der ILO betr. Überprüfung der Arbeitsbedingungen reagiert hat. Auch ist Griechenland ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, die Daten über die Auswirkungen der Massnahmen bezüglich Qualität der Arbeitszeiten und –bedingungen sowie der Einkommen der Arbeitnehmer in Griechenland einzureichen. 

Die griechische Regierung wählte die Befriedigung Troikas anstatt die Verantwortung des Volkes
Weiter, so der Sachverständigenausschuss: 

  • Erkennt er explizit einen Mangel der Gerechtigkeit und Gleichheit während der Krisenbekämpfung, wobei er feststellt, dass der griechische Staat im Dilemma sozialer Verantwortung gegenüber dem Volk oder den finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Troika (Kreditgeber), er - mit der bis heute verfolgten Taktik - die Befriedigung Troikas wählte.
  • Spricht er explizit über die Durchsetzung von arbeits- und sozialrechtlichen Massnahmen mit der „programmierten“ Verarmung des griechischen Volkes und ohne Aussicht auf Erholung für die Bevölkerung. Der Ausschuss klagt die Regierung an, dass sie nicht - wie sie hätte müssen - auf die Empfehlungen der Nationalen Kommission für Menschenrechte eingegangen ist und sich nicht an die Beschlüsse des Prüfungsauschusses gehalten hat, welcher verfassungsrechtliche und andere Verletzungen aufgrund der Durchsetzung der Massnahmen festgestellt hat.
  • Spricht er explizit über die Auferlegung von Massnahmen, welche zur Zerstörung der Inlandsnachfrage und der sozialen Funktion des Staates führen.
  • Fordert er direkt von der Nationalen Versicherungsmathematischen Aufsichtsbehörde (E.A.A.), unmittelbar „schnelle Szenarien“ zur Rückberufung der Massnahmen zu schaffen, welche die Versicherten und Arbeitnehmer in die Knie gezwungen haben. Weiter fordert er die Regierung auf, die von ihr in unmittelbarer Zeit beabsichtigte zu ergreifenden Massnahmen anzugeben, zur Steigerung der Teilnahme von „Habenden und Besitzern“ (Privatpersonen mit hohem Einkommen, Banken, Unternehmungen usw.) an der nationalen Anstrengung.
  • Erkennt er erneut den erstickenden Rahmen, in welchem die kollektiven Arbeitsrechte der Arbeitnehmer gefangen wurden und wiederholt
           - die dringende Notwendigkeit zur Überarbeitung der Massnahmen, die zu Lasten der 
             Gesamtarbeitsverträge durchgeführt wurden 

            - die Wiederherstellung des Wohlwollensprinzips und die Aufgabe der Möglichkeit des
              Einschlusses von Gesamtarbeitsverträgen durch Personengemeinschaften, welche 
              nicht die Garantien der gewerkschaftlichen Freiheit bieten.
  • Verlangt er ausdrücklich von der Regierung, nicht nur dass sie Abstand nimmt von Interventionen und Behinderungen der Schiedsgerichtsverfahren in kollektiven Streitigkeiten (wie das Verbot von Bestimmungen in Gehaltsfragen), sondern auch das ordnungsgemässe Funktionieren der OMED (Mediations – und Schlichtungsorganisation) wiederherzustellen.
  • Fordert er ausdrücklich die sofortige Überprüfung der Massnahmen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, welche die Arbeitsplätze und die Gehälter der Arbeitnehmer in Gefahr bringen (flexible Beschäftigungsformen, Verfügbarkeit, Arbeitsreserven usw.).
  • Bemerkt er ausdrücklich die ernsten Folgen der Massnahmen zu Lasten der Arbeitsrechte, der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz, den starken Anstieg von Diskriminierungen auf mehreren Ebenen und die Inkubation extremistischen und intoleranten Verhaltens und Handlungen. 
Pressemitteilung des Amtes für Pressemitteilung und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Vollständiger Bericht des Sachverständigenausschusses:
http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---relconf/documents/meetingdocument/wcms_205472.pdf

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