Steuerlicher Auslandwohnsitz – Korrektur des Beschlusses zur Vereinfachung des Prozesses für Personen mit Auslandwohnsitz des Finanzministeriums



Griechische Demokratie
Finanzministerium
Nikis 5-7
10180 Athen 

Pressebüro
Dienstag, 11. Juni 2013

Pressemitteilung

Beschluss des Finanzministers, G. Mavragani, zur Festlegung der einzubringenden Dokumente für die Steuererklärung von Personen mit Auslandwohnsitz

Mit Beschluss des Finanzministers, Herr G. Mavragani, werden zur Erleichterung der Expats erneut die einzubringenden Dokumente festgelegt, die von den natürlichen Personen mit Auslandwohnsitz und Einkommen in Griechenland enzureichen sind. 

Im Speziellen wird durch den neuen Regierungsbeschluss der Prozess zur Einreichung der verlangten Dokumente für die natürlichen Personen vereinfacht. Personen mit Auslandwohnsitz, einschliesslich Expats, sind verpflichtet für das Finanzjahr 2012 (Steuerjahr 2011) zusammen mit der Einkommenssteuererklärung für das Finanzjahr 2013 (Steuerjahr 2012) folgende Dokumente einzureichen:

  • Βestätigung der zuständigen Steuerbehörde, in welchem sie ihren Wohnsitz begründen, aus welcher ihr steuerlicher Wohnsitz hervorgeht, oder
  • Kopie ihrer Steuerabrechnung,
  • bei Fehlen einer Steuerabrechnung, Kopie der im anderen Land eingereichten Steuererklärung
Im Falle, dass die Einreichung einer der oben genannten Dokumente resp. die Ausstellung durch die zuständige Steuerbehörde nicht möglich sein sollte, ist eine Bestätigung von irgendeiner anderen öffentlichen oder anerkannten Behörde einzureichen, aus welcher der Wohnsitz der fraglichen Person im Ausland hervorgeht. 
 
Anmerkung zum neuen Beschluss: Hier wird nicht mehr unterschieden, ob es sich um Personen handelt, welche ihren Wohnsitz in einem Land begründen, mit welchem Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat oder nicht, ob es sich um ein Land handelt mit privilegiertem Steuersystem usw. Somit kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass – nur schon aufgrund der grossen Problematik, welche sich in der Praxis gezeigt hat, in bestimmten Ländern die von Griechenland verlangten Dokumente zu erhalten – nunmehr die Einbringung oben genannter Bestätigung grundsätzlich einfacher gemacht wurde.

Aufgrund unserer Erfahrung sollten sich die betreffenden Personen trotzdem nochmals genauestens bei der DOY zuständig für Personen mit Auslandwohnsitz oder ihrem Steuerberater in Griechenland informieren bevor sie bei ihrer zuständigen Steuerbehörde resp. sonstigem öffentlichem Amt die entsprechende Bestätigung verlangen, damit ein unnötiges und zeitintensives Hin und Her vermieden werden kann. 

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