Steuerlicher Auslandwohnsitz – Korrektur des Beschlusses zur Vereinfachung des Prozesses für Personen mit Auslandwohnsitz des Finanzministeriums
Griechische Demokratie
Finanzministerium
Nikis 5-7
10180 Athen
Pressebüro
Dienstag, 11. Juni 2013
Pressemitteilung
Beschluss des
Finanzministers, G. Mavragani, zur Festlegung der einzubringenden Dokumente für
die Steuererklärung von Personen mit Auslandwohnsitz
Mit Beschluss des Finanzministers, Herr G. Mavragani, werden
zur Erleichterung der Expats erneut die einzubringenden Dokumente festgelegt,
die von den natürlichen Personen mit Auslandwohnsitz und Einkommen in
Griechenland enzureichen sind.
Im Speziellen wird durch den neuen Regierungsbeschluss der
Prozess zur Einreichung der verlangten Dokumente für die natürlichen Personen
vereinfacht. Personen mit Auslandwohnsitz, einschliesslich Expats, sind
verpflichtet für das Finanzjahr 2012 (Steuerjahr 2011) zusammen mit der Einkommenssteuererklärung
für das Finanzjahr 2013 (Steuerjahr 2012) folgende Dokumente einzureichen:
- Βestätigung der zuständigen Steuerbehörde, in welchem sie ihren Wohnsitz begründen, aus welcher ihr steuerlicher Wohnsitz hervorgeht, oder
- Kopie ihrer Steuerabrechnung,
- bei Fehlen einer Steuerabrechnung, Kopie der im anderen Land eingereichten Steuererklärung
Anmerkung zum neuen Beschluss: Hier wird nicht mehr unterschieden,
ob es sich um Personen handelt, welche ihren Wohnsitz in einem Land begründen,
mit welchem Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat oder nicht, ob es
sich um ein Land handelt mit privilegiertem Steuersystem usw. Somit kann man
grundsätzlich davon ausgehen, dass – nur schon aufgrund der grossen
Problematik, welche sich in der Praxis gezeigt hat, in bestimmten Ländern die
von Griechenland verlangten Dokumente zu erhalten – nunmehr die Einbringung
oben genannter Bestätigung grundsätzlich einfacher gemacht wurde.
Aufgrund unserer Erfahrung sollten sich die betreffenden
Personen trotzdem nochmals genauestens bei der DOY zuständig für Personen mit
Auslandwohnsitz oder ihrem Steuerberater in Griechenland informieren bevor sie
bei ihrer zuständigen Steuerbehörde resp. sonstigem öffentlichem Amt die entsprechende
Bestätigung verlangen, damit ein unnötiges und zeitintensives Hin und Her
vermieden werden kann.
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