Einer von drei Steuerpflichtigen deklariert als „Gast“ beherbergt zu werden



Wir sind ein gastfreundliches Volk und…. Gäste, zumindest auf Papier. Die Verarbeitung der letztjährigen Steuererklärungen, die zur Eruierung der Begünstigten von Sozialleistungen vom Finanzministerium erfolgte, hat auffallende Befunde ans Tageslicht gefördert:

Mindestens einer von drei Steuerpflichtigen deklariert, dass er über keinen eigenen Wohnsitz verfügt, sondern als „Gast“ bei einer Drittperson wohnt. Von ca. 5,5 Mio. im Jahr 2013 eingereichten Steuererklärungen geht hervor, dass von ca. 1,85 Mio. Steuerpflichtige der Code „Gast“ ergänzt wurde unter Angabe des A.F.M. (Steuernummer) der natürlichen oder juristischen Person, die sie beherbergt.

Verdeckte Steuerhinterziehung
Führungskräfte des Finanzministeriums sind davon überzeugt, dass die ausgedehnte Beherberbung Fälle von weitreichender Steuerhinterziehung in sich birgt, während Kontrollen – die sich auf statistische Befunde stützen – angekündigt werden, so dass Fälle von verdeckten Einkommen aufgedeckt werden - hauptsächlich Mietzinseinnahmen oder betrügerische Antragstellung mit dem Ziel, Sozialleistungen zu erhalten. 

Offensichtlich entspricht die überwiegende Mehrheit der Fälle der Realität und spiegelt die Folgen der Krise wider: Tausende von Arbeitslosen – auch über 30-40 Jahre alt –, für die es unmöglich ist, eine eigene Wohnung zu unterhalten, wohnen weiterhin bei ihren Eltern. Tausende von älteren Personen wohnen bei Verwandten, um so von diesen gepflegt werden zu können. Tausende von Studenten wohnen bei Verwandten auf dem Land, anstatt eine eigene Wohnung zu mieten. 

Wobei jedoch Taxisnet auch andere Fälle aufdeckt, die mit dem gesunden Menschenverstand nicht zu erklären sind, weshalb sie näher untersucht werden. Ein charakteristisches Beispiel sind die zwei natürlichen Personen, griechische Staatsbürger, die je … 60 Personen bei sich zu Gast haben oder der Ausländer namens Hussein, der in seiner Liegenschaft 50 Personen beherbergt. Fast 55 Steuerpflichtige – natürliche Personen – deklarieren, dass sie je 10 Personen zu Gast haben. 

Was ist aus steuerlicher Sicht der Grund, dass jemand als „Gast“ erscheint?
Erstens die objektiven jährlichen Auslagen (sog. Lebenshaltungskosten). Steuerpflichtige die in der Steuererklärung (E1) die Codes 092, 094 oder 096 ergänzen, werden nicht mit den objektiven Auslagen für den Wohnsitz belastet.  (Damit wird das von der Steuerverwaltung aufgrund dieser Auslagen mutmassliche (fiktive) Einkommen gesenkt.) 

Zweitens die Umgehung der Steuer auf Mietzinseinnahmen. Mit der Deklaration als „Gast“ wird das A.F.M. der Person, bei der der Steuerpflichtige zu Gast ist, die Fläche der Liegenschaft des Gastgebers und die Dauer der Beherbergung deklariert, jedoch keine Adresse. Somit befreit der „Gast“-Mieter den Eigentümer auch von der Besteuerung der Mietzinse (Steuersatz 11% oder 33%) und des Steuervorschusses (55% auf der berechneten Steuer) (Wobei dies in der Praxis eine Abmachung zwischen Eigentümer und „Gast“-Mieter ist. Denn beide profitieren von dieser „Lösung“). 

Drittens, die Umgehung der Einkommensbesteuerung. Hinter diesen Zahlen könnten auch illegale Pflegeheime stehen, die ältere Kunden als „Gäste“ angeben. 

Sozialzuschuss
Die Notwendigkeit der Registrierung der „Gäste“ wurde anfänglich zur Bezahlung des Heizölzuschusses durchgeführt und seit kurzem des Sozialzuschusses. Vor allem bezüglich des Letzteren wurde beschlossen, dass die als „Gast“ deklarierten Steuerpflichtigen, kein Recht zur Antragsstellung für den Erhalt des Zuschusses haben sollen. Um das Recht zum Erhalt des Sozialzuschusses von 500 Euro zu erhalten, wird ebenfalls das tatsächliche oder mutmassliche Einkommen hinzugerechnet und nicht nur des Steuerpflichtigen selbst, sondern auch des Ehepartners und der von ihm unterstützten Personen sowie der von ihm deklarierten Personen, die er beherbergt. Mit dem Zusatz dieser Doppel-Klausel, sank die Anzahl der Berechtigten für den Zuschuss dramatisch, was auch aus der grossen Anzahl der abgelehnten Anträge hervorgeht. 

Die zwei wichtigsten Befunde, die sich aus den Steuererklärungen ergeben, die wiederum zur Integration der Klausel bezüglich der Beherbung führten, sind:

  1. 1‘850‘000 Steuerpflichtige deklarierten, dass sie für eine gewisse Dauer im Jahr 2012 als Gast beherbergt wurden.
  2. Von diesen erklärten 1‘750‘000 Steuerpflichtige sodann, von einer natürlichen Person während 12 Monaten im Jahr 2012 beherbergt worden zu sein.

Selbstanzeige des Steuerpflichtigen
Zuständige Führungskräfte des Finanzministeriums anerkennen, dass eine grosse Anzahl „Gäste“ auch auf eine fehlerhafte Ergänzung der Steuererklärungen seitens der Steuerpflichtigen zurückzuführen ist. Um diesen „Gästen“ nicht ungerechterweise das Recht auf den Zuschuss zu entziehen, gibt das Finanzministerium diesen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, im Taxisnet die heutige und nicht wie in der Steuererklärung 2013 (Steuerjahr 2012) ausgewiesene Situation zu deklarieren. Wobei diese Steuerpflichtigen, die nunmehr etwas anderes deklarieren, automatisch unter die Kontrolle fallen. Konkret werden untersucht:

  1. Alle, die in der Steuererklärung 2013 als „Gast“ erscheinen und in der elektronischen Anwendung bezüglich Zuschuss oder der Steuererklärung 2014 nicht mehr als solche erscheinen.
  2. Alle, die ihre „Gäste“ von der elektronischen Anwendung entfernt haben.
  3. Alle, die die „Beherbung“ in „unentgeltliche Leistung“ geändert haben.

Im Kontrollverfahren wird ausser dem Finanzministerium auch der OGA beteiligt sein, der – wie auch im Beschluss bezüglich des Zuschusses erwähnt – das Recht hat, die antragstellenden Steuerpflichtigen zur Einreichung von Nachweisen zu laden. Die Kontrollen werden nach dem Zufallsprinzip durchgeführt und basieren auf „Risikokriterien“. Zuständig für den Beschluss über diese Kriterien ist der Generalsekretär für öffentliche Einnahmen, Charis Theocharis, wobei er nicht veröffentlicht wird, um die Geheimhaltung der Kontrolle zu gewährleisten. 

Quelle: Kathimerini

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs