Verdacht der Steuerhinterziehung bestimmter selbständig Erwerbender und Gesellschaften



In unserem Artikel „Beginn der Weiterleitung von Daten an das GGPS durch die Banken betr. Kunden mit erhöhtem Risiko derSteuerhinterziehung“ berichteten wir über den Beschluss, welche natürliche und juristische Personen nach POL. 1191/2013 unter diese Bestimmungen fallen.

Von diesen Personengruppen sind die Kreditinstitute verpflichtet, bestimmte Daten an das GGPS weiterzuleiten. Unter den Verdacht der möglichen Steuerhinterziehung und somit der gründlichen Kontrolle fallen selbständig Erwerbende und juristische Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Selbständig erwerbende Personen (natürliche Person) oder tatsächlich Begünstigte mit Bankeinlagen von mehr als 200‘000€, die während des letzten Kalenderjahres gutgeschrieben wurden.
  • Juristische Personen mit Bareinlagen- oder abhebungen auf ihren Bankkonten von gesamthaft mehr als 300‘000€ im letzten Kalenderjahr.  

Die Kreditinstitute leiten dem GGPS folgende Daten für jede ihrer Kundenkategorie weiter: 

Selbständig Erwerbende

  1. A.F.M.
  2. Zuständige DOY
  3. Vor- und Nachname, Name des Vaters
  4. Geburtsdatum (sofern im EDV-System der Bank vorhanden)
  5. Staatsbürgerschaft
  6. Art des Identitätsnachweises (ID- oder Pass-Nr. – sofern im EDV-System der Bank vorhanden)
  7. Art der beruflichen Tätigkeit
  8. Adresse
  9. Telefon (sofern im EDV-System der Bank vorhanden)
  10. Angaben aller Bankkonten, die vom Kunden bei der Bank unterhalten werden oder an welchen er beteiligt ist (Mitbegünstigter)
  11. Vor- und Nachname Mitbegünstigter an den Bankkonten des Kunden (sofern vorhanden)
  12.  A.F.M. der Mitbegünstigten (sofern vorhanden)
  13. Saldi der Bankkonten am 1.1. des entsprechenden Jahres
  14. Gutschriften im entsprechenden Jahr auf allen Bankkonten des Kunden (inkl. Überweisungen anderer Banken und Bareinlagen oder Schecks)
  15. Saldi der Bankkonten per 31.12. des entsprechenden Jahres
Juristische Personen
  1. A.F.M.
  2. Zuständige DOY
  3. Gesellschaftsname
  4. Adresse
  5. Gesellschaftsform
  6. Aktive rechtliche Vertreter (Vor-/Nachname, Name des Vaters, A.F.M.)
  7. Bankkonten des Kunden (alle vom Kunden unterhaltene Bankkonten oder an welchen er Mitbegünstigt ist)
  8. Gesamte Bareinlagen im entsprechenden Jahr, gesamthaft auf allen Bankkonten des Kunden (ausgenommen Bareinlagen zwischen denselben Bankkonten bei derselben Bank)
  9. Saldi der Bankkonten per 1.1. des entsprechenden Jahres.
  10. Saldi der Bankkonten per 31.12. des entsprechenden Jahres.
  11. Gesamte Gutschriften im entsprechenden Jahr auf den Bankkonten des Kunden (inkl. Überweisungen anderer Banken, Bareinlagen und Schecks)
Die übertragenen Daten werden vom GGPS für 6 Jahre seit Erhalt aufbewahrt.

(weitere Informationen hierzu in unserem oben erwähnten Artikel)

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