Was die Arbeitgeber nicht bezahlen, soll nun auf alle Bürger umgwälzt werden



Der IWF schlägt die Streichung der Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge vor. Diese sollen im Rahmen der Eingriffe in das Versicherungssystem bis zu einer bestimmten Gehaltshöhe aufgehoben werden, so der Vorschlag der Troika an die griechische Regierung. 


Konkret lautet der Vorschlag, dass der Arbeitgeberbeitrag (IKA) für Gehälter bis zu 200 oder 400 Euro aufgehoben werden soll und alle über diesen Betrag liegende Gehälter weiterhin unter die Versicherungspflicht fallen. Um diesen Verlust nun aber zu decken, empfiehlt sie die Erhöhung der Steuern, sei dies in der Einkommens- oder Liegenschaftenbesteuerung. 


Die Verluste durch neue Steuern einholen

Der Vorschlag des IWF zu den Sozialversicherungsbeiträgen sieht vor: 


1)      Arbeitgeber, die Beiträge an das IKA leisten, werden von ihrem Teil der Leistungspflicht (28%) für jeden Arbeitnehmer befreit und bis zu einer bestimmten Gehaltshöhe, die bei 100, 200, 300 oder 400 Euro liegen könnte.
2)      Die Basis der Beiträge könnte auf die diesen Betrag übersteigende Höhe begrenzt werden. D.h., bei einem Gehalt von 1‘200 Euro wird der Arbeitgeber für die ersten 300 oder 400 Euro von der Leistung befreit und hätte nur für die restlichen 900 oder 800 Euro die Leistungen zu entrichten. Entsprechend wird der Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 800 Euro, nur für 500 oder 400 Euro versichert.
3)      Die Obergrenze könnte um den gleichen Betrag erhöht werden, so dass Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt als die Obergrenze keinen Vorteil aus dieser Befreiung ziehen können. Heute liegt die leistungspflichtige Obergrenze bei 5‘435 Euro. Hier schlägt das IWF vor, diese Obergrenze um 200, 300 oder 400 Euro zu erhöhen.
4)      Diese Befreiung wird Einnahmeverluste nach sich ziehen, die durch eine Umverteilung entweder auf die indirekte Besteuerung oder die Besteuerung des unbeweglichen Vermögens gedeckt werden könnte. 


Den Ideen der Troika sind wieder einmal keine Grenzen gesetzt. Es ist doch allgemein bekannt, dass in Griechenland im privaten Sektor tausende von Arbeitnehmer überhaupt nicht versichert werden, nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn erhalten und/oder nur ein geringer Teil ihres Lohnes versichert ist (z.B. tatsächliches Gehalt 500€, offizielles und versichertes Gehalt 200€). Und deklariert der Arbeitgeber – im letzteren Fall – wenigstens einen kleinen Teil des Gehalts, soll er nun auch von dieser Pflicht gesetzlich befreit werden! 


Jahrelange Billigung der herrschenden Situation

Diese Situation herrscht in Griechenland seit Jahren und die Arbeitgeber konnten die Einsparnis durch das Nicht-Bezahlen der Beiträge in die eigene Tasche wirtschaften. Die Kontrollen fanden spärlich bis gar nicht statt und wenn denn einmal eine Kontrolle durchgeführt wurde, lohnte sich die Rechnung unterm Strich allemal für den Arbeitgeber, die Busse zu bezahlen anstatt seine Angestellten zu versichern. 


Zwar war in den Medien über schärfere Kontrollen bei bestimmten Unternehmensgruppen zu lesen, jedoch stellt sich die Frage, warum nur bei bestimmten Unternehmensgruppen und nur in bestimmten (sehr wenigen) Gebieten, wenn es sich doch um ein landesweites Problem handelt?


Wer bezahlt die Zeche?

Man war und ist sich dieser Situation bewusst,, so wie man sich auch bewusst ist, dass diese Einnahmen nicht eingenommen werden und dieser Zustand nach wie vor bestehen wird. Nun versucht man Wege zu finden, um die übrigen Bürger die Zeche bezahlen zu lassen, was jahrelang von der Regierung „gebilligt“ wurde. 

Und die Ironie des Ganzen, letztendlich werden sogar diese nicht versicherten Arbeitnehmer - die ihres Rechtes des versicherten Gehalts und somit das Recht zum Empfang von Arzt- und Medikamentenleistungen und sogar vom Erhalt von Arbeitslosengeld beraubt wurden - diese von den Arbeitgebern zu bezahlenden Beträge über die Steuern bezahlen müssen. 

relevante Artikel: 
"Schwarzarbeit - 4 von 10 Arbeitnehmern sind in Griechenland nicht sozialversichert" 


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs