Wann gelten Liegenschaftenverkäufe als gewerbsmässiger Handel?
Vom Finanzministerium wird ein Rundschreiben vorbereitet, mit welchem festgelegt wird, wann eine Steuerpflichtiger, der Liegenschaften veräussert, als Unternehmer eingestuft werden soll.
Als Kriterium, um einen Steuerpflichtigen als Gewerbetreibenden
zu bezeichnen, soll der Verkauf von mindestens 3 Liegenschaften innerhalb eines
Zeitraums von zwei Jahren untersucht werden. Was jedoch nicht bedeutet, dass
eine Person, die solche Verkäufe zufällig tätigt, als Gewerbetreibender gelten
soll, aber als solcher angenommen wird, sofern diese Grenze systematisch
überschritten wird oder er die Liegenschaft infolge deren Erstellung erworben
hat und systematisch zur systematischen Veräusserung schreitet (könnte z.B. beim System der Erstellung mit
Gegenleistung – Antiparoxi – der Fall sein).
Mit diesem Rundschreiben soll auch die Frage beantwortet
werden, die sich für viele von der Steuerverwaltung kontrollierten Steuerpflichtige
bezüglich der Erhöhung des Vermögens ergeben hat, und die sich auf Erträge aus
dem Verkauf unbeweglichen Vermögens beziehen, um so von der Steuerverwaltung entdeckte
Bankeinlagen zu rechtfertigen. Die Kontrolleure der Steuerverwaltung stufen
einen Steuerpflichtigen mit systematischen Liegenschaftenverkäufen als
Gewerbetreibenden ein und erheben eine Steuer auf Geschäftsgewinn, die sich in
der Vergangenheit auf bis zu 45% belief.
Ebenfalls soll erreicht werden, dass sich der rechtliche
Status bezüglich der Einstufung eines Steuerpflichtigen als Gewerbetreibender
klärt und Steuerpflichtige, die von den Kontrolleuren als gewerbliche Liegenschaftenhändler
oder Bauherrn eingestuft wurden, ohne dabei in Wirklichkeit diese Eigenschaft
zu besitzen, den Bussen und Zusatzsteuern entkommen.
Sofern ein Steuerpflichtiger als Gewerbetreibender
eingestuft wird, wird er heute mit einem Steuersatz von 26% auf seinem Reineinkommen
aus Veräusserung von Liegenschaften besteuert. Er hat bei der Steuerverwaltung
die Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit zu beantragen und sich als selbständig
Erwerbender unter Bezahlung der entsprechenden Versicherungsprämien zu
versichern.
Quelle: capital.gr
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