Jeden Dezember soll festgelegt werden, welche Quittungen von der Steuerbehörde akzeptiert werden
Gänzliche Änderung in der Regelung, welche der durch den Steuerpflichtigen während des Jahres gesammelten
Quittungen/Belege von der Steuerbehörde zur Senkung der Steuerrechnung akzeptiert werden, plant das Finanzministerium. Dies im Versuch, die Einnahmen des Staates aus der MWST und dem Einkommen zu erhöhen
sowie die Steuerhinterziehung zu einzudämmen.
Gemäss dem Plan, der von der Zeitung „To Vima tis Kyriakis“
enthüllt wurde, soll jeden Dezember - beginnend 2014 - vom Finanzministerium
festgelegt werden, welche Quittungen/Belege von den Steuerbehörden akzeptiert
werden und welche nicht. Die Bürger jedoch werden während des Jahres keine
Kenntnis hierüber haben, so dass sie verpflichtet sein werden, von allen
Branchen/Berufszweigen die Quittungen/Belege zu sammeln.
Nach Veröffentlichung durch das Finanzministerium, welche
Quittungen/Belege akzeptiert und somit als Auslagen geltend gemacht werden
können, müssen diese von den Steuerpflichtigen in ihrer Steuererklärung
detailliert aufgelistet werden.
Um einen Anreiz zur Sammlung durch die Steuerpflichtigen zu schaffen, untersucht das
Finanzministerium die Option, entweder einen Teil der bezahlten MWST (Kauf von
Waren und Dienstleistungen) zurückzuerhalten oder die Rückerstattung eines
Teils der Einkommenssteuer die dem minimalsten Steuersatz (22%) entspricht.
Ab dem Jahr 2014 wird die Art der Berechnung des
Steuerfreibetrages ausschliesslich verbunden mit dem Einkommen aus
unselbständiger Erwerbstätigkeit und dem Renteneinkommen und nicht mit den
Quittungen/Belegen.
Somit sind Einkommen bis 9‘500 Euro steuerfrei und der
maximale Abzug von 2‘100 Euro gilt für Einkommen bis zu 21‘000 Euro. Für
Einkommen ab 21‘000 Euro und mehr beschränkt sich der Abzug um 100 Euro pro
1‘000 Euro Einkommen mit einer Obergrenze von 42‘000 Euro.
Quelle: in.gr
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