Erschwerter Steuereinzug in Griechenland



Das Finanzministerium steht vor einem Problem, da sich im Laufe der Zeit die allmähliche Unfähigkeit der Haushalte zur Bezahlung ihrer Steuern herausstellt. Nach Angaben des Finanzministeriums lag der Einzugsindex während der Zeit Januar – März 2014 gegenüber neuen fälligen Schulden (d.h. die innerhalb der vier Monate November 2013 – Februar 2014 gemacht wurden) auf 9%. Wobei sich derselbe Index in der gleichen Vorjahresperiode auf 12% belief. 

Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Steuerpflichtigen immer unfähiger sind, die bestätigten Steuern zu begleichen. Trotz der Tatsache, dass im genannten 4-Monats-Zeitraum den Steuerpflichtigen 1,3 Mrd. Euro mehr Steuern im Vergleich mit der gleichen letztjährigen Periode bestätigt wurden hat sich der Steuereinzug erhöht.

Auf Basis obiger Angaben suchen die Verantwortlichen des Finanzministeriums nach Argumenten, um von der Troika die Erhöhung der Zahlungsraten fälliger Schulden zu verlangen. Heute belaufen sich diese auf 12 Raten, wobei die Erhöhung auf 48 oder sogar mehr verlangt werden soll. Informationen zufolge steht die Troika negativ gegenüber einer solchen Möglichkeit, als dies ein Rückschlag im Versuch zur Einführung einer Mentalität der Steueranpassung darstellt, d.h. dass die Steuern pünktlich bezahlt werden. 

Es gibt jedoch Steuern, welche die Steuerpflichtigen gesamthaft bezahlen und Steuern, die grösstenteils unbezahlt bleiben. Im gesamten werden hauptsächlich die Steuern bezahlt, welche Bezahlung die Voraussetzung zum Abschluss einer Transaktion erforderlich ist. Unter diese Kategorie fallen: 


-          die Zollabgaben mit einem Einzugsgrad von 100%
-          die a.o. Konsumsteuerm mit einem Einzugsgrad von 100%
-          die Gebühren mit einem Einzugsgrad von 100%
-          die Handänderungssteuer mit einem Einzugsgrad von 99,5%
-          die Motorfahrzeugabgabe mit einem Einzugsgrad von 96,2%


Im Gegensatz dazu gibt es Steuern, welche die Steuerpflichtigen nicht fristgerecht begleichen. Wobei es sich bei diesen Steuern sogar um sehr grosse Beträge handelt, wie:


-          die Abrufung von Kreditgarantien von öffentlichen griechischen Krediten (Einzugsgrad 
           0%)
-          Bussen aufgrund Steuerverletzungen der Buchführungspflichtigen (Einzugsgrad 18,7%)
-          Liegenschaftensteuern (Einzugsgrad 76,1%). Sofern Personen mit Auslandwohnsitz 
           ausgenommen werden, sinkt der Einzugsgrad auf 49%.
-          Einkommenssteuern (Einzugsgrad 79%)
-          MWST (Einzugsgrad 80,9%)

                          
Quelle: capital.gr

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