Erschwerter Steuereinzug in Griechenland
Das Finanzministerium steht vor einem Problem, da sich im
Laufe der Zeit die allmähliche Unfähigkeit der Haushalte zur Bezahlung ihrer
Steuern herausstellt. Nach Angaben des Finanzministeriums lag der Einzugsindex während
der Zeit Januar – März 2014 gegenüber neuen fälligen Schulden (d.h. die
innerhalb der vier Monate November 2013 – Februar 2014 gemacht wurden) auf 9%.
Wobei sich derselbe Index in der gleichen Vorjahresperiode auf 12% belief.
Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Steuerpflichtigen
immer unfähiger sind, die bestätigten Steuern zu begleichen. Trotz der
Tatsache, dass im genannten 4-Monats-Zeitraum den Steuerpflichtigen 1,3 Mrd.
Euro mehr Steuern im Vergleich mit der gleichen letztjährigen Periode bestätigt
wurden hat sich der Steuereinzug erhöht.
Auf Basis obiger Angaben suchen die Verantwortlichen des Finanzministeriums
nach Argumenten, um von der Troika die Erhöhung der Zahlungsraten fälliger
Schulden zu verlangen. Heute belaufen sich diese auf 12 Raten, wobei die
Erhöhung auf 48 oder sogar mehr verlangt werden soll. Informationen zufolge
steht die Troika negativ gegenüber einer solchen Möglichkeit, als dies ein
Rückschlag im Versuch zur Einführung einer Mentalität der Steueranpassung
darstellt, d.h. dass die Steuern pünktlich bezahlt werden.
Es gibt jedoch Steuern, welche die Steuerpflichtigen
gesamthaft bezahlen und Steuern, die grösstenteils unbezahlt bleiben. Im
gesamten werden hauptsächlich die Steuern bezahlt, welche Bezahlung die Voraussetzung
zum Abschluss einer Transaktion erforderlich ist. Unter diese Kategorie fallen:
- die Zollabgaben mit einem Einzugsgrad von 100%
- die a.o. Konsumsteuerm mit einem Einzugsgrad von 100%
- die Gebühren mit einem Einzugsgrad von 100%
- die Handänderungssteuer mit einem Einzugsgrad von 99,5%
- die Motorfahrzeugabgabe mit einem Einzugsgrad von 96,2%
Im Gegensatz dazu gibt es Steuern, welche die
Steuerpflichtigen nicht fristgerecht begleichen. Wobei es sich bei diesen
Steuern sogar um sehr grosse Beträge handelt, wie:
- die Abrufung von Kreditgarantien von öffentlichen griechischen Krediten (Einzugsgrad
0%)
- Bussen aufgrund Steuerverletzungen der Buchführungspflichtigen (Einzugsgrad 18,7%)
- Liegenschaftensteuern (Einzugsgrad 76,1%). Sofern Personen mit Auslandwohnsitz
ausgenommen werden, sinkt der Einzugsgrad auf 49%.
- Einkommenssteuern (Einzugsgrad 79%)
- MWST (Einzugsgrad 80,9%)
Quelle: capital.gr
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