Personen mit Einkommen im Ausland - Gutschrift von im Ausland bezahlten Steuern
Eine natürliche Person mit steuerlichem Wohnsitz in Griechenland, die während des Steuerjahres im Ausland ein Einkommen erzielt und darauf im Ausland die Steuern entrichtet hat, wird die in Griechenland geschuldete Steuer auf dem fraglichen Einkommen um den vom Steuerpflichtigen bezahlte Steuerbetrag auf dieses Einkommen im Ausland gekürzt.
Aber: Die Reduktion der Einkommenssteuer kann nicht höher
sein, als die für das gleiche Einkommen geschuldete Steuer in Griechenland.
Um diese Reduktion der Einkommenssteuer zu erhalten, hat der
Steuerpflichtige zusammen mit Einkommenssteuerdeklaration folgende Nachweise zu
erbringen:
- Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen
- Übrige Länder ohne Doppelbesteuerungsabkommen
- Im Falle der Quellenbesteuerung eine Bestätigung der die Steuer zurückbehaltene natürliche oder juristische Person, welche durch die zuständige Steuerbehörde bescheinigt wird oder eine Bestätigung des Revisors. Sollte die Quellensteuer von einer öffentlichen Behörde, Versicherungsorganisation oder Kreditinstitut zurückbehalten worden sein, ist eine solche Bestätigung nicht erforderlich.
Die Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde hat gemäss
Haager Übereinkommen beglaubigen zu werden. Für Länder, welche nicht unter das Haager
Übereinkommen fallen, hat die Beglaubigung durch das griechische Konsulat
im Ausland zu erfolgen.
Die Bestätigung ist im Original und übersetzt in die griechische
Sprache eingereicht zu werden.
Achtung: Dies gilt nur für Personen, welche im Ausland Einkommen erzielt haben, jedoch ihren steuerlichen Wohnsitz nach wie vor in Griechenland begründen!!!! Diese Personen haben somit ordnungsgemäss ihre Einkommens-Steuerdeklaration in Griechenland einzureichen und auch ihr weltweites Einkommen entsprechend dort zu versteuern.
Achtung: Dies gilt nur für Personen, welche im Ausland Einkommen erzielt haben, jedoch ihren steuerlichen Wohnsitz nach wie vor in Griechenland begründen!!!! Diese Personen haben somit ordnungsgemäss ihre Einkommens-Steuerdeklaration in Griechenland einzureichen und auch ihr weltweites Einkommen entsprechend dort zu versteuern.
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