Steuern: Die Paranoia in vollen Zügen!



„Ein Kaufmann wollte ein neues Ladengeschäft eröffnen, möglicherweise von der Success-Story des griechischen Premierministers Samaras mitgerissen! Um Geld einzusparen kaufte der Kaufmann die Möbel und den PC anstatt neu von sich, auf eigene Rechnung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, zu einem absolut symbolischen Preis.“

Am 1.12.2013 kaufte er also ganz bestimmungsgemäss gebrauchte Büromöbel, 4 Stühle, ein Bücherregal und einen PC zum Preis von 13€, welcher Kauf mit einer Stempelabgabe von 2,4%, d.h. eine Steuer von 0,31€, belastet wird. Gemäss geltender Gesetzgebung hatte er die Stempelabgabe seiner für ihn zuständigen DOY bis zum 20.1.2014 abzuliefern. Der pflichtbewusste Kaufmann zahlte diesen Betrag am18.12.2013 und behielt – glücklicherweise – die von der Kasse der DOY erhaltene Quittung. 

Am 18.1.2014 beantragte der Kaufmann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der zuständigen DOY und erfuhr dabei, dass er eine fällige Schuld von 0,31€ habe! Auf die Frage, woher diese konkrete Schuld stamme, da er sie bereits beglichen hatte, beharrte der Beamte darauf, die Schuld sei laut den „ungeheuren“ elektronischen Systemen des Finanzministeriums weiterhin unbeglichen. Daraufhin legte der Kaufmann die Zahlungsquittung vor und wurde mit der folgenden lakonischen Frage des völlig überraschten Kassierers der DOY konfrontiert: „Wo haben Sie das her?“

Um es kurz zu machen, der strapazierte Kaufmann richtete sich an die Leiterin der Abteilung für Einnahmen der DOY – eine Dame, die wirklich eine Ausnahme der Regel bezüglich der öffentlich Bediensteten darstellt. Die Leiterin erinnerte sich daran, dass es an einem Tag im Dezember einen Kassenüberschuss von 0,31€ gegeben hatte, was sie sich nicht erklären konnten, weil die Kopie der Zahlungsquittung verloren gegangen war! Unglücklicherweise war dieser auf eine (verloren gegangene) DIN-A4-Seite und nicht auf den alten Nadeldrucker-Durchschlägen ausgedruckt worden, die verständlicherweise nicht verloren gehen. Weil also der Betrag sehr gering war, beschäftigte sich in den Tagen vor Weihnachten niemand weiter damit… 

Da die Schuld innerhalb des Jahres 2013 entstanden war, wurde sie vom 21.1.2014 mit Zinsen von 0,01€ belastet. 

Den Fehler anerkennend, bezahlte die Leiterin den Betrag von 0,31€ aus ihrer eigenen Tasche (!!!), da der Interessierte diesen bei einer Bank bezahlen hätte müssen. Die Banken jedoch akzeptieren keine Zahlungen zu Gunsten des Staates von weniger als 1€. Die flexiblere ELTA (Post) akzeptieren solche Zahlungen, jedoch unter einer Voraussetzung: Mit einer zusätzlichen Belastung von 0,80€ (!!!). Der Steuerpflichtige weigerte sich, eine Kommission von 0,80€ für eine Schuld von 0,31€ zu bezahlen, so dass das System aufgrund der Unmöglichkeit der Verständigung mit den Banken den Vorgang blockierte. 

Auf seine Frage im Taxisnet, auf elektronischem Weg und nicht mittels der veralteten Art des Telefons oder Fax, wie er diesen Betrag bezahlen kann, gab ihm das Super-System des Landes folgende Antwort: „Sprich Dich mit Deiner Bank ab, so dass dort die Lösung gefunden wird.“ Somit war der strittige Betrag bis Mitte Februar 2014 immer noch nicht bezahlt und wurde natürlich regulär verzinst. 

Die Leiterin der DOY telefonierte wiederholt mit dem zuständigen Leiter des Taxis-Systems, der versprach, eine Lösung zur Regelung von Beträgen von unter 1€ zu finden. Letztendlich wurde die in Rede stehende „ungeheure“ Schuld glücklich gestrichen, die unter dem Strich nicht einmal eine Schuld des Antragsstellers an die DOY war, da er die konkrete Schuld schliesslich fristgerecht in Ordnung gebracht hatte. 

Wäre diese Schuld nach dem 1.1.2014 entstanden, wäre dem Steuerpflichtigen eine pauschale Geldstrafe von 1‘000€ auferlegt worden, im Falle der Pflicht zur einfachen Buchhaltung (wie in unserem Fall), oder 2‘500€ im Falle der Pflicht zur doppelten Buchhaltung. Weiter wäre ihm, nebst der Zinsen, eine Steuererhöhung alle zwei Monate von 10% auferlegt worden, sollte in der Zwischenzeit der Betrag nicht beglichen worden sein. 

Frage eines Unwissenden: Wie schwierig ist es, Schulden von bis zu 1€ (und wieso auch nicht von 5€?) aus den elektronischen Mühlen des Steueramtes zu löschen? Wieviel kostete dem Staat dieser ganze Zyklus der verlorenen Zeit des Kassierers, der Leiterin, des Angestellten des Taxisnet, der Bank und nicht zuletzt des einsamen Kaufmanns? Bis wann wird diese substanzlose Bürokratie weiter galoppieren?

Manche werden selbstverständlich bereits die einfache Lösung des untersuchten Problems haben. Hätte also der Interessierte die 0,80€ beim ELTA bezahlt, wäre die Sache für ihn erledigt gewesen! Dies jedoch ist eine falsche Entscheidung! Tatsächlich, so witzig es auch klingen mag, wird das Land nur vorankommen, wenn wir alle beginnen, uns den kleinen und grossen Problemen entgegen zu stellen, denen wir begegnen. All das, was wir durchleben und uns gefangen hält, ist einfach nur das Produkt der Gleichgültigkeit, der elektronischen Bürokratie der „Rutsch mir den Buckel runter Mentalität“ und so vieles anderem, was uns ein unbeschreibliches System der Barone der Politik vererbte, die in ihrer eigenen Vorstellung intelligent, unverdorben und hauptsächlich effizient sind! 

Artikel von Dimitris Mardas, Professor Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Quelle: tvxs.gr

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