Steuern: Die Paranoia in vollen Zügen!
„Ein Kaufmann wollte ein neues Ladengeschäft eröffnen,
möglicherweise von der Success-Story des griechischen Premierministers Samaras
mitgerissen! Um Geld einzusparen kaufte der Kaufmann die Möbel und den PC
anstatt neu von sich, auf eigene Rechnung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen,
zu einem absolut symbolischen Preis.“
Am 1.12.2013 kaufte er also ganz bestimmungsgemäss
gebrauchte Büromöbel, 4 Stühle, ein Bücherregal und einen PC zum Preis von 13€,
welcher Kauf mit einer Stempelabgabe von 2,4%, d.h. eine Steuer von 0,31€,
belastet wird. Gemäss geltender Gesetzgebung hatte er die Stempelabgabe seiner
für ihn zuständigen DOY bis zum 20.1.2014 abzuliefern. Der pflichtbewusste
Kaufmann zahlte diesen Betrag am18.12.2013 und behielt – glücklicherweise – die
von der Kasse der DOY erhaltene Quittung.
Am 18.1.2014 beantragte der Kaufmann eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der zuständigen DOY und erfuhr dabei, dass
er eine fällige Schuld von 0,31€ habe! Auf die Frage, woher diese konkrete
Schuld stamme, da er sie bereits beglichen hatte, beharrte der Beamte darauf,
die Schuld sei laut den „ungeheuren“ elektronischen Systemen des
Finanzministeriums weiterhin unbeglichen. Daraufhin legte der Kaufmann die
Zahlungsquittung vor und wurde mit der folgenden lakonischen Frage des völlig
überraschten Kassierers der DOY konfrontiert: „Wo haben Sie das her?“
Um es kurz zu machen, der strapazierte Kaufmann richtete
sich an die Leiterin der Abteilung für Einnahmen der DOY – eine Dame, die
wirklich eine Ausnahme der Regel bezüglich der öffentlich Bediensteten
darstellt. Die Leiterin erinnerte sich daran, dass es an einem Tag im Dezember
einen Kassenüberschuss von 0,31€ gegeben hatte, was sie sich nicht erklären
konnten, weil die Kopie der Zahlungsquittung verloren gegangen war!
Unglücklicherweise war dieser auf eine (verloren gegangene) DIN-A4-Seite und
nicht auf den alten Nadeldrucker-Durchschlägen ausgedruckt worden, die
verständlicherweise nicht verloren gehen. Weil also der Betrag sehr gering war,
beschäftigte sich in den Tagen vor Weihnachten niemand weiter damit…
Da die Schuld innerhalb des Jahres 2013 entstanden war,
wurde sie vom 21.1.2014 mit Zinsen von 0,01€ belastet.
Den Fehler anerkennend, bezahlte die Leiterin den Betrag von
0,31€ aus ihrer eigenen Tasche (!!!), da der Interessierte diesen bei einer
Bank bezahlen hätte müssen. Die Banken jedoch akzeptieren keine Zahlungen zu
Gunsten des Staates von weniger als 1€. Die flexiblere ELTA (Post) akzeptieren
solche Zahlungen, jedoch unter einer Voraussetzung: Mit einer zusätzlichen
Belastung von 0,80€ (!!!). Der Steuerpflichtige weigerte sich, eine Kommission
von 0,80€ für eine Schuld von 0,31€ zu bezahlen, so dass das System aufgrund
der Unmöglichkeit der Verständigung mit den Banken den Vorgang blockierte.
Auf seine Frage im Taxisnet, auf elektronischem Weg und
nicht mittels der veralteten Art des Telefons oder Fax, wie er diesen Betrag bezahlen
kann, gab ihm das Super-System des Landes folgende Antwort: „Sprich Dich mit
Deiner Bank ab, so dass dort die Lösung gefunden wird.“ Somit war der strittige
Betrag bis Mitte Februar 2014 immer noch nicht bezahlt und wurde natürlich
regulär verzinst.
Die Leiterin der DOY telefonierte wiederholt mit dem
zuständigen Leiter des Taxis-Systems, der versprach, eine Lösung zur Regelung
von Beträgen von unter 1€ zu finden. Letztendlich wurde die in Rede stehende „ungeheure“
Schuld glücklich gestrichen, die unter dem Strich nicht einmal eine Schuld des
Antragsstellers an die DOY war, da er die konkrete Schuld schliesslich
fristgerecht in Ordnung gebracht hatte.
Wäre diese Schuld nach dem 1.1.2014 entstanden, wäre dem
Steuerpflichtigen eine pauschale Geldstrafe von 1‘000€ auferlegt worden, im
Falle der Pflicht zur einfachen Buchhaltung (wie in unserem Fall), oder 2‘500€
im Falle der Pflicht zur doppelten Buchhaltung. Weiter wäre ihm, nebst der
Zinsen, eine Steuererhöhung alle zwei Monate von 10% auferlegt worden, sollte
in der Zwischenzeit der Betrag nicht beglichen worden sein.
Frage eines Unwissenden: Wie schwierig ist es, Schulden von bis
zu 1€ (und wieso auch nicht von 5€?) aus den elektronischen Mühlen des
Steueramtes zu löschen? Wieviel kostete dem Staat dieser ganze Zyklus der
verlorenen Zeit des Kassierers, der Leiterin, des Angestellten des Taxisnet,
der Bank und nicht zuletzt des einsamen Kaufmanns? Bis wann wird diese
substanzlose Bürokratie weiter galoppieren?
Manche werden selbstverständlich bereits die einfache Lösung
des untersuchten Problems haben. Hätte also der Interessierte die 0,80€ beim
ELTA bezahlt, wäre die Sache für ihn erledigt gewesen! Dies jedoch ist eine
falsche Entscheidung! Tatsächlich, so witzig es auch klingen mag, wird das Land
nur vorankommen, wenn wir alle beginnen, uns den kleinen und grossen Problemen
entgegen zu stellen, denen wir begegnen. All das, was wir durchleben und uns
gefangen hält, ist einfach nur das Produkt der Gleichgültigkeit, der
elektronischen Bürokratie der „Rutsch mir den Buckel runter Mentalität“ und so
vieles anderem, was uns ein unbeschreibliches System der Barone der Politik
vererbte, die in ihrer eigenen Vorstellung intelligent, unverdorben und
hauptsächlich effizient sind!
Artikel von Dimitris Mardas, Professor Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften
Quelle: tvxs.gr
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