Das Datenleck bei den Steuerbehörden soll gestopft werden
Das Leck in der Weitergabe von Steuerdaten soll gestopft
werden. Dies will das Finanzministerium mit dem Ergreifen von zusätzlichen
Vorschriften zum Schutz der Steuergeheimhaltung erreichen.
Nach dem Beschluss der Datenschutzbehörde vom August 2013,
mit welchem dem Generalsekretariat für Informationssysteme (GGPS) eine Busse
von 150‘000 Euro für die nicht Ergreifung geeigneter Massnahmen und das
Datenleck, was fast alle Steuerpflichtigen in Griechenland betrifft, auferlegt
wurde, haben der Finanzminister, G. Stournaras, der Vize-Finanzminister, G.
Mavraganis und der Generalsekretär für Informationssysteme, Ch. Tsavdaris, eine
Reihe von Eingriffen angenommen, so dass das Datenleck der Generaldirektion des
Informationszentrums des Finanzministeriums (KEPYO) gestopft werden kann.
Es wird angemerkt, dass in den letzten zwei Jahren während
den Kontrollen durch die Behörden persönliche Steuerdaten – in elektronischer
Form - von Bürgern im Besitze von Unternehmen gefunden wurden, die diese
bereits auf illegale Weise verarbeitet hatten. Diese persönlichen Steuerdaten
betrafen die Jahre 2000 bis 2012.
Kurze Zusammenfassung der gefunden Daten:
- Daten der Einkommenssteuererklärung E1 betr. die Finanzjahre 2003 bis und mit 2009 und teils auch für das Jahr 2012,
- Daten der Deklaration bezüglich detaillierte Aufstellung der Mietzinseinnahmen E2 betr. das Finanzjahr 2006,
- Daten der Liegenschaftendeklaration E9,
- Daten bezüglich der Einheitlichen Liegenschaftensteuer (ETAK)
- Daten bezüglich der Sonderabgabe gemäss N. 3986/2001 betr. das Finanzjahr 2011,
- Daten aus dem Steuerregister,
- Daten der Beendigung der Geschäftsjahre (Peraiosh) des Jahres 2010 und
- Daten der Motorfahrzeugabgaben für die Jahre 2006 bis und mit 2012.
Im letzten Halbjahr hat sich die Führung des GGPS im Kampf
zur Stärkung der internen Schutzverfahrens im KEPYO eingesetzt und zur
Ergreifung aller geeigneter Schutzmassnahmen für die Abwendung unberechtigten
Zugriffs und Verbreitung von Daten sowie auch Massnahmen zur Ermittlung und
Untersuchung eventueller Verletzungen des Datenschutzes.
Gestern hat das Finanzministerium mit dem Forschungs- und Innovationszentrum
in der Informatiktechnik, der Kommunikation und „Gnosis Athen“ einen Vertrag
abgeschlossen, so dass diese das GGPS in der Entwicklung eines sofortigen
Massnahmeprogramms im Zusammenhang mit dem Beschluss der Datenschutzbehörde und
in der Planung einer langfristigen Programmierung zum Schutze der Datensysteme
unterstützen.
Das Projekt (Budget 73‘500 Euro) beinhaltet:
- Aufnahme / Ausdruck des bestehenden Systems / Verfahrens / Schutzpraktiken und –politik
- Vorläufige Identifizierung / Bewertung von Sicherheitslücken (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Datenintegrität)
- Festlegung von Sofortmassnahmen / Umsetzungsvorschläge / Zeitrahmen und Kosten
- Unterstützung des GGPS zur Umsetzung von Sofortmassnahmen bezüglich Verbesserung des Datenschutzsystems
- Entwicklung eines langfristigen Schutzprogramms / Sicherheitsbescheinigung
- Bewertung der Anwendungsresultate der vorgeschlagenen Massnahmen und Anapssung/Aktualisierung der zu erbringenden Leistungen.
Die oben erwähnten Arbeiten werden Schritt für Schritt
ausgeführt, wobei das Projekt innert sechs Monaten seit der Unterzeichnung des
Vertrages übergeben werden muss, d.h. Mitte September 2014.
Quelle: news.gr
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