Das Datenleck bei den Steuerbehörden soll gestopft werden



Das Leck in der Weitergabe von Steuerdaten soll gestopft werden. Dies will das Finanzministerium mit dem Ergreifen von zusätzlichen Vorschriften zum Schutz der Steuergeheimhaltung erreichen. 

Nach dem Beschluss der Datenschutzbehörde vom August 2013, mit welchem dem Generalsekretariat für Informationssysteme (GGPS) eine Busse von 150‘000 Euro für die nicht Ergreifung geeigneter Massnahmen und das Datenleck, was fast alle Steuerpflichtigen in Griechenland betrifft, auferlegt wurde, haben der Finanzminister, G. Stournaras, der Vize-Finanzminister, G. Mavraganis und der Generalsekretär für Informationssysteme, Ch. Tsavdaris, eine Reihe von Eingriffen angenommen, so dass das Datenleck der Generaldirektion des Informationszentrums des Finanzministeriums (KEPYO) gestopft werden kann. 

Es wird angemerkt, dass in den letzten zwei Jahren während den Kontrollen durch die Behörden persönliche Steuerdaten – in elektronischer Form - von Bürgern im Besitze von Unternehmen gefunden wurden, die diese bereits auf illegale Weise verarbeitet hatten. Diese persönlichen Steuerdaten betrafen die Jahre 2000 bis 2012.
Kurze Zusammenfassung der gefunden Daten:

  • Daten der Einkommenssteuererklärung E1 betr. die Finanzjahre 2003 bis und mit 2009 und teils auch für das Jahr 2012,
  • Daten der Deklaration bezüglich detaillierte Aufstellung der Mietzinseinnahmen E2 betr. das Finanzjahr 2006,
  • Daten der Liegenschaftendeklaration E9,
  • Daten bezüglich der Einheitlichen Liegenschaftensteuer (ETAK)
  • Daten bezüglich der Sonderabgabe gemäss N. 3986/2001 betr. das Finanzjahr 2011,
  • Daten aus dem Steuerregister,
  • Daten der Beendigung der Geschäftsjahre (Peraiosh) des Jahres 2010 und
  • Daten der Motorfahrzeugabgaben für die Jahre 2006 bis und mit 2012.

Im letzten Halbjahr hat sich die Führung des GGPS im Kampf zur Stärkung der internen Schutzverfahrens im KEPYO eingesetzt und zur Ergreifung aller geeigneter Schutzmassnahmen für die Abwendung unberechtigten Zugriffs und Verbreitung von Daten sowie auch Massnahmen zur Ermittlung und Untersuchung eventueller Verletzungen des Datenschutzes. 

Gestern hat das Finanzministerium mit dem Forschungs- und Innovationszentrum in der Informatiktechnik, der Kommunikation und „Gnosis Athen“ einen Vertrag abgeschlossen, so dass diese das GGPS in der Entwicklung eines sofortigen Massnahmeprogramms im Zusammenhang mit dem Beschluss der Datenschutzbehörde und in der Planung einer langfristigen Programmierung zum Schutze der Datensysteme unterstützen.
Das Projekt (Budget 73‘500 Euro) beinhaltet:

  • Aufnahme / Ausdruck des bestehenden Systems / Verfahrens / Schutzpraktiken und –politik
  • Vorläufige Identifizierung / Bewertung von Sicherheitslücken (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Datenintegrität)
  • Festlegung von Sofortmassnahmen / Umsetzungsvorschläge / Zeitrahmen und Kosten
  • Unterstützung des GGPS zur Umsetzung von Sofortmassnahmen bezüglich Verbesserung des Datenschutzsystems
  • Entwicklung eines langfristigen Schutzprogramms / Sicherheitsbescheinigung
  • Bewertung der Anwendungsresultate der vorgeschlagenen Massnahmen und Anapssung/Aktualisierung der zu erbringenden Leistungen.

Die oben erwähnten Arbeiten werden Schritt für Schritt ausgeführt, wobei das Projekt innert sechs Monaten seit der Unterzeichnung des Vertrages übergeben werden muss, d.h. Mitte September 2014.

Quelle: news.gr

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