Der Oberste Verwaltungsgerichtshof beurteilt die Rentenkürzungen
Im siebenköpfigen Gremium des Obersten
Verwaltungsgerichtshofes (StE) wurden die Beschwerden der Rentner (IKA-TEAM)
diskutiert. Darin fordern sie, dass die im Zuge der Memorandums-Regelungen getätigten
Kürzungen der Haupt- und Zusatzrenten als verfassungswidrig und gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention verstossend, beurteilt werden.
Die Rentner geben an, dass seit 1.11.2011 die Renten von
mehr als 1‘200 Euro um 20% gekürzt wurden und bei allen, die das 55. Altersjahr
noch nicht erreicht haben und Renten von über 1‘000 Euro erhielten um 40%,
während die Kürzungen bei Zusatzrenten ab dem gleichen Zeitpunkt 15% betrugen.
In ihren Anträgen stützten sie sich darauf, dass die
Kürzungen den verfassungrechtlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit,
gleichzeitig auch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit,
wie auch den Vertrauensschutz verletzen. Ebenfalls wird argumentiert, dass die fraglichen
Kürzungen auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, die
das Vermögen im Sinne des Schutzes der Gehälter der Arbeitnehmer und die Renten
schützt.
Die vom StE erlassenen Beschlüsse werden der obligatorische „Pilot“
für die Verwaltungsinstanzen und der Berufungsgerichte des Landes sein, bei
welchen Hunderte von Fällen hängig sind, da sie mit dem Verfahren nach
3900/2010 (Pilotprozess im Expressverfahren) beurteilt wurden.
Der StE behielt sich die Veröffentlichung des Beschlusses
vor, der in entsprechend kurzer Zeit erwartet wird.
Quelle: APE – MPE
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Besten Dank für Ihren Kommentar.