Der Oberste Verwaltungsgerichtshof beurteilt die Rentenkürzungen



Im siebenköpfigen Gremium des Obersten Verwaltungsgerichtshofes (StE) wurden die Beschwerden der Rentner (IKA-TEAM) diskutiert. Darin fordern sie, dass die im Zuge der Memorandums-Regelungen getätigten Kürzungen der Haupt- und Zusatzrenten als verfassungswidrig und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossend, beurteilt werden. 

Die Rentner geben an, dass seit 1.11.2011 die Renten von mehr als 1‘200 Euro um 20% gekürzt wurden und bei allen, die das 55. Altersjahr noch nicht erreicht haben und Renten von über 1‘000 Euro erhielten um 40%, während die Kürzungen bei Zusatzrenten ab dem gleichen Zeitpunkt 15% betrugen. 

In ihren Anträgen stützten sie sich darauf, dass die Kürzungen den verfassungrechtlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit, gleichzeitig auch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, wie auch den Vertrauensschutz verletzen. Ebenfalls wird argumentiert, dass die fraglichen Kürzungen auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, die das Vermögen im Sinne des Schutzes der Gehälter der Arbeitnehmer und die Renten schützt. 

Die vom StE erlassenen Beschlüsse werden der obligatorische „Pilot“ für die Verwaltungsinstanzen und der Berufungsgerichte des Landes sein, bei welchen Hunderte von Fällen hängig sind, da sie mit dem Verfahren nach 3900/2010 (Pilotprozess im Expressverfahren) beurteilt wurden. 

Der StE behielt sich die Veröffentlichung des Beschlusses vor, der in entsprechend kurzer Zeit erwartet wird.

Quelle: APE – MPE

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs