„Senkt die objektiven Werte“ und die Steuern auf Immobilien
Autor Vassilis S. Kanelis
Die Bank von Griechenland (TtE) „bombardiert“ in ihrem
Finanzbericht vom 12. Juni 2014 die abstrakte Überbesteuerung des unbeweglichen
Vermögens aufgrund der imaginären Werte.
Sie betont, dass die Steuerbelastung der Immobilien zur
Krise im Immobilienmarkt beigetragen habe, da sie die Investoren entmutigt.
Plasmatische Immobilienwerte
Konkret erwähnt die TtE: „Die
Steuerbelastung der Immobilien in den letzten Jahren, die sich in vielen Fällen
auf plasmatische und nicht tatsächliche Werte stützte, hat den Abschwung auf
dem Immobilienmarkt noch verschärft und die Nachfrage massgeblich gesenkt“.
Und weiter: „Die durch die objektiven
Werte verursachte Verzerrung, die oft die wichtigen Marktwerte der Immobilien
übersteigen, führt zu einer technischen Überbesteuerung des unbeweglichen
Vermögens“.
Die TtE schlägt grundsätzlich die Senkung der plasmatischen
objektiven Werte vor, auf welchen die mehr als 40 Immobiliensteuern auferlegt
werden, und natürlich hauptsächlich des ENFIA (Einheitssteuer auf Immobilien), die ab Juli in sechs Raten zu
bezahlen sein wird.
Tausende von Liegenschafteneigentümer sind gezwungen, Steuern
zu bezahlen, die nicht aufgrund der tatsächlichen Vermögenswerte berechnet
werden. Marktfaktoren zufolge erfolgen mehr als 8 von 10 aufgezeichneten
Verkäufe zu Preisen von weniger als 50% der objektiven Werte. Käufer und
Verkäufer werden auf Basis des verzerrten Bildes besteuert, das die
Steuerbehörden vom Immobilienmarkt hat. Noch schlimmer ist es, dass das
mutmassliche Einkommen auf Basis dieser plasmatischen Preise berechnet wird,
wobei auch die Auferlegung des Vermögensnachweises* (pothen esxes) für Käufer
von Immobilien in Griechenland auf dem objektiven Wert berechnet wird.
Die Investoren
Ein Hauptgrund, dass sich Investoren vom griechischen
Immobilienmarkt entfernen, sind die überhöhten objektiven Immobilienwerte, die
auch die Steuern „abheben“ lassen. Kürzlich hat die TtE ein vom Wirtschaftsstab
der Regierung bearbeitetes Szenarium einer durchschnittlichen Senkung der
objektiven Werte um 13% auf Attika und um 15% im ganzen übrigen Land ab 2015 –
und nicht wie vom Memorandum vorgesehen erst ab 2017 – enthüllt. Es gibt jedoch
auch Regionen, in denen eine Senkung um 30% - 40% erfolgen muss, und zwar
hauptsächlich in den abgewerteten Wohngegenden des Zentrums (von Athen) und den
teuren nördlichen Vorstadtbezirken.
Au alle Fälle begrüsst die Zentralbank die Senkung der
Handänderungssteuer auf 3%, die zur Erhöhung der Transaktionen beitragen wird.
Der Bericht der TtE bringt weiter die Zuversicht zum Ausdruck, dass sich der
Immobilienmarkt langsam – aber kontinuierlich – stabilisiert. Aufgrund der
Daten der Kreditinstitute sanken die (durchschnittlichen) Preise der Wohnungen
jedenfalls kumulativ von 2008 bis zum ersten Quartal 2014 um 34,4%, wobei die
von den Maklern gesammelten Daten eine noch höhere Senkung aufzeigen.
Der Rückgang der Preise in den beiden grossen Stadtzentren
(Athen -37,6% und Thessaloniki -37,8%) sowie auch für die grossflächigen
Liegenschaften in den relativ teureren Regionen des Landes war gegenüber den
anderen grossen Städten (-31,1%) und den übrigen Gebieten (-29,6%)
ausgeprägter.
Was schliesslich die gewerblichen Liegenschaften anbelangt,
wird geschätzt, dass sich die Preise ab diesem Jahr stabilisieren werden,
während für touristische Immobilien (Hotels), aber auch bei den vermieteten
Büroflächen und Ladenlokalen hohen Standards ein stärkeres Interesse
festgestellt wird.
Übersicht kurzfristiger Basis-Indizes des Immobilienmarkts für
Wohnungspreise
|
||||||||
Gemittelte jährliche prozentuale Änderung (für 2014 bis einschließlich des 1. Quartals)
|
||||||||
2007
|
2008
|
2009
|
2010
|
2011
|
2012
|
2013
|
2014
|
|
Wohnungspreis-Indizes
|
5,9
|
1,7
|
-3,7
|
-4,7
|
-5,5
|
-11,7
|
-10,3
|
-7,5
|
Wohnungen insgesamt
|
7,2
|
2,3
|
-2
|
-4,2
|
-5
|
-12,1
|
-10,4
|
-7,6
|
Nach Alter
|
5,2
|
1,3
|
-4,8
|
-5
|
-5,8
|
-11,4
|
-10,3
|
-7,5
|
Neubauten (bis 5 Jahre)
|
6,2
|
0,9
|
-4,6
|
-3,2
|
-6,4
|
-11,8
|
-11,9
|
-10,6
|
Altbauten (über 5 Jahre)
|
7
|
1,5
|
-6
|
-7,4
|
-6,8
|
-13,6
|
-8,8
|
-7,4
|
Nach geographischer Region
(insgesamt)
|
6,3
|
1,8
|
-2,7
|
-5,3
|
-4,1
|
-10,7
|
-10,1
|
-5,3
|
Athen
|
4,6
|
3,3
|
-1,9
|
-5,8
|
-4,4
|
-11,6
|
-7,9
|
-3,8
|
Thessaloniki
|
9,6
|
0
|
-3,5
|
-2,7
|
-6,5
|
-12,8
|
-11
|
-11,2
|
Sonstige Großstädte
|
3,7
|
3,5
|
-5,3
|
-6,8
|
-8,2
|
-11,2
|
-7,1
|
-4,6
|
Übrige Regionen
|
7,8
|
2,4
|
-2,1
|
-4,3
|
-3,4
|
-11,5
|
-9,6
|
-5,2
|
Nach geographischer Region:
Neubauten (bis 5 Jahre)
|
4,1
|
5,4
|
1
|
-5,7
|
-3,6
|
-11,8
|
-10,9
|
-5,2
|
Athen
|
4,5
|
1,4
|
-5,2
|
-3,5
|
-6,3
|
-11,3
|
- 2,3
|
-10,3
|
Thessaloniki
|
8,4
|
0,6
|
-6,3
|
-7,6
|
-6,2
|
-14,5
|
-9,6
|
-8,6
|
Sonstige Großstädte
|
5,3
|
1,4
|
-3,2
|
-6,1
|
-4,7
|
-0,1
|
-10,4
|
-5,4
|
Übrige Regionen
|
5
|
1,4
|
-4,4
|
-5,9
|
-5,2
|
-11,4
|
-5,1
|
-2,4
|
Quelle: imerisia.gr
*Vermögensnachweis
(pothen esxes): Beim Kauf von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen werden
dem Steuerpflichtigen von den Steuerbehörden objektive Auslagen zum Erwerb von
Vermögenswerten auferlegt, aufgrund welcher hernach das mutmassliche Einkommen,
dass er hätte erzielen müssen, um dieses Vermögen zu erwerben, berechnet wird. Stimmt das mutmassliche Einkommen nicht mit dem deklarierten Einkommen überein,
hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, aus
welchen Quellen das zum Kauf dieses Vermögens aufgewendete Einkommen stammt. Von
dieser Regelung ausgenommen sind Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Ausland,
die kein tatsächliches Einkommen in Griechenland erzielen.
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Toller Artikel!
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