Steuerrecht Griechenland - Was ändert sich im Jahr 2016

Auch dieses Jahr sorgen die z.T. bereits vom Parlament verabschiedeten Änderungen für tausende von Steuerpflichtigen für Überraschungen.

Vom Finanzministerium vorgesehen sind insbesondere Gesetzesgebungen bezüglich Vermögensverzeichnis, die Offenlegung nicht deklarierter Einkommen sowie die begrenzten Änderungen in der Besteuerung der Jahreseinkünfte natürlicher Personen.

Solidaritätsbeitrag
Natürliche Personen, die im Jahr 2015 mehr als 30'000 Euro Einkommen erzielten, werden zusätzlich Steuern von 130 Mio. Euro bezahlen müssen. Dies deshalb, weil dieser Beitrag rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum Juli 2015 berechnet werden soll. Auch der Steuersatz des Solidaritätsbeitrages erhöht sich auf 2% von bisher 1,4% für Einkommen von 30'001 bis 50'000 Euro, auf 6% von bisher 2,8% für Einkommen von 50'001 bis 500'000 Euro und 8% für Einkommen von mehr als 500'000 Euro.

Besteuerung Unternehmen, selbständig Erwerbende&Landwirte
In den letzten Jahren ergaben sich v.a. die 700'000 selbständig Erwerbenden zahlreiche Änderungen in der Besteuerung. Im Jahr 2016 werden v.a. die Freelancer (die für Unternehmen mit sog. „Blokakia“ abrechnen) mit erhöhten Steuerbelastungen konfrontiert sein, da der auf dem Einkommen von 2015 berechnete Steuervorschuss* von 55 auf 75% erhöht wird. Diese Erhöhung des zu entrichtenden Steuervorschusses wird auch für die Landwirte Anwendung finden, die anstatt 55% neu 75% bezahlen sowie eine Erhöhung des Einkommenssteuersatzes auf ihre Einnahmen von 13 auf 20%, welcher im Jahr 2017 nochmals auf 26% erhöht werden soll.

Ebenfalls werden die Steuersätze für die Besteuerung der Unternehmensgewinne erhöht, und zwar auf 29% (bisher 26%); die Erhöhung des Satzes für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften beläuft sich auf 20%, d.h. neu 75% (bisher 55%), wobei sich dieser Satz im Jahr 2017 nochmals auf 100% erhöht.

Mieteinnahmen
Steuerpflichtige, welche im Jahr 2015 Mieteinnahmen regenerierten werden dieses Jahr 142,2 Mio. Euro mehr an Steuern bezahlen müssen. Der entsprechende Steuersatz wird sich neu auf 15% von bisher 11% (für Einnahmen bis 12'000 Euro) und auf 33 auf 35% (für Einnahmen von mehr als 12'000 Euro) erhöhen. Der Finanzausschuss plant zudem eine Änderung der Steuerskala mit einer Ausweitung der Steuerstufen, um so die Steuerlast auf die höheren Einkommen abzuwälzen.

Neue Steuerskala
Im ersten Halbjahr wird über die generelle Steuerreform, die Einkommen ab 1. Januar 2016 betreffend, diskutiert. Das Finanzministerium beabsichtigt die Einführung einer progressiven Steuerskala, wobei 10 Stufen von 20 bis 50% geplant sind. Um den Solidaritätsbeitrag zu stabilisieren, soll auch dieser in die neue Steuerskala integriert werden.

Steuerfreibetrag/Pflicht zur Deckung der Auslagen mit Kreditkarte
Inskünftig soll es zwingend sein, Auslagen mit Kreditkarten zu decken. Hierzu sieht der Plan des Finanzministeriums die Einführung einer besonderen Skala mit verschiedenen anteilsmässigen Auslagen pro Einkommenskategorie vor. Ebenfalls wird alternativ dazu untersucht, dass Auslagen in der Höhe von 20% des Einkommens über Kreditkarten bezahlt werden müssen, um so in den Genuss des Steuerfreibetrages von 9'550 Euro zu kommen. Weiter solle diese Pflicht vorsehen, dass Auslagen, wie Konsumgüter oder sonstige Dienstleistungen, Schulgelder, Nachhilfeunterricht, Mieten, Artz- und Spitalkosten, Hilfspersonal, Hotels, Restaurants, Bars und Kauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen über Kreditkarten abgerechnet werden müssen.

Mit den EU-Partnern wird überdies über einen eventuellen Freibetrag für die selbständig Erwerbenden diskutiert, auch dieser jedoch soll mit dem Gebrauch des „Plastikgeldes“ verbunden werden. Diese Diskussion jedoch befindet sich noch im Anfangsstadium.

Aufhebung der Steuerbefreiung
Von Grund auf sollen auch die Steuerbefreiungen geprüft werden, und zwar v.a. die heute geltenden 630 von 716, die den Staat jährlich mit ca. 3,1 Mrd. Euro belasten. Besondere Personengruppen jedoch sollen von dieser Aufhebung nicht betroffen sein.

Kosten Finanzhausalt: 

Steuersubjekt/-objekt
Anzahl Steuerbefreiungen
Kosten Finanzhaushalt
Natürliche Personen
123
329 Mio. Euro
Juristische Personen
109
13,8 Mio. Euro
MWST
79
850 Mio. Euro
Konsumsondersteuern
43
972,4 Mio. Euro
ENFIA
19
426,4 Mio. Euro

Weitere Steuerbefreiungen ergeben sich bei der Übertragung von unbeweglichem Vermögen, den Stempel- und Motofahrzeugabgaben und den Fahrzeugzulassungen.

Nicht deklarierte Einkommen
Die Steuer auf nicht deklariertem Kapital soll bei der Anmeldung auf Basis der Einkommenssteuerskala natürlicher Personen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs berechnet werden. Personen, welche nach Griechenland repatriieren und ihr Kapital einführen, soll eine erhebliche Steuerreduktion gewährt werden, wobei diese Reduktion bei einer blossen Deklaration ohne die Einfuhr des Kapitals weit tiefer ausfällt. Dasselbe gilt für alle, die in Griechenland erzieltes und nicht deklariertes Einkommen offenlegen. In diese Regelung der Legalisierung nicht deklarierter Einkommen fallen auch all diejenigen Fälle, für welche bereits eine Steuerkontrolle läuft, jedoch bei den Gerichten noch hängig sind.

Anpassung der objektiven Liegenschaftenwerte (Verkehrswert)
Das Ergebnis der zuständigen Ausschüsse führt zur Reduktion der objektive Werte um 20% im gesamten Land, da viele Steuern und Abgaben aufgrund dieses Wertes berechnet werden. Die neuen - wahrscheinlich rückwirkend auf den 21. Mai 2015 bis Ende 2016 geltenden - Werte werden im Jahr 2017 durch ein neues System ersetzt, das den Marktwerten folgen wird. Dadurch wird eine automatische Preisanpassung erzielt, aufgrund welcher die Steuern auf den Liegenschaften berechnet wird. Nach Anaben des Ausschusses soll sich in den „günstigeren“ Gegenden die Reduktion ca. 5-10%, in den „mittleren“ Gegenden ca. 15-20%, wobei in den „teuren“ Gegenden die Reduktion 10% betragen soll.

ENFIA
Die Absicht der Regierung ist die Aufhebung der Steuer ENFIA und die Einführung einer neuen Steuer, ähnlich wie die bereits geltende Steuer auf unbeweglichem Vermögen (FAP). Diesbezüglich plant die Regierung sogar die Einführung eines Steuerfreibetrages in der Höhe von 50'000 Euro, was jedoch grosse Probleme in der Steuererhebung von 2,65 Mrd. Euro verursachen würde, da sich die meisten Vermögen zwischen 50'000 und 100'000 Euro bewegen. In diesem Zusammenhang will das Finanzministerium eine Verbindung zwischen Steuer und Vermögensverzeichnis schaffen.

Sollte eine solche Änderung der Besteuerung eingeführt werden, würden sich jedoch Probleme für diejenigen Steuerpflichtigen ergeben, dessen Anteil an unbeweglichem Vermögen höher ist als ihr Einkommen.





*Steuervorschuss: Jeder selbständig Erwerbende muss beim Erhalt der Steuerrechnung nebst der ordentlichen Steuer auch einen Steuervorschuss für das darauffolgende Jahr entrichten. Dieser wird aufgrund des steuerbaren Einkommens des vorangegangenen Jahres berechnet.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs