Steuerrecht Griechenland - Was ändert sich im Jahr 2016
Auch dieses Jahr sorgen die z.T.
bereits vom Parlament verabschiedeten Änderungen für tausende von
Steuerpflichtigen für Überraschungen.
Vom Finanzministerium vorgesehen sind
insbesondere Gesetzesgebungen bezüglich Vermögensverzeichnis, die
Offenlegung nicht deklarierter Einkommen sowie die begrenzten
Änderungen in der Besteuerung der Jahreseinkünfte natürlicher
Personen.
Solidaritätsbeitrag
Natürliche Personen, die im Jahr 2015
mehr als 30'000 Euro Einkommen erzielten, werden zusätzlich Steuern
von 130 Mio. Euro bezahlen müssen. Dies deshalb, weil dieser Beitrag
rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum Juli 2015
berechnet werden soll. Auch der Steuersatz des Solidaritätsbeitrages
erhöht sich auf 2% von bisher 1,4% für Einkommen von 30'001 bis
50'000 Euro, auf 6% von bisher 2,8% für Einkommen von 50'001 bis
500'000 Euro und 8% für Einkommen von mehr als 500'000 Euro.
Besteuerung Unternehmen, selbständig
Erwerbende&Landwirte
In den letzten Jahren ergaben sich v.a.
die 700'000 selbständig Erwerbenden zahlreiche Änderungen in der
Besteuerung. Im Jahr 2016 werden v.a. die Freelancer (die für
Unternehmen mit sog. „Blokakia“ abrechnen) mit erhöhten
Steuerbelastungen konfrontiert sein, da der auf dem Einkommen von
2015 berechnete Steuervorschuss* von 55 auf 75% erhöht wird. Diese
Erhöhung des zu entrichtenden Steuervorschusses wird auch für die
Landwirte Anwendung finden, die anstatt 55% neu 75% bezahlen sowie
eine Erhöhung des Einkommenssteuersatzes auf ihre Einnahmen von 13
auf 20%, welcher im Jahr 2017 nochmals auf 26% erhöht werden soll.
Ebenfalls werden die Steuersätze für
die Besteuerung der Unternehmensgewinne erhöht, und zwar auf 29%
(bisher 26%); die Erhöhung des Satzes für Kollektiv- und
Kommanditgesellschaften beläuft sich auf 20%, d.h. neu 75% (bisher
55%), wobei sich dieser Satz im Jahr 2017 nochmals auf 100% erhöht.
Mieteinnahmen
Steuerpflichtige, welche im Jahr 2015
Mieteinnahmen regenerierten werden dieses Jahr 142,2 Mio. Euro mehr
an Steuern bezahlen müssen. Der entsprechende Steuersatz wird sich
neu auf 15% von bisher 11% (für Einnahmen bis 12'000 Euro) und auf
33 auf 35% (für Einnahmen von mehr als 12'000 Euro) erhöhen. Der
Finanzausschuss plant zudem eine Änderung der Steuerskala mit einer
Ausweitung der Steuerstufen, um so die Steuerlast auf die höheren
Einkommen abzuwälzen.
Neue Steuerskala
Im ersten Halbjahr wird über die
generelle Steuerreform, die Einkommen ab 1. Januar 2016 betreffend,
diskutiert. Das Finanzministerium beabsichtigt die Einführung einer
progressiven Steuerskala, wobei 10 Stufen von 20 bis 50% geplant
sind. Um den Solidaritätsbeitrag zu stabilisieren, soll auch dieser
in die neue Steuerskala integriert werden.
Steuerfreibetrag/Pflicht zur Deckung
der Auslagen mit Kreditkarte
Inskünftig soll es zwingend sein,
Auslagen mit Kreditkarten zu decken. Hierzu sieht der Plan des
Finanzministeriums die Einführung einer besonderen Skala mit
verschiedenen anteilsmässigen Auslagen pro Einkommenskategorie vor.
Ebenfalls wird alternativ dazu untersucht, dass Auslagen in der Höhe
von 20% des Einkommens über Kreditkarten bezahlt werden müssen, um
so in den Genuss des Steuerfreibetrages von 9'550 Euro zu kommen.
Weiter solle diese Pflicht vorsehen, dass Auslagen, wie Konsumgüter
oder sonstige Dienstleistungen, Schulgelder, Nachhilfeunterricht,
Mieten, Artz- und Spitalkosten, Hilfspersonal, Hotels, Restaurants,
Bars und Kauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen über
Kreditkarten abgerechnet werden müssen.
Mit den EU-Partnern wird überdies über
einen eventuellen Freibetrag für die selbständig Erwerbenden
diskutiert, auch dieser jedoch soll mit dem Gebrauch des
„Plastikgeldes“ verbunden werden. Diese Diskussion jedoch
befindet sich noch im Anfangsstadium.
Aufhebung der Steuerbefreiung
Von Grund auf sollen auch die
Steuerbefreiungen geprüft werden, und zwar v.a. die heute geltenden
630 von 716, die den Staat jährlich mit ca. 3,1 Mrd. Euro belasten.
Besondere Personengruppen jedoch sollen von dieser Aufhebung nicht
betroffen sein.
Kosten Finanzhausalt:
Steuersubjekt/-objekt |
Anzahl Steuerbefreiungen |
Kosten Finanzhaushalt |
Natürliche Personen |
123 |
329 Mio. Euro |
Juristische Personen |
109 |
13,8 Mio. Euro |
MWST |
79 |
850 Mio. Euro |
Konsumsondersteuern |
43 |
972,4 Mio. Euro
|
ENFIA |
19 |
426,4 Mio. Euro |
Weitere Steuerbefreiungen ergeben sich
bei der Übertragung von unbeweglichem Vermögen, den Stempel-
und Motofahrzeugabgaben und den Fahrzeugzulassungen.
Nicht deklarierte
Einkommen
Die Steuer auf nicht
deklariertem Kapital soll bei der Anmeldung auf Basis der
Einkommenssteuerskala natürlicher Personen zum Zeitpunkt ihres
Erwerbs berechnet werden. Personen, welche nach Griechenland
repatriieren und ihr Kapital einführen, soll eine erhebliche
Steuerreduktion gewährt werden, wobei diese Reduktion bei einer
blossen Deklaration ohne die Einfuhr des Kapitals weit tiefer
ausfällt. Dasselbe gilt für alle, die in Griechenland erzieltes und
nicht deklariertes Einkommen offenlegen. In diese Regelung der
Legalisierung nicht deklarierter Einkommen fallen auch all diejenigen
Fälle, für welche bereits eine Steuerkontrolle läuft, jedoch bei
den Gerichten noch hängig sind.
Anpassung der
objektiven Liegenschaftenwerte (Verkehrswert)
Das Ergebnis der
zuständigen Ausschüsse führt zur Reduktion der objektive Werte um
20% im gesamten Land, da viele Steuern und Abgaben aufgrund dieses
Wertes berechnet werden. Die neuen - wahrscheinlich rückwirkend auf
den 21. Mai 2015 bis Ende 2016 geltenden - Werte werden im Jahr 2017
durch ein neues System ersetzt, das den Marktwerten folgen wird.
Dadurch wird eine automatische Preisanpassung erzielt, aufgrund
welcher die Steuern auf den Liegenschaften berechnet wird. Nach
Anaben des Ausschusses soll sich in den „günstigeren“ Gegenden
die Reduktion ca. 5-10%, in den „mittleren“ Gegenden ca. 15-20%,
wobei in den „teuren“ Gegenden die Reduktion 10% betragen soll.
ENFIA
Die Absicht der Regierung
ist die Aufhebung der Steuer ENFIA und die Einführung einer neuen
Steuer, ähnlich wie die bereits geltende Steuer auf unbeweglichem
Vermögen (FAP). Diesbezüglich plant die Regierung sogar die
Einführung eines Steuerfreibetrages in der Höhe von 50'000 Euro,
was jedoch grosse Probleme in der Steuererhebung von 2,65 Mrd. Euro
verursachen würde, da sich die meisten Vermögen zwischen 50'000 und
100'000 Euro bewegen. In diesem Zusammenhang will das
Finanzministerium eine Verbindung zwischen Steuer und
Vermögensverzeichnis schaffen.
Sollte eine solche
Änderung der Besteuerung eingeführt werden, würden sich jedoch
Probleme für diejenigen Steuerpflichtigen ergeben, dessen Anteil an
unbeweglichem Vermögen höher ist als ihr Einkommen.
*Steuervorschuss: Jeder selbständig
Erwerbende muss beim Erhalt der Steuerrechnung nebst der ordentlichen
Steuer auch einen Steuervorschuss für das darauffolgende Jahr
entrichten. Dieser wird aufgrund des steuerbaren Einkommens des
vorangegangenen Jahres berechnet.
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