Strafverfolgung und Gefängnis für Steuerschuldner
Für ca. 14'000 Steuerschuldner mit
Verbindlichkeiten von über 20 Mrd. Euro droht in Griechenland
Strafverfolgung und Gefängnis.
Gemäss den Angaben des
Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen (GGDE) droht 14'218
Steuerpflichtigen, aber auch Geldwäschern, mit Verbindlichkeiten von
über 20,148 Mrd. Euro Strafverfolgungen und Gefängnisstrafen, da
sie ihren Verbindlichkeiten gegenüber dem Fiskus nicht nachgekommen
sind.
Dabei handelt es sich sowohl um
natürliche Personen als auch Unternehmen, die mit ihren
Steuerzahlungen von über 50'000 Euro mehr als vier Monate in Verzug
sind, mit dem Resultat, dass gegen sie Strafanzeigen seitens der DOY
(Steuerbehörde) eingereicht wurden. Die besagten Steuerpflichtigen
wurden im Zeitraum zwischen Januar - Dezember 2015 ausfindig gemacht.
Ausser der Strafverfolgung für die
Nichtbezahlung von Steuerforderungen besteht auch die Möglichkeit,
dass sie der Geldwäscherei beschuldigt werden. Dies deshalb, weil
nach den geltenden Gesetzesbestimmungen (N. 3691/2008) die
Steuerbehörden (DOY), die Prüfzentren und das Amt für
Wirtschaftskriminalität (SDOE) verpflichtet sind, beim Feststellen
strafrechtlich verfolgter Steuervergehen jedes Mal Berichte an das
Amt für Bekämpfung der Geldwäscherei einzureichen, so dass die
Angeklagten auch dahingehend überprüft werden, ob sie sich der
Straftat der Geldwäscherei schuldig gemacht haben.
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