Freispruch für einen Mann aus Trikala, der die Rente seiner Mutter auch nach ihrem Tod weiterhin bezog
Grundsatzentscheid des Gerichts in Trikala, das befand, dass
die Verantwortung im Falle des Empfangs der Rente seiner toten Mutter nicht
beim Angeklagten lag, aber beim IKA (Sozialversicherungsanstalt), da das IKA
die Rente trotz der Kenntnis über den Tod der Mutter weiterhin überwies.
Wie aus der Website www.trikalavoice.gr zu entnehmen ist,
erhielt der Angeklagte aus Trikala über einen erheblichen Zeitraum ganz normal
die Rente seiner Mutter weiter ausbezahlt, obwohl sie verstorben war. Der von
ihm nach dem Tode erhaltene Betrag beläuft sich auf etwa 7‘000€. Der Fall kam
zur Anhörung und trotz des Vorschlags der Staatsanwaltschaft den Angeklagten
schuldig zu sprechen und zu verurteilen, er als unschuldig erachtet wurde.
Der Argumentation zu folge trägt die Verantwortung nicht der
Angeklagte, welcher weiterhin Geld auf dem Konto seiner Mutter vorfand, aber
der Staat selber und das IKA. Das IKA selbst hat seine Abteilungen über den Tod der Mutter informiert, jedoch haben
diese aufgrund ihrer Nachlässigkeit und der schlechten Organisation innerhalb
der Abteilung die Rente weiterhin auf das Konto der Verstorbenen überwiesen.
So „verurteilte“ das Gericht grundsätzlich die Bürokratie
des Staates und nicht den Menschen, welcher die Rente bezog.
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