"Schwarzarbeit" - 4 von 10 Arbeitnehmern sind in Griechenland nicht sozialversichert



Die Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht (SEPE) im ersten Quartal 2013 ergab, dass 39,4% Arbeitnehmer nicht sozialversichert sind. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Arbeitgeber ihrer Verpflichtung, ihre Arbeitnehmer zu versichern und somit "offiziell" anzustellen, nicht nachkommen

Diese Zahl ergibt sich aufgrund von Kontrollen bei 17‘189 Unternehmungen , wovon 5‘072 ausländische und 12‘117 griechische Arbeitnehmer sind. Im Detail bedeutet dies: 

Insgesamt 6‘765 unversicherte Arbeitnehmer
Ausländer                           2‘600                                    51,3% von 5‘072
Griechen                            4‘165                                    34,4% von 12‘117 

Der SEPE betont, dass es sich hierbei um rein indikative Zahlen von nicht „angemeldeten“ Arbeitnehmern handelt, wobei diese nicht das wirkliche Ausmass dieses Phänomens widergeben. Denn die Kontrollen werden zielgerichtet entweder aufgrund von Anzeigen oder in Branchen mit hohem Übertretungsmass ausgeführt. Hierbei handelt es sich um Branchen wie das Gastgewerbe, Industrieparks, industrielle Zonen, Friseursalons, Tankstellen, Autowerkstätten, Transportunternehmen, Detailhandel, Reinigungsunternehmen, Hersteller, Hotellerie, Sicherheitsfirmen, Bekleidungsindustrie. 

Klimawechsel im Arbeitsmarkt?
Gleichzeitig jedoch verzeichnet das Arbeitsministerium einen Klimawechsel im Arbeitsmarkt bedingt durch mehr „offizielle“ Einstellungen und Vollzeitverträgen. Im Speziellen wurde seit 2010 eine Erhöhung der Neueinstellungen im ersten Quartal 2013 um 7,79%im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. Die Arbeitgeber schritten im entsprechenden Quartal zu neuen Einstellungen mit Vollzeitbeschäftigung (Erhöhung um 19,25%), jedoch entsprechend sanken um 23,37% im Vergleich zum letzten Jahr während der gleichen Zeit die Arbeitsvertragsumwandlungen von Vollzeitbeschäfitung zu Anstellungen mit „abwechselnder Beschäftigung“. Insgesamt wurden 17‘702 solcher Verträge in andere Formen von flexiblen Arbeitsverträgen umgewandelt (im Jahr 2012 waren es 23‘101). 

Die Teilzeitbeschäftigung beläuft sich auf 35,04%, die „abwechselnde Beschäftigung“ auf 9,8% von 44,84% der gesamten Neuanstellungen und 55,16% Vollzeiteinstellungen. 

Anmerkung: Dieser „Klimawechsel“ im Arbeitsmarkt ist auch dadurch bedingt, dass seit Anfang 2013 einige staatlich subventionierte Beschäftigungsprogramme laufen, bei welchen Unternehmungen teilnehmen können, indem sie beim OAED (Arbeitslosenkasse) angemeldete arbeitslose Personen für eine bestimmte Zeit anstellen und hierfür vom Staat monatlich subventioniert werden. Diese Personen sind nur schon bedingt durch die staatliche Aufsicht sozialversichert und somit nicht in oben erwähnten Zahlen enthalten, jedoch in den Statistiken der Anstellungen des 1. Quartals 2013.

Quelle: APE-MPE

*“Abwechselnde Beschäftigung“: Der Arbeitnehmer ist beim Unternehmen des Arbeitgebers vollzeit angestellt, aber an weniger Arbeitstagen pro Wochen/Monat oder Jahr als im Unternehmen üblich . Der Unterschied zur Teilzeitbeschäftigung ist, dass der Arbeitnehmer im letzteren Fall zwar während der gesamten Woche, Monat oder Jahr angestellt ist, aber mit weniger Beschäftigungsstunden (gegenüber der gesetzlichen oder vertraglichen Arbeitszeit). Also, ist eine in „abwechselnder Beschäftigung“ angestellte Person während 2 oder 3 Tagen/Woche tätig mit voller Arbeitszeit und im Gegensatz dazu ist ein Teilzeitbeschäftigter während der ganzen Woche, Monat oder Jahr, jedoch nur während 4 oder 5 Stunden am Tag. Eine Kombination der beiden Varianten ist möglich.

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