Oberster Verwaltungsgerichtshof: Verfassungswidrig die Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und Einfrieren des Abrisses
Der Entscheid des
Obersten Verwaltungsgerichtshofes (StE = Simboulio tis Epikratias) schlägt ein, wie eine Bombe: Die
Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und das Einfrieren des
Abrisses für 30 Jahre gemäss N. 4014 sei verfassungswidrig.
Informationen zufolge hat die Vollversammlung des StE in einer geschlossenen Konferenz die Regulierung der jüngst ohne
Baubewilligung erstellten Gebäude (authaireta) mit Einfrierung des Abrisses für
30 Jahre (nach Bezahlung der entsprechenden Busse) als verfassungswidrig
befunden, als auch das Gesetz 4014/2011 in seiner Gesamtheit bezüglich
Bewilligung von Umweltprojekten und Aktivitäten, die Schaffung des „Green
Funds“, usw.
Die Entscheidung, deren offizielle Niederschrift nicht
veröffentlicht wurde, ist gemäss diesen Informationen durch Mehrheitsbeschluss
der geschlossenen Konferenz entschieden worden und ist grundsätzlich ein
negativer Vorbote der neuen Gesetzesinitiative der Dreiparteienregierung zu
diesem Thema.
Der StE neigte zur Ansicht, dass für eine Regulierung
der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude der Staat in eine Einordnung der
Gebiete im Stadtplan schreiten sollte und nicht zur Regulierung durch Bezahlung
einer entsprechenden Busse, so wie dies in den letzten zwei Jahren geschehen
ist.
Wie juristische Kreise betonen, führt diese Entscheidung zur
Ausweglosigkeit tausender von Bürgern, die ihre Liegenschaften reguliert
haben und zieht das Problem der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude in die
Länge, da der Staat keine Bereitschaft zeigt, sich nach den Entscheidungen des
StE zu richten. Ebenfalls entsteht dadurch ein Durcheinander aufgrund tausender von Fällen von Eigentumsübertragungen und notariellen Akte, die in
den letzten zwei Jahren vollzogen worden sind. Gleichzeitig entstehen für
die Bürger, die in den Prozess der Regulierung eingetreten sind mit der
Bezahlung bemerkenswerter Geldbeträge zur Legalisierung ihrer fraglichen
Gebäude, grosse Fragezeichen. Ausserdem stellen sich auch Fragen, ob denn die bereits
bezahlten Gelder zur Regulierung wieder zurückerstattet werden oder eine andere
Lösung gefunden wird. Es muss sogar zur Kenntnis genommen werden, fügen die
Leute aus diesen Kreisen hinzu, dass auch Honorare an Ingenieure bezahlt worden
sind, welche die schwere Last der Regulierungsbeilegung übernommen haben. Wie
auch immer, fügen diese Kreise weiter an, müssen so rasch als möglich
gesetzliche Massnahmen durch das Umweltministerium getroffen werden.
Quelle: Taxhaeaven
siehe auch unsere Artikel:
"Gebäude ohne Baubwilligung - Regulierung, Abriss oder Erledigung""Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude"
"Gefälschte Zertifikate – Eigentümer sitzen in der Falle"
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