Oberster Verwaltungsgerichtshof: Verfassungswidrig die Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und Einfrieren des Abrisses



Der Entscheid des Obersten Verwaltungsgerichtshofes (StE = Simboulio tis Epikratias) schlägt ein, wie eine Bombe: Die Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und das Einfrieren des Abrisses für 30 Jahre gemäss N. 4014 sei verfassungswidrig.
 
Informationen zufolge hat die Vollversammlung des StE in einer geschlossenen Konferenz die Regulierung der jüngst ohne Baubewilligung erstellten Gebäude (authaireta) mit Einfrierung des Abrisses für 30 Jahre (nach Bezahlung der entsprechenden Busse) als verfassungswidrig befunden, als auch das Gesetz 4014/2011 in seiner Gesamtheit bezüglich Bewilligung von Umweltprojekten und Aktivitäten, die Schaffung des „Green Funds“, usw. 

Die Entscheidung, deren offizielle Niederschrift nicht veröffentlicht wurde, ist gemäss diesen Informationen durch Mehrheitsbeschluss der geschlossenen Konferenz entschieden worden und ist grundsätzlich ein negativer Vorbote der neuen Gesetzesinitiative der Dreiparteienregierung zu diesem Thema. 

Der StE neigte zur Ansicht, dass für eine Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude der Staat in eine Einordnung der Gebiete im Stadtplan schreiten sollte und nicht zur Regulierung durch Bezahlung einer entsprechenden Busse, so wie dies in den letzten zwei Jahren geschehen ist. 

Wie juristische Kreise betonen, führt diese Entscheidung zur Ausweglosigkeit tausender von Bürgern, die ihre Liegenschaften reguliert haben und zieht das Problem der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude in die Länge, da der Staat keine Bereitschaft zeigt, sich nach den Entscheidungen des StE zu richten. Ebenfalls entsteht dadurch ein Durcheinander aufgrund tausender von Fällen von Eigentumsübertragungen und notariellen Akte, die in den letzten zwei Jahren vollzogen worden sind. Gleichzeitig entstehen für die Bürger, die in den Prozess der Regulierung eingetreten sind mit der Bezahlung bemerkenswerter Geldbeträge zur Legalisierung ihrer fraglichen Gebäude, grosse Fragezeichen. Ausserdem stellen sich auch Fragen, ob denn die bereits bezahlten Gelder zur Regulierung wieder zurückerstattet werden oder eine andere Lösung gefunden wird. Es muss sogar zur Kenntnis genommen werden, fügen die Leute aus diesen Kreisen hinzu, dass auch Honorare an Ingenieure bezahlt worden sind, welche die schwere Last der Regulierungsbeilegung übernommen haben. Wie auch immer, fügen diese Kreise weiter an, müssen so rasch als möglich gesetzliche Massnahmen durch das Umweltministerium getroffen werden.

Quelle: Taxhaeaven

siehe auch unsere Artikel:
"Gebäude ohne Baubwilligung - Regulierung, Abriss oder Erledigung"
"Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude"
"Gefälschte Zertifikate – Eigentümer sitzen in der Falle"
 
 

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