Die Strassenwalze fegt über die Bürokratie der griechischen Verwaltung



Das Ministerium für Verwaltungsreformen strebt im ersten Halbjahr 2014 mit einem Gesetzesentwurf einen drastischen „Schnitt“ am Verwaltungsaufwand zu setzen, um so die Kosten der Bürokratie und die Strapazen der Bürger und Unternehmen zu senken. 

Bis Ende Januar sollen die gesamthaft 13 Beschlüsse mit Vorschlägen zur Reform des gesetzlichen Rahmens durch die OECD vervollständigt und übergeben worden sein. Aufgrund dieser Beschlüsse wird das Ministerium nach einer Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern der griechischen Verwaltung und den Sozialpartnern die gesetzliche Initiative ergreifen. 

Den Informationen zufolge wird es sich um einen Gesetzesentwurf handeln, welcher die Unterschrift von fast allen Mitgliedern des Regierungsrates tragen wird, da die aufzuhebenden bürokratischen Verfahren das gesamte Wirtschaftsleben des Landes betreffen. Ebenfalls wird auf diese Art eine Gesamtregelung geschaffen, so dass die Ausgabe einzelner Präsidialbeschlüsse nicht notwendig sein wird, ein Verfahren, das als äusserst zeitraubend erachtet wird. 

Gesetzgebung wirkt als Hindernis für Unternehmens-Aktivitäten und Investitionsanzreize
Beim bald fertiggestellten Bericht der OECD handelt es sich um eine monatelange und äusserst detaillierte Prozessabbildung des Verwaltungsaufwandes, mit welchem die griechischen Bürger und Unternehmen konfrontiert sind. Neben der allgemeinen Auffassung, dass die theoretisch zum Schutz des Staates bestehende Gesetzgebung im Wesentlichen umgangen wird und als Hindernis für unternehmerische Aktivitäten und Investitionsanreize wirkt. 

Es wird daran erinnert, dass sich die griechische Regierung aufgrund der Memoranden zur sofortigen Senkung des Verwaltungsaufwandes um 25% verpflichtet hat. Ende 2012 ist sie zu diesem Zweck sogar zu einer strategischen Zusammenarbeit mit der OECD geschritten, welche 13 Bereiche deckt, und zwar: Landwirtschaft und Agrarsubventionen, Gesellschaftsrecht, Energie, Umwelt, Fischerei, Nahrungsmittelschutz, Pharmazeutische Gesetzgebung, öffentliche Verträge, Statistik, Steuern, Telekommunikation, Tourismus und Arbeitsumfeld/-beziehungen. 

Ungünstige Aufwendungen
In der Folge wurden 13 Arbeitsgruppen gebildet, die insgesamt 1800 Gesetze und Verordnungen gründlich untersuchten und 4600 „Anpassungs-Vorschläge“ aufgezeichnet haben, welche potenziell ungünstige Aufwendungen produzieren und Hindernisse sowie Verwaltungskosten schaffen. Die überwältigende Mehrheit dieser Kosten (47%) wurde im Steuerbereich und speziell im MWST-Verfahren gemessen, wobei diesen das Gesellschaftsrecht (15%) und die Arbeitsbeziehungen (10%) folgt. 

Die aus der Studie resultierenden Ergebnisse – auch wenn diese noch nicht veröffentlicht wurden -, sind aufgrund der bekannten Informationen spektakulär. Die aus den notwendigen bürokratischen Verfahren entstehenden Kosten gegenüber den Unternehmen sind enorm, oft unerschwinglich, um ein geeignetes Geschäftsumfeld zu schaffen. 

Höchste bürokratische Aufwendungen für Unternehmen in Griechenland
Die Unternehmen in Griechenland sind verpflichtet, jährlich 2 Mrd. Euro für bürokratische „Hindernisse“ auszugeben, der höchste Aufwand unter den 27 EU-Mitgliedsländern. Es wird sogar geschätzt, dass dieser das BIP mit 6,8% belastet. 

Als Beispiel führen wir an, dass sogar für weniger gewichtige Verfahren, wie die Verlängerung der Produktionslizenz für Fischerei und Gemüsemärkte von 6 auf 12 Monate, die OECD den jährlichen Aufwand auf 1,88 Mio. Euro schätzt. Ebenso beläuft sich der jährliche Aufwand zur Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift in der eidesstattlichen Erklärung, welche in der ersten Phase einer Ausschreibung des Staates eingereicht wird, auf 990‘000 Euro. Auf 157‘000 Euro jährlich beläuft sich der Aufwand bezüglich der Vorlage einer Studie über die Wirtschaftlichkeit spezieller touristischer Einrichtungen (z.B. Konferenzzentren, Freizeitparks usw.) im Falle, dass der Interessierte für seine Investitionen nicht subventioniert wird. 

Es gibt aber auch Fälle, wie die Pflicht zur Veröffentlichung in der Regierungszeitung der Bilanz sowie die Änderungen der Statuten der AG und GmbH, welche den jährlichen Aufwand auf 41,8 Mio. Euro erhöht! 

60 Hauptbereiche von Verwaltungsaufwendungen in 13 Kategorien
Insgesamt befanden sich 60 Hauptbereiche von Verwaltungsaufwendungen, welche 13 Kategorien des wirtschaftlichen Lebens betreffen, im Visier der OECD. Die „HtS“ (Hmerisia) zeigt auf, welches die hauptsächlichen Verwaltungsaufwände sind, welche aufgehoben oder vereinfacht werden sollen, mit dem Ziel der Einschränkung ihrer Verschwendung und der Erleichterung des Unternehmertums. 

Landwirtschaft und Agrarsubventionen

  • Pflicht zur Registrierung im EAP (Einheitliche Zahlstelle)
  • Förderungsantrag im Rahmen des Landwirtschaftlichen Entwicklungsprogramms bezüglich der Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
  • Förderungsantrag für junge Landwirte im Rahmen des Landwirtschaftlichen Entwicklungsprogramms
  • Förderungsantrag im Rahmen des Landwirtschaftlichen Entwicklungsprogramms zur Teilnahme der Landwirte an der Nahrungsmittelqualität
  • Antrag zur Erteilung der Zulassung kleiner Viehzucht-Einrichtungen
  • Pflicht zur Berichterstattung bezüglich Weinproduktion

Umwelt

  • Pflicht zur Antragstellung zur Bewilligungserteilung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (Erneuerung, Änderung, endgültige Projektveröffentlichungen, Veröffentlichungen)
  • Berichterstattungspflicht bezüglich der Integration in standardisierte Umweltbedingungen für Projekte in der Kategorie B.
  • Pflicht zur Antragstellung bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfungen für strategische Investitionspläne
  • Zulassung zur Führung einer Deponie und die damit verbundene Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Zulassung zur Sammlung und Transport von festen Abfällen
  • Antrag zur Zulassung für die Wiederverwendung von liquiden Abfällen – Registerführung
  • Antrag zur Bestimmung von Küstengewässern (inkl. Informationsleistungen vor der Antragstellung, speziell ob es sich um eine festgelegte Entwicklungsgegend handelt)

Energie

  • Pflicht zur Antragstellung zur Erneuerung und Aktualisierung von Produktionszulassungen bezüglich Erneuerbarer Energiequellen (APE)
  • Pflicht der Eigentümer der APE zur Antragsstellung bezüglich Verbindungsangebot an das Netzwerk.
  • Pflicht der Eigentümer der APE zur Antragsstellung zur Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Pflicht zur Antragsstellung zur Zulassungserneuerung bezüglich APE-Anlagen
  • Pflicht zur Antragsstellung zur Erneuerung und Aktualisierung der Zulassungen bezüglich APE-Betrieb
  • Pflicht zur Anwendung standardisierter Umweltbedingungen für kleine APE
  • Antrag zur Erneuerung und Aktualisierung der Händlerzulassung (Öl-Grosshandel, Detailhändler)

Statistik

  • Pflicht zur Datenerbringung für die ELSTAT-Studie bezüglich Unternehmensstruktur
  • Pflicht zur Datenerbringung für die ELSTAT-Studie bezüglich Produktion und Verkauf von verarbeiteten Produkten
  • Pflicht zur Datenerbringung für die ELSTAT-Studie bezüglich Handel mit Waren in Griechenland und anderen EU-Ländern
  • Pflicht zur Datenerbringung für die ELSTAT-Studie bezüglich freier Arbeitsplätze und Personalaufwand

Fischerei

  • Pflicht zur Antragstellung zur Installations- und Gehaltsbewilligung
  • Pflicht zur Antragsstellung zur Bewilligung betr. Gebrauch von Gewässerressourcen
  • Antrag zur Zulassung (oder Erneuerung) als Produzent/Verkäufer
  • Pflicht zum Erhalt und Erneuerung der Zulassung für Fischereischiffe

Telekommunikation

  • Antrag zur Zulassung von Anlagen oder Änderungen bezüglich Mobilfunk-Antennen
  • Antrag an die Behörden zum Erwerb des Gebrauchsrechts des Festnetzes mittels öffentlichem Eigentums

Tourismus
  • Genehmigung der Zweckmässigkeit durch den EOT (Griechische Tourismus-Organisation)
  • Sonderzulassung für den Betrieb / Label / Unterkunftszertifikat durch den EOT
  • Verpflichtungen, die sich aus dem Betrieb von Yachthäfen ergeben: Offenlegung der Preise, gewerbliche Tätigkeit Dritter, Fahrtenzulassungen.
Pharmazeutische Gesetzgebung
  • Pflicht zur Antragsstellung durch die Pharmaunternehmer zur Preisfestlegung
  • Pflicht zur Antragsstellung durch die Pharmaunternehmen zur Einholung der Zulassung bezüglich Parallelimport
  • Registrierungspflicht zur Eröffnung einer Apotheke
Der bürokratische Minotaurus
  • Gesamtaufwand 6.8% des BIP, der höchste der 27 europäischen Länder
  • 2 Mrd. Euro jährlicher Aufwand der Unternehmen
  • 41,8 Mio. jährlich für Veröffentlichungen in der Regierungszeitung (Bilanz und Änderungen der Statuten durch AG und GmbH)
  • 1,88 Mio. Euro jährlich zur Verlängerung Zulassung für Fischerei und Gemüsemarkt-Handel von 6 auf 12 Monate
  • 13 Arbeitsgruppen untersuchten gründlich 1800 Gesetze
  • 4600 Verwaltungsaufwendungen wurden abgebildet
  • 47% davon betreffen den Bereich Steuern und im Speziellen das MWST-Verfahren
  • 60 Hauptbereiche der Verwaltungsaufwendungen, die 13 Kategorien des Wirtschaftslebens betreffen im Visier der OECD
Die 60 Hauptbereiche der Verwaltungsaufwendungen Steuern
  • Pflicht zur Registrierung im MWST-Register und Benachrichtigung über jede Änderung
  • Pflicht zur Datenführung und Führung von Steuerdokumenten mit vorhandenen Details für das MWST-Register
  • Einreichung einer periodischen und jährlichen MWST-Deklaratio
  • Antragsstellung zum Erhalt der geschuldeten MWST-Rückerstattung
  • Pflicht zur zusätzlichen Registrierung im Falle der Tätigkeit im innergemeinschaftlichen Handel
Gesellschaftsrecht – Jährliche Buchungsposten
  • Ausbildungspflicht und Offenlegung jährlicher Buchungsposten
  • Pflicht zur Kontrolle der jährlichen Buchungsposten
  • Ausbildungspflicht und Offenlegung unternehmerischer Beschlüsse und Änderungen / Pflicht zusätzlicher Bekanntmachungen/Mitteilungen/Registrierungen und Offenlegungen (Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Griechenland)
Arbeitsumfeld – Arbeitsbeziehungen
  • Pflicht des Arbeitgebers über jede Anstellung oder Entlassung eines Arbeitnehmers zu informieren
  • Pflicht des Arbeitgebers den jährlichen Personalkatalog bei der Arbeitsaufsichtsbehörde zu aktualisieren
  • Pflicht zur Datenaufbewahrung der jährlichen Bewilligung der Arbeitnehmer
  • Pflicht zur Lohnabrechnung, inkl. der Informationen über den Mindestlohn und Datenaufbewahrung bezüglich Gehaltszahlungen
  • Information von Arbeitsunfällen innerhalb 24 Stunden
  • Datenaufbewahrung bezüglich Gesundheit, Sicherheit und den natürlichen Belastungen (Lärm, Vibrationen, Strahlungen)
  • Datenaufbewahrung bezüglich Gesundheit und die Sicherheit auf Baustellen
Öffentliche Verträge
  • Pflicht zur Bereitstellung von Dokumenten, welche mit der Vergabeauswahl des Auftrages zusammenhängen (öffentliche Lieferaufträge, öffentliche Dienstleistungen, öffentliche Arbeiten)
  • Pflicht zur Bereitstellung von Dokumenten/Informationen im Falle der erfolgreichen Offerte
  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis Bauerfahrung
Nahrungsmittelsicherheit
  • Betriebszulassung für Lebensmittelunternehmen, inkl. der entsprechenden Inspektionen und Beratungen der Gesundheitsbehörde
  • Zulassung für Anlagen von Lebensmittelunternehmen, inkl. der entsprechenden Kontrollen und gegebenenfalls die Anzahl der Anlagen
  • Datenaufbewahrung von Lieferanten und Kunden, wenn über Zusatzstoffe in der Tierernährung verhandelt wird
  • Datenaufbewahrungspflicht und Vorlage der Fleischbilanzen (Fleischhandel)
  • Datenaufbewahrungspflicht und Vorlage der Milchbilanzen (Milchprodukthersteller)

Quelle: imerisia.gr


 *EAP = Einheitliche Zahlstelle: Mit FEK 784/4.6.2010 wurde die EAP gegründet, die dem Generalsekretariat für Finanzpolitik des Generalbuchhaltungsbüros des Landes. Aufgabe der EAP ist die Zahlung, mittels einem Bankkonto, jeder Art von Gehältern oder Zusatzleistungen, Entschädigungen und jeder anderer Art bezeichnete Bezüge an alle Mitarbeiter der Regierung, NPDD, OTA und der mit Gehaltsvertrag (befristet) bei oben erwähnten Trägern beschäftigten natürlichen Personen sowie den gewählten Organen des OTA. In den oben erwähnten Leistungen sind auch diejenigen integriert, für welche ein Zahlungsauftrag oder anderer Zahlungstitel verlangt wird.

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