Steuern – Senkung der ruinösen Bussen
Gesetzliche Massnahmen werden durch das Ministerium
ergriffen, um die Bussen bei verspäteter Einreichung der MWST- Deklaration und
anderen Kategorien von Deklarationen zu senken.
Der eingereichte Vorschlag beinhaltet die drastische Senkung
der Busse bis zu 50%, wenn jemand das erste Mal Deklarationen nicht oder
verspätet einreicht, unter der Voraussetzung der Einhaltung innert angemessener
Frist.
Konkret bereitet das Finanzministerium die Änderung der
Bussen vor, welche hauptsächlich bei Verfahrensvergehen auferlegt werden, mit
Kürzungen bis zu 50% bei Bussen von 1‘000 und 2‘500 Euro bezüglich
fristgerechter Einreichung der Deklarationen und einen Bussen-Plafond bei
Nicht-Ausstellung von Quittungen.
Die Verdoppelung der Bussen wird nicht bei einer zweimaligen
verspäteten Einreichung der Deklaration auferlegt, jedoch nach Durchführung der
Kontrolle, welche einen Rückfall innerhalb von fünf Jahren bestätigt. Für die
Vervierfachung der Busse muss ein zweiter Rückfall (nach entsprechender
Kontrolle) vorliegen.
Ebenfalls liegt ein Vorschlag zur Setzung eines Plafonds auf dem Total der Busse, die für jede nicht ausgestellte
Quittung (1‘000 Euro pro Quittung) auferlegt wird.
Es werden keine Bussen auf bereits vorhandene Bussen
auferlegt.
Quelle: news.gr
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