Steuern – Senkung der ruinösen Bussen



Gesetzliche Massnahmen werden durch das Ministerium ergriffen, um die Bussen bei verspäteter Einreichung der MWST- Deklaration und anderen Kategorien von Deklarationen zu senken. 

Der eingereichte Vorschlag beinhaltet die drastische Senkung der Busse bis zu 50%, wenn jemand das erste Mal Deklarationen nicht oder verspätet einreicht, unter der Voraussetzung der Einhaltung innert angemessener Frist. 

Konkret bereitet das Finanzministerium die Änderung der Bussen vor, welche hauptsächlich bei Verfahrensvergehen auferlegt werden, mit Kürzungen bis zu 50% bei Bussen von 1‘000 und 2‘500 Euro bezüglich fristgerechter Einreichung der Deklarationen und einen Bussen-Plafond bei Nicht-Ausstellung von Quittungen. 

Die Verdoppelung der Bussen wird nicht bei einer zweimaligen verspäteten Einreichung der Deklaration auferlegt, jedoch nach Durchführung der Kontrolle, welche einen Rückfall innerhalb von fünf Jahren bestätigt. Für die Vervierfachung der Busse muss ein zweiter Rückfall (nach entsprechender Kontrolle) vorliegen. 

Ebenfalls liegt ein Vorschlag zur Setzung eines Plafonds auf dem Total der Busse, die für jede nicht ausgestellte Quittung (1‘000 Euro pro Quittung) auferlegt wird.

Es werden keine Bussen auf bereits vorhandene Bussen auferlegt. 

Quelle: news.gr

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