Anrufung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes bezüglich neuer Gesetzgebung über Regulierung illegaler Bauten



Es ist noch nicht lange her seit der Veröffentlichung des neuen Gesetzes 4137/2013 über die Regulierung illegaler Bauten, nachdem Bestimmungen des Gesetzes 4014/2011 als verfassungswidrig erklärt worden waren und schon haben erneut Bürger aus verschiedenen Landesteilen Griechenlands den Obersten Verwaltungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes angerufen. 

Diese Bürger behaupten, dass das neue Gesetz 4137/2013 zur Regulierung illegaler Bauten und die Beschlüsse des stellvertretenden Umweltministers, St. Kalafati, mit welchen das Verfahren der elektronischen Übermittlung der Nachweise zur Regulierung usw. verfassungswidrig und illegal sind. 

Die Bürger betonen in ihren Beschwerden, dass das neue Gesetz „jede verbrecherische Handlung zu Lasten der gesetzlichen Bauplanung und zu Lasten der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und der Lebensqualität der Einwohner belohnt“.

Unter anderem erwähnen die Beschwerdeführer, dass das Gesetz 4137/2013 gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit verstösst, da jene, die nicht gegen Bauvorschriften verstossen und diese eingehalten haben, benachteiligt werden gegenüber jenen, deren Gebäude ausgenommen werden, obwohl sie zuvor gesetzeswidrig gehandelt und ohne Baubewilligung gebaut haben. Stattdessen – fügen die gesetzestreuen Bürger hinzu – müssen sie auf ewig die negativen Baufolgen der illegalen Gebäude dulden.

Quelle: judex.gr

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