Nationaler Vermögensstatus in Vorbereitung
Direkte Überwachung
der Steuerpflichtigen – Frist zur Einreichung der Steuererklärung E9 „Parzellen/Flurstücke“
(Agrotemaxia) endete am 14.9.2013
Im Endspurt befindet sich die Erstellung des elektronischen
Vermögensstatus, der den Weg zur direkten Überwachung des Einkommens und
Vermögens der Steuerpflichtigen durch das Finanzministerium öffnet. Am 14.9.2013 endete
die Frist zur Einreichung der Steuererklärung E9, Tabelle 2, und so wird das
GGPS bald in der Lage sein, das Finanzprofil aller Griechen zu erfassen.
Ohnehin hat das GGPS bereits mit der diesjährigen
Steuererklärung alle Finanzdaten der ca. 6 Mio. Steuerpflichtigen „archiviert“,
da es alle Informationen - bis hin zu den Bankzinsen und die Namen der Banken,
bei welchen sich die Einlagen befinden - ihrer finanziellen Daten erfasst hat.
Dies bedeutet im Wesentlichen, dass der Vermögensstatus
detaillierte Angaben über das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Griechen
enthält, da alle Steuerpflichtigen Bankeinlagen, Aktienbesitz, Anleihen und
Fonds, Parzellen/Flurstücke (Agrotemaxia) und das unbewegliche Vermögen (Fahrzeuge, Yachten
etc.), „offen gelegt“ haben werden.
Es muss dabei erwähnt werden, dass alle diese Angaben in
einem speziellen elektronischen Archiv erfasst werden und ab 2014 die Basis zur
Kreuzung mit den Steuererklärungen bilden, um so Fälle erkennen und sorgfältig
überprüfen zu können, bei welchen die Erhöhung des Vermögens nicht mit den Einkommensveränderungen
übereinstimmt.
In Fällen, in welchen das Einkommen der Steuerpflichtigen,
die Auslagen oder das Ersparte nicht zu decken vermag, wird die gesamte
Einkommenssteuer aufgrund der Summe der Auslagen und Spareinlagen berechnet,
wobei auch zusätzliche Steuern und Bussen auferlegt werden. (Berechnung der Einkommenssteuer aufgrund der
Auslagen: Dies wird bereits heute so vollzogen mit den sog. objektiven
Auslagen, wie Fahrzeug, Wohnung/Haus – hier auch Miete -, Privatschulen, Yachten,
usw.)
Deklaration des
„pothen esxes“ ab 2014
So ist ab nächstem Jahr zusammen mit der
Einkommenssteuererklärung auch – ausser Unvorhergesehenem – zwingend die
elektronische Deklaration des „pothen esxes“ (Herkunft der Gelder) einzureichen. In
dieser Deklaration hat der Steuerpflichtige detailliert über sein bewegliches
und unbewegliches Vermögen im In- und Ausland und jegliche Art an Unternehmensbeteiligungen
Auskunft zu erteilen.
Konkret müssen alle Steuerpflichtigen deklarieren:
- Spareinlagen in Griechenland und im Ausland
- Aktienbesitz, Anleihen und Fonds
- Wohnhäuser, Gewerbeliegenschaften, Swimmingpools, Grundstücke, Parzellen/Flurstücke (Agrotemaxia)
- Bewegliches Vermögen, wie Fahrzeuge, Motorräder, Yachten, Luftfahrzeuge, Kunstwerke, Schmuck usw.
- Auslagen zur Erlangung der Vermögenswerte
- Jegliche Unternehmensbeteiligungen unabhängig der Rechtsform
Gleichzeitig sammelt das GGPS bereits dieses Jahr
detaillierte Informationen für das Finanz- und Konsumprofil der
Steuerpflichtigen mittels Informationen über Bankkonten, Kreditkarten, Konsum
–und Hypothekarkredite, Lebensversicherungen, Krankenhäuser und Privatkliniken;
sogar Telefonrechnungen, aber auch den Strom- und Wasserverbrauch.
Die Summe dieser Informationen hilft dem Finanzministerium
mit nur einem Knopfdruck ein Gesamtbild über das Finanzprofil des
Steuerpflichtigen zu erhalten, um so Herde der Steuerhinterziehung aufzudecken.
Z.B. können selbständig Erwerbende, die niedrige Einkommen deklarieren, aber
hohe Auslagen aufweisen oder über hohe Spareinlagen verfügen, nun einfacher
erkannt werden.
Ab dem Zeitpunkt, an welchem das Finanzministerium ein
klares Bild des Vermögens der Steuerpflichtigen hat und alle „Waffen“ zur
Kontrolle der Genauigkeit der Angaben im Vergleich zur Erhöhung des Vermögens
in den Händen hält, so dass die Verdeckung von Einkommen festgestellt werden
kann, öffnet sich natürlich der Weg auch zur Abschaffung der objektiven
Auslagen.
Einführung von
Steuererleichterungen
Abgesehen jedoch von der Abschaffung der objektiven
Auslagen, hat die politische Führung des Finanzministeriums bereits einen
Entwurf für Steuererleichterungen vorbereitet und wird diesen zu gegebener Zeit
den Führungskräften der Troika vorstellen, um so dem Markt und den Konsumenten
„Luft“ zu verschaffen, die Liquidität zu erhöhen, aber auch starke Anreize für
Investitionen zu schaffen.
Voraussetzungen all dessen ist natürlich - wie dies dem
Wirtschaftsstab genauestens bekannt ist - die Schaffung eines primären
Überschusses in diesem Jahr und die Umsetzung aller vorgenannten Vorbedingungen,
die das entsprechende Klima aber v.a. die von der Regierung gewünschten Voraussetzungen
schaffen, so dass der Dialog mit der Troika für die nächste Phase der
Steuerrevision im Rahmen der Entwicklungsanstrengungen eröffnet werden kann.
Ausserdem könnte mit diesen Daten auch die Regierung in die
Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen schreiten, die sogar Senkungen der
Steuerfaktoren vorsehen, wie die Festsetzung einer Einheitssteuer von 15% für
Unternehmen. Die bereits in Bearbeitung befindlichen Änderungen beinhalten jedenfalls
auch Wendungen in der Regelung bezüglich MWST, da der Entwurf die Festsetzung
eines einheitlichen MWST-Faktors – wie auch von Troika gewünscht - entweder von
19% oder 21% vorsieht, jedoch mit
gleichzeitiger Aufhebung des mittleren und niedrigen Faktors von 6,5% und 13%.
In jedem Fall aber Schritte, die die erhebliche Eindämmung
der Steuerhinterziehung, die im Land immer noch „boomt“, voraussetzen - wie auch
die Daten der SDOE bestätigen -, aber auch der Korruption. Darüber hinaus ist
es kein Zufall, dass aus diesem Grund die Faktoren des Finanzministeriums wollen,
dass alle Transaktionen in Zukunft nur elektronisch getätigt werden. Dies bedeutet, dass
alle Transaktionen mittels Bankschecks, Kreditkarten oder Bankkonto
durchgeführt werden.
Es muss angemerkt werden, dass die Führung des
Finanzministeriums die Ausweitung der elektronischen Transaktionen nicht nur
mittels Zahlungskarten untersucht, aber auch mittels anderer elektronischer
Zahlungsarten für eine weites Transaktionsspektrum - auch für sehr viel
kleinere Beträge als in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen.
Einschränkung der
Transaktionen in bar
Mit der Ausweitung der elektronischen Transaktionen sollen
die Transaktionen in bar eingeschränkt werden und die dadurch begünstigte
Steuerhinterziehung. Es wird daran erinnert, dass die Transaktionslimite bei
1‘500 Euro liegt. Darüber hinaus gehende Beträge müssen mittels Kreditkarte
oder Bankkonto bezahlt werden, wobei der vom Finanzministerium untersuchte Entwurf
die Senkung dieser Limite auf 500 Euro vorsieht, wobei jedoch auch ein
Vorschlag über 300 Euro besteht.
Im Speziellen müssen Steuerangaben (Quittungen/Rechnungen
usw.) im Wert von über 500 Euro, die von Gewerbetreibenden aus Verkauf von
Waren und Dienstleistungen an Private stammen, durch den Käufer der
Waren/Dienstleistungen ausschliesslich mittels Bankkonto, Kreditkarten oder
Bankschecks bezahlt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Massnahme im Versuch
zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung mittels des einfachen Tricks der
Nicht-Ausstellung von Quittungen eingesetzt wird, da geschätzt wird, dass durch
die „Passage“ der Transaktion über das Bankkonto auch dieses „Fenster“ geschlossen
wird. Um diese Massnahmen nun auch attraktiver zu machen, sucht das
Finanzministerium nach wesentlichen Anreizen für die Steuerpflichtigen, dies
auch – wie von „N“ aufgedeckt - ältere
Vorschläge untersuchend, in Form eines Steuerbonus bei der Bezahlung mittles Kreditkarten,
so dass durch die Abbildung der Transaktion mittels der Bank die direkte
Einnahme der MWST abgesichert wird.
Quelle: naftemporiki.gr
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