Motorfahrzeugabgaben und Luxussteuer / Anfang November Öffnung der elektronischen Anwendung
Anfang November wird die elektronische Anwendung „Taxisnet“
vom Generalsekretariat öffentlicher Einnahmen geöffnet, mittels welcher die
Steuerpflichtigen den Steuerbescheid bezüglich Motorfahrzeugabgaben 2014
und Luxussteuer ausdrucken können. Diese Steuern sind bis Ende 2013
zu bezahlen.
Wie letztes Jahr werden keine Steuerbescheide zwecks
Bezahlung der Motorfahrzeugabgaben nach Hause versandt, wobei zum jetzigen
Zeitpunkt keine Änderungen bezüglich Steuerhöhe aufgrund des Hubraums
vorliegen.
Motorfahrzeugabgaben
Steuerhöhe aufgrund des Fahrzeug-Hubraums:
Ab 51 ccm bis 300 ccm 22
Euro
Ab 301 ccm bis 785 ccm 55
Euro
Ab 786 ccm bis 1‘071 ccm 120
Euro
Ab 1‘072 ccm bis 1‘357 ccm 135
Euro
Ab 1‘358 ccm bis 1‘548 ccm 240
Euro
Ab 1‘549 ccm bis 1‘738 ccm 265
Euro
Luxussteuer
Bezüglich der Luxussteuer sieht das Gesetz 4111/2013 vor:
1.a. Es wird eine Luxussteuer erhoben auf den jährlichen
objektiven Auslagen, die sich aus dem Eigentum oder Besitz eines privat
genutzten Fahrzeuges grossen Hubraums, Flugzeugen, Hubschraubern,
Segelflugzeugen sowie Swimmingpools ergeben, so wie aus der
Einkommenssteuererklärung und den übrigen zusätzlichen Angaben, über die das
GGPS verfügt.
b. Die Steuer dieses Paragraphen, die auf den Beträgen der
jährlichen objektiven Auslagen gemäss vorstehendem Unterparagraphen basieren,
berechnet sich detailliert wie folgt:
i) Für privat genutzte Personenfahrzeuge ab 1‘929 ccm bis
2‘500 ccm ist die Steuer gleich der Höhe der jährlichen objektiven Auslagen multipliziert
um den Faktor 5%.
ii) Für privat genutzte Personenfahrzeuge ab 2‘500 ccm und
darüber ist die Steuer gleich der Höhe der jährlichen objektiven Auslagen
multipliziert um den Faktor 10%.
Von der Steuer ausgenommen sind privat genutzte Personenfahrzeuge
mit einem Alter von mehr als 10 Jahren seit Inverkehrsetzung in Griechenland*
sowie privat genutzte Personenfahrzeuge von Personen mit Behinderung, die von
der Motorfahrzeugsteuer ausgenommen sind.
iii) Für Flugzeuge, Hubschrauber und Segelflugzeuge
entspricht die Steuer der Höhe der objektiven jährlichen Auslagen multipliziert
um den Faktor 10%.
iv) Für Swimmingpools, innen oder aussen, entspricht die
Steuer der Höhe der objektiven jährlichen Auslagen multipliziert um den Faktor
10%.
d) Die Luxussteuer wird aufgrund der eingereichten Steuererklärung
bestätigt und im Einkommenssteuerbescheid jedes Finanzjahres ausgewiesen.
Ebenfalls bestätigt wird sie mit den Prüfungsblättern, sofern diese endgültig
festgelegt wurde mit verwaltungsrechtlicher Schlichtung des Rechtsstreits oder
nicht oder verspäteter Anrufung des Gerichts und endgültigem Verwaltungsgerichtsentscheid
oder einer gerichtlichen Vergleichsvereinbarung. Bezüglich der Bezahlung des
Steuerbetrages des vorliegenden Paragraphen kommen die Bestimmungen über die
Bezahlung der Einkommenssteuer natürlicher Personen zur Anwendung.
Speziell für das Finanzjahr 2013 (Steuerjahr 2012) wird ein
separater Steuerbescheid als jener der Einkommenssteuerberechnung ausgestellt.
d. Die Rechtsausübungsfrist zur Anrufung des Gerichts oder
Antragstellung zur verwaltungsrechtlichen Schlichtung des Rechtsstreit sowie
die Anrufung des zuständigen Verwaltungsgerichts, setzt die Ausstellung der
Bestätigung und Einnahme der Steuerschuld, die sich aus der Anwendung der
vorliegenden Bestimmungen nach a, b und d ergibt, nicht aus.
e. Mit Beschluss des Finanzministeriums können eventuelle zusätzlich
erforderliche Details und Themen bei der Umsetzung und Anwendung der
Bestimmungen bezüglich Luxussteuer festgelegt werden.
f. Die Bestimmungen des vorliegenden Paragraphen finden aufgrund
der in der Steuererklärung betr. das Finanzjahr 2013 ff. deklarierte Einkommen
Anwendung.
*Anmerkung:
Die Bestimmung
bezüglich Steuerbefreiung von der Luxussteuer aufgrund des Alters des
Fahrzeuges spricht von der Inverkehrsetzung in Griechenland. D.h.
grundsätzlich, dass der Gesetzgeber bezüglich der 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der
Inverkehrsetzung in Griechenland ausgeht und nicht von der 1. Inverkehrsetzung
des Fahrzeuges.
Somit sollten Sie
grundsätzlich beachten, dass sollten Sie Ihr privat genutztes Fahrzeug in
Griechenland eingeführt haben und mit griechischen Kontrollschildern versehen
haben, der Zeitpunkt, an welchem Sie die Kontrollschilder erhalten haben, zur
Berechnung der 10-Jahres-Dauer gilt. Vorbehalten bleiben eventuelle zusätzliche
vom Finanzministerium veröffentlichte Beschlüsse (z.Zt. liegt diesbezüglich
kein solcher vor).
Die Motorfahrzeugsteuern (griechisch = Teli Kykloforias) sind jedes Jahr bis zum 31. Dezember zu bezahlen. Sollten diese nicht fristgerecht (üblicherweise wird eine Nachfrist gesetzt) bezahlt werden, so wird grundsätzlich nach Ablauf der Zahlungsfrist das Doppelte erhoben.
AntwortenLöschenDie Luxussteuern werden dieses Jahr separat vom üblichen Eikommenssteuerbescheid versandt. Es könnte jedoch durchaus sein, dass die Frist zur Bezahlung verlängert wird (muss jedoch nicht), denn z.Zt. sind die Einkommenssteuerbescheide für das Finanzjahr 2013 (betr. Steuerjahr 2012) teils noch ausstehend. Da die Luxussteuer aufgrund der objektiven Auslagen der genannten Steuerobjekte berechnet wird, muss somit voerst die eingereichte Steuererklärung gutgeheissen und die entsprechende Einkommenssteuer - inkl. der objektiven Auslagen - bestätigt werden.