Deklaration unbewegliches Vermögen (E9) 2013



Seit gestern und bis zum 30. Mai 2014 haben die Steuerpflichtigen, die während des Jahres 2013 Änderungen (Kauf, Verkauf, Erbschaft, etc.) in ihrem Vermögensstatus hatten, die Deklaration des unbeweglichen Vermögens (E9) auf elektronischem Weg einzureichen.

Alle übrigen Steuerpflichtigen sollten das von ihnen früher deklarierte unbewegliche Vermögen nochmals auf die Korrektheit überprüfen.


Aufgrund dieser Angaben wird die Einheitliche Liegenschaftensteuer sowie die Sondersteuer - im Falle, dass der Wert ihres unbeweglichen Vermögens den Betrag von 300‘000 Euro übersteigt -, berechnet. Es sei angemerkt, dass die Einheitliche Liegenschaftensteuer dieses Jahr zum ersten Mal auferlegt wird und in der zweiten Jahreshälfte zu begleichen ist. Weshalb auch Steuerpflichtige ohne Änderungen in ihrer Vermögenssituation im Jahr 2013 mittels Taxisnet zu überprüfen haben, dass ihre früheren Angaben über ihr unbewegliches Vermögen korrekt sind, um so Fehler in der Berechnung zu vermeiden. 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs