Deklaration unbewegliches Vermögen (E9) 2013
Seit gestern und bis zum 30. Mai 2014 haben die Steuerpflichtigen, die während des Jahres
2013 Änderungen (Kauf, Verkauf, Erbschaft, etc.) in ihrem Vermögensstatus
hatten, die Deklaration des unbeweglichen Vermögens (E9) auf elektronischem Weg
einzureichen.
Alle übrigen Steuerpflichtigen sollten das von ihnen früher
deklarierte unbewegliche Vermögen nochmals auf die Korrektheit
überprüfen.
Aufgrund dieser Angaben wird die Einheitliche Liegenschaftensteuer
sowie die Sondersteuer - im Falle, dass der Wert ihres unbeweglichen Vermögens
den Betrag von 300‘000 Euro übersteigt -, berechnet. Es sei angemerkt, dass die
Einheitliche Liegenschaftensteuer dieses Jahr zum ersten Mal auferlegt wird und
in der zweiten Jahreshälfte zu begleichen ist. Weshalb auch Steuerpflichtige
ohne Änderungen in ihrer Vermögenssituation im Jahr 2013 mittels Taxisnet zu
überprüfen haben, dass ihre früheren Angaben über ihr unbewegliches Vermögen
korrekt sind, um so Fehler in der Berechnung zu vermeiden.
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