Mietverträge – Verlängerung der Frist zur Deklaration mittels Taxisnet
Die Mietverträge werden neu mittels der speziellen Anwendung
im Taxisnet für privat und gewerblich genutzte Liegenschaft und müssen nicht
wie bis anhin persönlich beim Steueramt eingereicht werden (siehe unseren
Artikel „Mietverträge
– Einreichung mittels Taxisnet“).
Der Generalsekretär öffentlicher Einnahmen hat nun einen
erneuten Beschluss POL. 1038/2014 zu diesem Thema veröffentlicht, mit welchem
die Fristen zur Einreichung verlängert werden:
Die Frist zur Einreichung resp. Deklaration wird bis zum 28.2.2014 verlängert. Dies betrifft die
schriftlichen unveränderten oder geänderten Mietverträge, welche vom 1.12.2013
bis und mit 31.12.2013 erstellt wurden, unabhängig des Mietbeginns oder
dessen Änderung und die nicht bei der entsprechenden DOY eingereicht worden
sind.
Bis zum gleichen Datum sind auch – ohne die Erhebung
einer Busse – die schriftlichen unveränderten oder geänderten Mietverträge
zu deklarieren, welche vor dem 1.12.2013 erstellt worden sind,
unabhängig des Mietbeginns oder dessen Änderung und die nicht bei der
entsprechenden DOY eingereicht worden sind.
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