Mietverträge – Verlängerung der Frist zur Deklaration mittels Taxisnet



Die Mietverträge werden neu mittels der speziellen Anwendung im Taxisnet für privat und gewerblich genutzte Liegenschaft und müssen nicht wie bis anhin persönlich beim Steueramt eingereicht werden (siehe unseren Artikel „Mietverträge – Einreichung mittels Taxisnet“). 

Der Generalsekretär öffentlicher Einnahmen hat nun einen erneuten Beschluss POL. 1038/2014 zu diesem Thema veröffentlicht, mit welchem die Fristen zur Einreichung verlängert werden:

Die Frist zur Einreichung resp. Deklaration wird bis zum 28.2.2014 verlängert. Dies betrifft die schriftlichen unveränderten oder geänderten Mietverträge, welche vom 1.12.2013 bis und mit 31.12.2013 erstellt wurden, unabhängig des Mietbeginns oder dessen Änderung und die nicht bei der entsprechenden DOY eingereicht worden sind. 

Bis zum gleichen Datum sind auch – ohne die Erhebung einer Busse – die schriftlichen unveränderten oder geänderten Mietverträge zu deklarieren, welche vor dem 1.12.2013 erstellt worden sind, unabhängig des Mietbeginns oder dessen Änderung und die nicht bei der entsprechenden DOY eingereicht worden sind. 


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Mietverträge – Einreichung mittels Taxisnet

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