Aufhebung der ungerechten Steuer auf importierte Gebrauchtfahrzeuge – Interview Charis Theocharis
Ein Interview mit „speziellem Zweck“ bezüglich des
griechischen Fahrzeugmarktes und die Änderungen, welche z.Zt. untersucht
werden, gab der Generalsekretär für öffentliche Einnahmen des
Finanzministeriums, Charis Theocharis, der Zeitung „Imerisia“. Der
Generalsekretär betonte, dass die Änderung in der Art der Besteuerung der importierten
Gebrauchtfahrzeuge untersucht wird, sowohl bezüglich Erwerb als auch Gebrauch,
neue Motorfahrzeugabgaben ab 2015, die per Ende 2014 zu bezahlen sind, wobei er
gleichzeitig das Thema der Ausstellung von zu tiefen Rechnungen von den
Importunternehmen auf die Werkpreise aber auch das Fehlen polizeilicher
Überwachung, das Gelegenheit zum Missbrauch bietet, kommentiert. Was die
Aufhebung der Aufkleber bezüglich Abgaben anbelangt, betont er charakteristisch,
dass dadurch 15 Mio. Euro eingespart wurden.
Interview mit G. K. Andri:
Die Anwendung bezüglich Motorfahrzeugabgabe wurde geöffnet, aber auch
für die Luxussteuer. Wieviel hat der Staat durch diese elektronische Anwendung
eingespart?
Die Einsparung bewegt sich in der Höhe von 15 Mio. Euro, da
es die Kosten für Druck, Verteilung und Verwaltung der gedruckten Etiketten
gab.
Die Hinterlegung der Fahrzeugschilder hat die erwarteten Einnahmen im
Haushaltsbudget gesenkt und auch dieses Jahr wird geschätzt, dass die
Hinterlegungen ein Rekordhoch erreichen. Wie glauben Sie, werden Sie dieses
Phänomen einschränken und in Erweiterung auch den Verlust der Einnahmen?
Das Haushaltsbudget ist durch die Hinterlegung der Fahrzeugschilder
nicht gefährdet. In jedem Fall, ist das, was wir tun müssen, die Sicherstellung
der polizeilichen Überwachung, so dass keine Möglichkeiten des Missbrauchs
gegeben werden.
Gemäss dem Haushaltsbudget wird erwartet, dass sich die
Motorfahrzeugabgaben auch im Jahre 2015 ändern werden, während basierend auf
den Haushaltsbudget-Bulletins in den ersten neun Monaten ein Einnahmerückstand angemerkt
wird. Auf welche Art werden Sie die Staatseinnahmen steigern, da auf der einen
Seite fast die Hälfte der neuen Fahrzeuge, die verkauft werden, Null Gebühren
haben und auf der anderen Seite stetig Fahrzeugschilder hinterlegt werden?
Mir ist in diesem Moment kein
spezieller Entwurf bekannt bezüglich Änderung der Motorfahrzeugabgaben. Auf alle
Fälle ist ein Ausschuss zusammengestellt worden, welcher die Frage eventueller
Änderungen der Abgaben untersucht und wir erwarten seine Schlussfolgerungen in
unmittelbarer Zeit.
Seit vielen Jahren herrscht eine
grosse Ungerechtigkeit zu Lasten der importierten Gebrauchtfahrzeuge, da sie
basierend auf ihrem tatsächlichen Alter verzollt werden und sobald die
griechischen Fahrzeugschilder montiert sind, ihr Erwerb sofort basierend ihres
Import-Datums in Griechenland besteuert wird. Wann kann erwartet werden, dass
für die Besteuerung das tatsächliche Alter des Fahrzeuges und nicht das „fiktive“
zur Kenntnis genommen wird?
Dies wird unmittelbar in der nächsten Zeit untersucht. Die
Behörden bereiten nach unserer Auftragserteilung die Einführung einer
eventuellen Bestimmung vor, welche das Problem „therapiert“.
Die SDOE untersucht nun seit einiger Zeit die Werkpreise der neuen Fahrzeuge
und kürzlich verlangte sie mehr Zeit, um alle Importe zu kontrollieren. Wie
glauben Sie muss letztendlich die Besteuerung der Fahrzeuge in Griechenland
berechnet werden, so dass die Ausstellung von zu niedrigen Rechnungen vermieden
werden kann und der Staat kein Geld verliert?
Der Rahmen des Nachweises konzerninterner Transaktionen ist
kürzlich geändert worden. Nun haben wird, die „Best Practices“ und Grundsätze
des OECD folgend, die Möglichkeit einer besseren Kontrolle. Die
Berechnungsmethoden des fairen Wertes (Fair Value) in solchen Fällen sind
komplex, aber unsere Kontrolleure haben die Mittel diese rational zu
beurteilen.
Wieviele Fahrzeuge sind letztendlich in Griechenland in Verkehr gesetzt,
da die Daten des Amtes für Statistik im Vergleich zu entsprechenden Trägern der
Branche (SEAA, SEEAE, EAEE) völlig verschieden sind?
Unsere Daten sprechen von 5,9 bis 6 Mio. Fahrzeuge.
Die Änderung hätte
aus Gründen der Gerechtigkeit gemacht werden müssen
Kürzlich hat die Regierung die Art zur Berechnung der Zulassungsgebühr geändert,
wobei gleichzeitig die Luxussteuer auf die importierten Gebrauchtfahrzeuge mit
der Erstzulassung in der EU vor dem 15.3.2010 aufgehoben wurde - nach Beschluss
des Europäischen Gerichtshofes. Glauben Sie, dass die Importe von
Gebrauchtfarhzeugen wieder belebt wird und wie wird ihre Reaktion auf
eventuelle Klagen von Konsumenten sein, welche die Rückzahlung der enorm hohen
Steuer fordern, sowohl aufgrund der falschen Wertminderung als auch der
Luxussteuer?
Ich glaube, dass diese Änderung aufgrund der Gerechtigkeit
gemacht werden musste. Ich kann nicht sagen, ob die Importe belebt werden, aber
in jedem Fall wird die Änderung helfen. Auf der anderen Seite, spekuliere ich
nicht über die von ihnen beschriebenen Reaktionen. Wenn sich solche ergeben,
werden wir sehen, wie wir dann darauf reagieren.
Anmerkung: Im Interview wird zwar insbesondere die letzte Frage bezüglich der Änderung zur Berechnung der Zulassungsgebühr sowie die Aufhebung der Luxussteuer auf importierte Gebrauchtfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen so erläutert, als diese Änderungen bereits beschlossen wurden. Zwar ist der neue Gesetzesentwurf bereits erarbeitet und dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt, jedoch besteht diesbezüglich noch keine Veröffentlichung der geänderten Bestimmungen, und somit sind diese noch nicht in Kraft getreten (siehe hierzu unseren Artikel "STEUERN – Alle Änderungen und Korrekturen in den einzelnen Steuerthemen" und die entsprechende Beilage "Zusätze - Änderungen des Verteidigungsministeriums" , S. 7 und S. 8.
Relevante Artikel:
Ministerialerlass zur Luxussteuer – Anwendung der Bestimmungen
STEUERN – Alle Änderungen und Korrekturen in den einzelnen Steuerthemen
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