Nun doch Beibehaltung des FAP?
Grundsätzlich sollte die Steuer auf unbeweglichem Vermögen
„FAP“ und die Abgabe für elektrifizierte Liegenschaften „EETA“ (Xaratsi) durch
die neue Einheitssteuer „ENFA“ ab 2014 ersetzt werden.
Die Meldungen in dieser Sache überschlagen sich vom Ersatz,
zur Reduktion der Steuersätze bis hin zu Steuerausnahmen u.a. . Eine weitere
vor wenigen Tagen veröffentlichte Meldung sprach wieder vom Beibehalt des
„Xaratsi“ anstatt der Einführung der Einheitssteuer (siehe hier auch unseren
Artikel „“Xaratsi“ auch im Jahr 2014“) und den neuesten Informationen zu Folge soll
die Einheitssteuer zwar eingeführt, jedoch auch das FAP beibehalten werden!
Doppelte Besteuerung der Liegenschaften
Konkret bedeutet letzteres, dass ab 2014 die
Steuerpflichtigen mit unbeweglichem Vermögen mit einem objektiven Wert von über
300‘000 doppelt besteuert werden.
Diesbezüglich sieht der neueste Gesetzesentwurf der
Regierung zur Besteuerung aller Liegenschaften, welchen gestern die Vertreter
von Nea Demokratie und PASOK vom Megaro Maximou erhalten haben, die Bestätigung
von Einnahmen in der Höhe von 3,4 Mrd. Euro jährlich vor, von welchen nach
Schätzungen 500 Mio. Euro vom neuen FAP stammen werden, der die Eigentümer, die
über ein grosses unbewegliches Vermögen verfügen, zusätzlich belasten wird.
Die entsprechend vorgeschlagenen Änderungen des
Gesetzesentwurfs, um auch keinen Widerstand der Parlamentarier hervorzurufen und
ihre Zustimmung zu erhalten, sehen vor:
1.
Grundsätzlich soll eine doppelte Besteuerung
eingeführt werden: Jede Liegenschaft (Gebäude, Grundstücke, Landstücke
„Agrotemaxia“) wird separat besteuert, aber mit einem niedereren Steuersatz als
dieser, welche die Einheitssteuer vorsieht. Anschliessend wird der objektive
Wert aller Liegenschaften zusammengezählt; sollte dieser 300‘000 Euro
übersteigen, wird eine zusätzliche Steuer gemäss dem FAP auferlegt. Der neue
FAP wird aufgrund einer Skala und fortschrittlichen Sätzen berechnet, so dass
die Steuerpflichtigen mit einem grossen unbeweglichen Vermögen eine
Mehrbelastung einstecken müssen. Nach Aussagen eines Mitglieds aus der
Regierung wird die neue Steuer einen wesentlichen Teil von Eigentümern von der
Steuerlast erleichtern, aber zur gleichen Zeit Eigentümer, die im Besitze von
mehr als einer Liegenschaft oder eines grossen unbeweglichen Vermögens sind,
mehr belasten.
2. Eine steuerliche Erleichterung des kleinen landwirtschaftlichen Vermögens durch den Wechsel der Steuerlast auf das grosse unbewegliche Vermögen (ob es sich nun um landwirtschaftliches oder privates Vermögen handelt). „Die Steuerreduktion für landwirtschaftliche Gebäude wird als gegeben betrachtet“, wird von einem Regierungsmitglied charakteristisch erwähnt, welcher in der Gestaltung des endgültigen Entwurfs der Gesetzesgestaltung teilnimmt.
2. Eine steuerliche Erleichterung des kleinen landwirtschaftlichen Vermögens durch den Wechsel der Steuerlast auf das grosse unbewegliche Vermögen (ob es sich nun um landwirtschaftliches oder privates Vermögen handelt). „Die Steuerreduktion für landwirtschaftliche Gebäude wird als gegeben betrachtet“, wird von einem Regierungsmitglied charakteristisch erwähnt, welcher in der Gestaltung des endgültigen Entwurfs der Gesetzesgestaltung teilnimmt.
Aus Kommunikationsgründen wird der Name „ENFA“ entfernt,
wobei die DEH nicht mehr mit der Steuereinnahme involviert wird. Auf alle Fälle
wird die neue Steuer mit der Reduktion der Handänderungssteuer von den heute
geltenden 8% und 10% (8% bis 20‘000 Euro und 10% für über 20‘000 Euro) auf 3%
oder 5% verbunden.
Quelle: imerisia.gr
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