Luxussteuer - Keine Ratenzahlungen möglich



Die Luxussteuer auf Personenfahrzeugen von über 1‘929 ccm, Yachten von über 7 Meter länge, Swimmingpools und Luftfahrzeugen haben die Luxussteuer nach Aussagen des Finanzministers, G. Mavraganis, dieses Jahr in einer Rate zu bezahlen. 

Die Halter und Eigentümer oben genannter Steuerobjekte werden in wenigen Tagen mittels der Internetseite des GGPS den entsprechenden Steuerbescheid ausdrucken können.

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