Luxussteuer - Keine Ratenzahlungen möglich
Die Luxussteuer auf Personenfahrzeugen von über 1‘929 ccm,
Yachten von über 7 Meter länge, Swimmingpools und Luftfahrzeugen haben die
Luxussteuer nach Aussagen des Finanzministers, G. Mavraganis, dieses Jahr in
einer Rate zu bezahlen.
Die Halter und Eigentümer oben genannter Steuerobjekte
werden in wenigen Tagen mittels der Internetseite des GGPS den entsprechenden
Steuerbescheid ausdrucken können.
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