Unglaublich aber wahr – Pfändungen auch für zukünftige Schulden!



Bei der Suche nach Geldern für die Regierung, sind vom Generalsekretariat für öffentliche Einnahmen 4‘000 natürliche Personen und Unternehmen zur Zielscheibe geworden, die mehr als 1,5 Mrd. Euro schulden. Schuldner, die seit Jahren keine Einkommenssteuer oder Mehrwertsteuer bezahlen, jedoch ein Luxusleben führen. 


Auf der Jagd nach den Grossschuldnern, startete das Finanzministerium die Geschäftseinheit öffentlicher Einnahmen (E.M.EIS). Tatsächlich sind, wie in einer entsprechenden Entscheidung festgelegt, die unter die Zuständigkeit der E.M.EIS fallenden Beträge, diejenigen, die 1‘5 Mio. Euro übersteigen. 


In Wirklichkeit jedoch, scheinen die Dinge etwas anders zu liegen. Und dies, weil – wie der Anwalt gegenüber news.gr klagt, Steuerspezialist, Georgios Pitsilis – die Verantwortlichen der Einkommenseinnahmen dieser Einheit zu Pfändungen von Bankeinlagen schreiten, nicht nur für fällige Schulden gegenüber dem Staat, aber auch für bestätigte Verpflichtungen (die Einkommenssteuer wird mit Steuerbescheid bestätigt).... dies aufgrund der Verwirrung. Wie es tatsächlich scheint, liegt die Grenze nicht bei 1,5 Mio. Euro, gemäss entsprechendem Regierungsbeschluss, aber bei viel weniger. 


„In der Praxis sendet die Steuerbehörde eine Mitteilung an die Behörde, indem sie erwähnt, dass ein Bürger dem Staat Geld schuldet und im Nachgang erstellt die E.M.EIS die Pfändungsurkunde und sendet diese an die Banken. Für 20‘000 Euro schreitet sie zu Pfändungen von Bankeinlagen auf allen Banken, ohne dabei zu kennen, wieviel Geld vorhanden ist“, stützt sich Herr Pitsilis. 


„Sollte das Konto den Betrag von 20‘000 Euro aufweisen, wird die Bank diesen Betrag einfrieren. Andernfalls, auch wenn ein Konto ohne Geld vorhanden ist, friert die Bank einen Minusbetrag ein für zukünftige Schulden!“, notiert der Anwalt. 


Charakteristisch ist in der Tat das Beispiel, mit welchem er selbst konfronitert wurde. „Ein Bürger schuldet 20‘000 Euro und es finden Pfändungen auf 3 Banken statt. Aufgrund schlechter Verständigung der beiden Träger – Steuerbehörde und E.M.EIS -, welche nicht in der Lage sind, den Betrag zu kontrollieren, der von der Bank abgehoben werden soll, haben sie fälschlicherweise 60‘000 Euro anstatt 20‘000 eingenommen“, notiert Herr Pitsilis. 


In Wirklichkeit und wie er anmerkt, hat E.M.EIS diese Tatsache so begründet, dass sie die Schuld nicht kenne, aber sich ausschliesslich auf die ihr von der Steuerbehörde überlassenen Angaben stützt. Die Steuerbehörde ihrerseits begründet die Tatsache damit, indem sie die Argumentation umkehrt, dass E.M.EIS wisse, was geschehen ist“. 


„ „Wir nehmen Euch das Geld und werden es Euch zurückerstatten … vielleicht“. Das ist die Antwort“, sagt der Anwalt. „Das „vielleicht“ definiert er so, anstatt dass die Steuerbehörde Geld zurückerstattet, verrechnet sie die bestätigten und die unbezahlten (nicht fälligen) Schulden. Mit dieser Methode werden die Schulden in ihrer Gesamtheit fällig. Auch wenn ich eine Regelung getroffen habe, hat die Steuerbehörde das Gegenargument, dass bestätigte Raten vorhanden sind. So werde ich eingeladen z.B. Raten des FAP (Liegenschaftensteuer) für das Jahr 2010, 2011 und 2012 zu bezahlen“, ergänzt der Anwalt. 


Wie Herr Pitsilis erwähnt, auch aus der Tatsache heraus, dass dies nicht gesetzeswidrig ist, charakterisiert er dies als verfassungswidrig. „Es ist verfassungswidrig, da die Verrechnung mit zukünftigen Schulden die Grundsätze der Gleichheit und des Eigentums verletzt, da jemand mehr bezahlt und zu verschiedenen Zeiten als jemand anders“, schliesst er ab. 


Quelle: news.gr

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