Einheitssteuer statt "Xaratsi" aber Bezahlung über die DEH



Die drei Parteiführer sind gestern zum Thema der Sondersteuer EETIDE (sog. „Xaratsi“) zu einer Einigung gekommen.


Das „Xaratsi“ soll durch die Einheitssteuer für unbewegliches Vermögen ersetzt werden. Die Höhe der Einheitssteuer sowie der Steuerfreibetrag wurde noch nicht definiert. Anderen Aussagen zufolge sieht das Vorhaben der Regierung eine Senkung beginnend mit 10% vor, die bis zu 15% gesteigert werden soll.


Gemäss der gestrigen Mitteilung wird die Einheitssteuer für alle elektrifizierten Liegenschaften wie bis anhin über die DEH belastet und für alle übrigen über das Finanzamt. 


Die Eigentümer haben jedoch gemäss geltendem Recht weiterhin die Möglichkeit, die Steuer von der Elektrizitätsrechnung zu trennen und direkt bei der zuständigen DOY (Finanzamt) zu begleichen. 


Die Belastung über die DEH ist nur für das Jahr 2013 vorgesehen und ab 2014 ist die Einbindung in das Steuersystem und die "normale" Einführung vorgesehen. 


Hier bleiben nun doch noch einige Fragen offen, wie z.B. Umsetzung, effektive Belastung der Eigentümer und der speziellen Bevölkerungsgruppen (Arbeitslose, Invalide usw.). Aufgrund der Pressemitteilung von Herrn Kouveli habe die Steuer einen „fortschrittlichen Charakter“ und führe zu einer Entlastung des griechischen Bürgers. 


Wie muss diese Aussage nun intepretiert werden, wenn es theoretisch schon sicher ist, dass nun auch für unbebaute Parzellen und alle sonstigen nicht elektrifizierten Liegenschaften diese Steuer von den Eigentümern direkt über die Finanzämter zu bezahlen ist. 


Nachdem sich Troika bei den letzten Verhandlungen gegen die Abschaffung des „Xaratsi“ und die Fortführung der Belastung über die DEH für das Jahr 2013 ausgesprochen hatte, scheint es, als wolle die Regierung trotzdem – zwar nicht auf „normalem“ Wege wie geplant – die Einheitsteuer einführen, indem man das „Xaratsi“ zu "Einheitssteuer" unbenennt und die Besteuerung auch der nicht elektrifizierten Liegenschaften und unbebauten Parzellen ins Auge fasst. Somit kommt die Regierung der Troika insoweit entgegen, als das die Einheitssteuer für das Jahr 2013 wie von der Troika verlangt, weiterhin über die DEH-Rechnung bezahlt wird, aber man sich trotzdem den Spielraum für die Besteuerung aller übrigen Liegenschaften offen lässt.
Der Vorschlag wird nun zur Verhandlung der Troika vorgelegt. 

siehe hierzug auch "Sondersteuer EETIDE (Xaratsi) bleibt auch für das Jahr 2013"  "Rückerstattung EETIDE (Xaratsi)"

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