Nachweispflicht wurde vereinfacht - Neues Gesetz 4141/2013
Bereits haben wir in unserem Artikel „Neuer Gesetzesentwurf – Vereinfachung der Nachweispflicht“ über den neuen Gesetzesentwurf
bezüglich der Vereinfachung des Nachweises des steuerlichen Wohnsitzes für
natürliche Personen im Ausland informiert.
Dem Gesetzesentwurf wurde entsprechend zugestimmt und am 5.
April 2013 in der Regierungszeitung veröffentlicht und ist somit per diesem
Datum in Kraft getreten (Art. 43, N. 4141/2013).
Wie Herr G. Mavraganis nach dem Treffen mit
Vertretern der Auslandgriechen mitteilte, hat das Finanzministerium die entsprechende
Verordnung geändert und es wird nun im Ermessen der Auslandgriechen liegen,
ihren dauernden Wohnsitz im Ausland zu bestätigen. Entweder mit der steuerlichen
Wohnsitzbestätigung, dem Steuerbescheid des ausländischen Finanzamtes oder
einer persönlichen Erklärung zusammen mit einer Bestätigung einer offiziellen
Amtsstelle, dass sie ihren dauernden Wohnsitz im Ausland begründen.
„Das, was Griechenland und die Steuerverwaltung
interessiert, ist, dass ein Auslandgrieche wirklich den Wohnsitz im Ausland hat,
so ist der griechische Staat nur zur Besteuerung der Einkommen in unserem Land
zuständig.“ erklärte Herr Mavraganis und fügte hinzu, dass mit der neuen
Verordnung N. 4141/2013 der Auslandgrieche bereits sehr entlastet wurde und
sich kein Problem mit der griechischen Steuerverwaltung ergibt (Quelle: Hmerisa.gr).
Sie können die detaillierten Erklärungen zum Art. 43 in
unserem oben genannten Artikel nachlesen. Ausstehend sind noch die notwendigen
Einzelheiten des Finanzministeriums über den praktischen Prozess, welche
grundsätzlich in Form eines Rundschreibens veröffentlicht werden.
Anmerkung: Die Frist zur Einreichung bleibt vorerst unverändert: 28. Juni 2013
Anmerkung: Die Frist zur Einreichung bleibt vorerst unverändert: 28. Juni 2013
siehe unseren Artikel: "Neuer Gesetzesentwurf - Vereinfachung der Nachweispflicht"
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