Nachweispflicht wurde vereinfacht - Neues Gesetz 4141/2013



Bereits haben wir in unserem Artikel „Neuer Gesetzesentwurf – Vereinfachung der Nachweispflicht“ über den neuen Gesetzesentwurf bezüglich der Vereinfachung des Nachweises des steuerlichen Wohnsitzes für natürliche Personen im Ausland informiert


Dem Gesetzesentwurf wurde entsprechend zugestimmt und am 5. April 2013 in der Regierungszeitung veröffentlicht und ist somit per diesem Datum in Kraft getreten (Art. 43, N. 4141/2013).


Wie Herr G. Mavraganis nach dem Treffen mit Vertretern der Auslandgriechen mitteilte, hat das Finanzministerium die entsprechende Verordnung geändert und es wird nun im Ermessen der Auslandgriechen liegen, ihren dauernden Wohnsitz im Ausland zu bestätigen. Entweder mit der steuerlichen Wohnsitzbestätigung, dem Steuerbescheid des ausländischen Finanzamtes oder einer persönlichen Erklärung zusammen mit einer Bestätigung einer offiziellen Amtsstelle, dass sie ihren dauernden Wohnsitz im Ausland begründen. 


„Das, was Griechenland und die Steuerverwaltung interessiert, ist, dass ein Auslandgrieche wirklich den Wohnsitz im Ausland hat, so ist der griechische Staat nur zur Besteuerung der Einkommen in unserem Land zuständig.“ erklärte Herr Mavraganis und fügte hinzu, dass mit der neuen Verordnung N. 4141/2013 der Auslandgrieche bereits sehr entlastet wurde und sich kein Problem mit der griechischen Steuerverwaltung ergibt (Quelle: Hmerisa.gr). 


Sie können die detaillierten Erklärungen zum Art. 43 in unserem oben genannten Artikel nachlesen. Ausstehend sind noch die notwendigen Einzelheiten des Finanzministeriums über den praktischen Prozess, welche grundsätzlich in Form eines Rundschreibens veröffentlicht werden. 

Anmerkung: Die Frist zur Einreichung bleibt vorerst unverändert: 28. Juni 2013

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