Einlagesicherung - Wie sicher sind Kundenvermögen / Teil II Finanzanlagen


Im ersten Teil unseres Artikels über den Einlegerschutz in Griechenland, beantworteten wir einige Fragen bezüglich Einlagen auf griechischen Banken. 

In diesem Teil gehen wir auf verschiedene Fragen von Anlagekunden und den Schutz ihrer Finanzanlagen ein, im Falle, dass die Bank ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte. 

Teil II - Finanzanlagen
 
1.       Definition Finanzanlagen gemäss TEKE 

Das TEKE deckt Risiken ab, wie Aufnahme, Übertragung und Ausführung von Aufträgen im Namen der Kunden, Eigenhandel, Portfolio-Management, Emission von Finanzinstrumenten, Emission von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung, Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung und Hinterlegungsstelle (Art. 4, §1(a)-(d), (st), (g) und §2(a) N. 3606/2007). 
 

2.       Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Entschädigung? 

Der Entschädigungsprozess beginnt ab dem Zeitpunkt, an welchem bekannt wird, dass irgendein Kreditinstitut nicht mehr in der Lage ist, seinen Anlegerkunden sowohl das geschuldete Kapital zurückzuzahlen als auch den Anlegerkunden gehörende Finanzinstrumente zu liefern, welche zu gedeckten Wertpapierdienstleistungen gehören (Art. 13, § 2, N 3746/2009). 
 

3.       Welches ist die Obergrenze der Entschädigung? 

Das TEKE deckt alle Anlagekunden der SKE-Mitgliederbanken für von Gesetzes wegen gedeckte Finanzdienstleistungen bis zu 30‘000€ für alle Ansprüche, unabhängig der Anzahl der gedeckten Finanzdienstleistungen, Anzahl der Konten, Währung und Land der erbrachten Dienstleistung (Art. 10, § 1(a), Art. 12 i.V.m. Art. 11, N. 3746/2009). Diese Obergrenze gilt pro Anlagekunde und pro Bank. 
 

4.       Welche Kreditinstitute sind Mitglieder beim SKE*? 

Jedes Kreditinstitut, welches über die Bewilligung zur Eröffnung und den Betrieb eines Kreditinstitutes in Griechenland verfügt, gehört dem SKE an (Art. 3, § 1, N. 3746/2009), ausser das Institut für Einlagen und Darlehen (Tameio Parakatathikon kai Daneion) und den Kreditinstituten, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes, dem SKEEY* angehörten und immer noch angehören. Eine vollständige Liste der entsprechenden Kreditinstitute ist auf der Website des TEKE zu finden.
 

5.       Wie sieht es im Falle von Mitbegünstigten der gleichen Ansprüche gedeckter 
           Finanzdienstleistungen aus? 

Der Anteil der Mitbegünstigten der gleichen Ansprüche gedeckter Finanzdienstleistungen wird als gesonderter Anspruch gegenüber dem Kreditinstitut angesehen und in Anrechnung weiterer Ansprüche gedeckter Finanzdienstleistungen derselben beim gleichen Kreditinstitut bis zu einem Betrag von 30‘000€ gedeckt (Art. 10, § 2, N. 3746/2009). 
 

6.       Sind Anleihen und Depositenzertifikate ebenfalls vom TEKE gedeckt? 

Fälle nach Art. 11, § 14 und 15, N. 3746/2009, werden vom SKK* ausgenommen, aber vom SKE entschädigt, als dass gemäss EU-Richtlinie 2004/39 MiFID bezüglich Regeln der Finanzdienstleistungen, diese Anlagen Objekte der Finanzdienstleistungen darstellen.
 

7.       Sind Repos vom TEKE gedeckt? 

Repos sind von der Definition der Anlagen ausgenommen, die daraus resultierenden Ansprüche werden durch das Entschädigungssystem für Anleger des TEKE gedeckt (Art. 9, § 1, N. 3746/2009). 
 

8.       Deckt das TEKE Investitionsoptionen? 

Das TEKE deckt Gefahren, welche sich aus der Unfähigkeit eines Kreditinstituts (Mitglied SKE des TEKE) ergeben, Titel oder Geldbeträge an ihre Kunden zurückzuerstatten (hauptsächlich Fälle von Betrug). Das TEKE deckt weder das Investitionsrisiko (Wertminderung) noch das Risiko des Ausstellers des Anlagetitels. 
 

9.       Deckt das TEKE den Verlust, der sich aus der Wertminderung von griechischen 
           Staatsanleihen ergibt? 

Wie erwähnt, deckt das TEKE weder das Anlagerisiko (Wertminderung) noch den Aussteller des Anlagetitels. Demgemäss deckt sie auch die Wertminderung der Anleihen nicht. 
 
10.   In welchem Zeitraum erhält der Kunde vom SKE die Entschädigung im Falle, dass das 
        Kreditinstitut nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen? 

Das TEKE entschädigt den Anlagekunden spätestens nach 3 Monaten seit dem Versand des Protokolls der Begünstigten an die Trapeza Ellados. In dringenden Fällen kann sich diese Frist um weitere 3 Monate verlängern (Art. 14, § 1(b) und 2(b), N. 3746/2009). 
 
11.   Sind separate Einlagekonten der Kunden von Investmentunternehmen vom TEKE 
         gedeckt? 

Solange die tatsächlichen Begünstigten auch die Anlagekunden sind und nicht das Investmentunternehmen sind diese gedeckt (Art. 11, § 4, N. 3746/2009).
 

12.   Sind Finanzanlageprodukte, wie z.B. Swaps, Unit Trusts, Aktien, vom TEKE gedeckt? 

Finanzdienstleistungen, die im Zusammenhang mit derivaten Finanzinstrumenten, Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen und Kapitalvermögen stehen, gemäss Art. 5, N. 3606/2007, sind vom Anlageteil des TEKE gedeckt. 
 



*SKEEY: „Sineggiitiko Kefalaio Eksasfalisis Ependitikon Yperision“
SKE: "Skelos Kalipsis Ependision"

SKK: „Skelos Kalipsis Katatheseon“

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs